Bewertung des EuGH-Urteils zur Vorratsdatenspeicherung

die neunseitige Vorlage aus dem Justizressort, welche drei Wochen nach dem EuGH-Urteil von Ihren Juristen verfasst wurde, aus der hervorgeht, dass es nach dem EuGH-Urteil wohl einen Zusammenhang zwischen den zu speichernden Daten und einer "Bedrohung der öffentlichen Sicherheit" geben müsse, wie berichtet im Magazin "Der Spiegel", Ausgabe 33, Jahrgang 2015, siehe https://magazin.spiegel.de/digital/index_SP.html#SP/2015/33/138055308

sowie das ebenda zitierte Schreiben eines Referatsleiters, aus dem hervorgeht, der Beschluss der Luxemburger Richter sei so weitreichend, dass womöglich allenfalls noch "eine Art anlassbezogener" Speicherung von Verbindungs- und Standortdaten etwa "für einen bestimmten Personenkreis" durchführbar sei.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. August 2015
  • Frist
    11. September 2015
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die neunseitige …
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
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Betreff
Bewertung des EuGH-Urteils zur Vorratsdatenspeicherung [#11012]
Datum
10. August 2015 21:27
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die neunseitige Vorlage aus dem Justizressort, welche drei Wochen nach dem EuGH-Urteil von Ihren Juristen verfasst wurde, aus der hervorgeht, dass es nach dem EuGH-Urteil wohl einen Zusammenhang zwischen den zu speichernden Daten und einer "Bedrohung der öffentlichen Sicherheit" geben müsse, wie berichtet im Magazin "Der Spiegel", Ausgabe 33, Jahrgang 2015, siehe https://magazin.spiegel.de/digital/index_SP.html#SP/2015/33/138055308 sowie das ebenda zitierte Schreiben eines Referatsleiters, aus dem hervorgeht, der Beschluss der Luxemburger Richter sei so weitreichend, dass womöglich allenfalls noch "eine Art anlassbezogener" Speicherung von Verbindungs- und Standortdaten etwa "für einen bestimmten Personenkreis" durchführbar sei.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Justiz
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrte<< Anfragesteller/in >>, mit E-Mail v…
Von
Bundesministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
18. August 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte<< Anfragesteller/in >>, mit E-Mail vom 10. August 2015 über www.fragdenstaat.de bitten Sie unter Berufung auf das IFG um Übersendung von zwei Dokumenten zum Thema Vorratsdatenspeicherung. Ich gebe Ihrem Antrag statt. Beigefügt erhalten Sie die gewünschten Unterlagen. Personenbezogene Daten wurden dabei - soweit erforderlich - geschwärzt. Mit freundlichen Grüßen