IFG Verwaltungsvorschriften

Gutachten, Stellungnahmen, Verwaltungsvorschriften, Handlungsanweisungen, Vorgaben, Checklisten, Anwendungshilfen u.ä. zum Umgang mit Anfragen nach dem IFG

Sollten mehrere Versionen existieren, senden Sie mir bitte die aktuellste Version sowie die letzte Version vor dem 2. April 2019 zu.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. April 2019
  • Frist
    7. Mai 2019
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gutachten, Stell…
An Bundesinstitut für Risikobewertung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG Verwaltungsvorschriften [#110244]
Datum
3. April 2019 19:01
An
Bundesinstitut für Risikobewertung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gutachten, Stellungnahmen, Verwaltungsvorschriften, Handlungsanweisungen, Vorgaben, Checklisten, Anwendungshilfen u.ä. zum Umgang mit Anfragen nach dem IFG Sollten mehrere Versionen existieren, senden Sie mir bitte die aktuellste Version sowie die letzte Version vor dem 2. April 2019 zu.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesinstitut für Risikobewertung
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 03.04.2019
Von
Bundesinstitut für Risikobewertung
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 03.04.2019
Datum
26. April 2019
Status
Warte auf Antwort
95,4 KB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 03.04.2019 [#110244] Gesch.-Z.: 80-0703-01.2019/028 105040…
An Bundesinstitut für Risikobewertung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 03.04.2019 [#110244]
Datum
1. Mai 2019 13:26
An
Bundesinstitut für Risikobewertung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Gesch.-Z.: 80-0703-01.2019/028 10504010 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die verspätete Eingangsbestätigung. Leider ist Ihre Information, dass die Regelfrist aufgrund von mehr als 36.000 gleichzeitig zu bearbeitenden Anträgen überschritten werden darf, unzutreffend. Die Bearbeitungsdauer kann über die Regelfrist des § 7 Abs. 2 S. 2 IFG hinausgehen, wenn Gründe aus dem Informationszugang als solchem hierfür vorliegen. Die Arbeitsbelastung der Behörde ist jedoch kein Grund für die Überschreitung der Monatsfrist (Schoch IFG/Schoch IFG § 7 Rn. 167). Sie benennen allein die Arbeitsbelastung, damit haben Sie den Informationszugang innerhalb der Regelfrist zu gewähren. In Hinblick auf den aktuellen Umgang Ihrer Behörde mit der außergewöhnlich hohen Anzahl gleichgerichteter Anträge, handelt es sich um ein besonders eilbedürftiges Informationsinteresse. Daher gehe ich davon aus, dass Sie schnellstmöglich, spätestens innerhalb der Regelfrist, die Informationen zur Verfügung stellen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 110244 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 03.04.2019 [#110244] Sehr geehrteAntragsteller/in meine I…
An Bundesinstitut für Risikobewertung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 03.04.2019 [#110244]
Datum
8. Mai 2019 07:56
An
Bundesinstitut für Risikobewertung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG Verwaltungsvorschriften“ vom 03.04.2019 (#110244) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 110244 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesinstitut für Risikobewertung
Ihr Antrag nach den Informationszugangsgesetzen vom 3. April 2019
Von
Bundesinstitut für Risikobewertung
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach den Informationszugangsgesetzen vom 3. April 2019
Datum
28. Mai 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
219,0 KB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 03.04.2019 [#110244] Sehr geehrteAntragsteller/in meine I…
An Bundesinstitut für Risikobewertung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 03.04.2019 [#110244]
Datum
5. Juni 2019 16:47
An
Bundesinstitut für Risikobewertung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG Verwaltungsvorschriften“ vom 03.04.2019 (#110244) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 30 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 110244 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 03.04.2019 [#110244] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen …
An Bundesinstitut für Risikobewertung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 03.04.2019 [#110244]
Datum
16. Juni 2019 22:32
An
Bundesinstitut für Risikobewertung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Bitte übersenden Sie die Verfahrensanweisung G-VA-025 VA Anträge auf Informationszugang per E-Mail und fügen Sie die in diesem Dokument genannte Anweisung 17-VA-110 Begutachtung juristischer Verfahren bei bzw. bezeichnen Sie eine andere Bezugsquelle als das Intranet. Darüber bitte ich zu prüfen, ob zum Umgang mit der angeblich außergewöhnlich hohen Anzahl gleichgerichteter Anträge (mehr als 36.000), keinerlei Dokumente vorliegen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 110244 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „IFG Verwaltungsvorschriften“ [#110244] [#110244]
Datum
28. Juni 2019 18:42
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/110244 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil a) trotz Antrages auf Informationszugang per per E-Mail, die Informationen weder per E-Mail zur Verfügung gestellt wurden noch ein Bescheid über eine abweichende Zugangsgewährung erging; b) die im Dokument Verfahrensanweisung G-VA-025 VA Anträge auf Informationszugang in Bezug genommene Anweisung 17-VA-110 Begutachtung juristischer Verfahren weder zur Verfügung gestellt noch der Antrag auf Informationszugang insoweit beschieden wurde; die genannte Bezugsquelle Intranet steht mir nicht zur Verfügung und c) es nicht glaubhaft ist, dass zur angeblich außergewöhnlich hohen Anzahl gleichgerichteter Anträge (mehr als 36.000), keinerlei Dokumente vorliegen, z.B. Anweisungen die Bearbeitung der Anfragen bis zur Verfügbarkeit einer neuen Zugangsplattform zurückzustellen oder durch Allgemeinverfügung zu bescheiden. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 110244.pdf - 2019-04-26_1-justiziariat.pdf - 2019-05-28_1-bfr.pdf Anfragenr: 110244 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach den Informationszugangsgesetzen vom 3. April 2019; hier: Widerspruch [#110244] Gesch.-Z. 80-07…
An Bundesinstitut für Risikobewertung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach den Informationszugangsgesetzen vom 3. April 2019; hier: Widerspruch [#110244]
Datum
28. Juni 2019 21:19
An
Bundesinstitut für Risikobewertung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Gesch.-Z. 80-0703-01.2019/028 DocID: 10552196 Sehr geehrteAntragsteller/in gegen den eingangs bezeichneten Bescheid erhebe ich fristwahrend Widerspruch. In dieser Sache wurde der Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit angerufen. Ich beantrage das Widerspruchsverfahren während des Verfahrens beim Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit stillschweigend ruhen zu lassen. Anschließend komme ich unaufgefordert auf den Widerspruch zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 4df31128129965f9e22c1e965d166613.pdf Anfragenr: 110244 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesinstitut für Risikobewertung
Ihre E-Mail vom 16. Juni 2019
Von
Bundesinstitut für Risikobewertung
Via
Briefpost
Betreff
Ihre E-Mail vom 16. Juni 2019
Datum
1. Juli 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
94,9 KB
Bundesinstitut für Risikobewertung
Ihre E-Mail vom 28.06.2019
Von
Bundesinstitut für Risikobewertung
Via
Briefpost
Betreff
Ihre E-Mail vom 28.06.2019
Datum
5. Juli 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
670,2 KB
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ist die Anfrage auf eine Vermittlung nach dem Informationsfreiheitsgesetz eingegange…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „IFG Verwaltungsvorschriften“ [#110244] [#110244]
Datum
7. Juli 2019 23:19
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ist die Anfrage auf eine Vermittlung nach dem Informationsfreiheitsgesetz eingegangen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 110244.pdf - 2019-04-26_1-justiziariat.pdf - 2019-05-28_1-bfr.pdf - 2019-06-28_2-4df31128129965f9e22c1e965d166613.pdf Anfragenr: 110244 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesinstitut für Risikobewertung
Ihre E-Mail vom 28.06.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beachten Sie unser anliegendes Schreiben. Mit fre…
Von
Bundesinstitut für Risikobewertung
Betreff
Ihre E-Mail vom 28.06.2019
Datum
8. Juli 2019 11:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beachten Sie unser anliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
Bundesinstitut für Risikobewertung
Ihre E-Mail vom 28.06.2019
Von
Bundesinstitut für Risikobewertung
Via
Briefpost
Betreff
Ihre E-Mail vom 28.06.2019
Datum
8. Juli 2019
Status
geschwärzt
650,0 KB
Bundesinstitut für Risikobewertung
Ihr Widerspruch zu dem Verfahren 80-0703-01.2019/028
Von
Bundesinstitut für Risikobewertung
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Widerspruch zu dem Verfahren 80-0703-01.2019/028
Datum
8. Juli 2019
Status
geschwärzt
704,1 KB
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
geschwärzt
452,2 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bundesinstitut für Risikobewertung
Ihre Widersprüche (80-0703-01.2019/088; 80-0703-01.2019/099) Sehr Antragsteller/in in vorbezeichneter Angelegenhe…
Von
Bundesinstitut für Risikobewertung
Betreff
Ihre Widersprüche (80-0703-01.2019/088; 80-0703-01.2019/099)
Datum
24. August 2021 15:39
Status
geschwärzt
775,3 KB
Sehr Antragsteller/in in vorbezeichneter Angelegenheit übersenden wir Ihnen anliegendes Schreiben vorab per E-Mail zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Widerspruch #110244 [#110244] Gesch.-Z. 80-0703-01.2019/099 Sehr geehrte Damen und Herren, der bei Ihnen unter G…
An Bundesinstitut für Risikobewertung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Widerspruch #110244 [#110244]
Datum
19. September 2021 20:08
An
Bundesinstitut für Risikobewertung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
4df31128129965f9e22c1e965d166613.pdf
55,3 KB
screenshot.png
186,8 KB
Gesch.-Z. 80-0703-01.2019/099 Sehr geehrte Damen und Herren, der bei Ihnen unter Gesch.-Z. 80-0703-01.2019/099 geführte Widerspruch ist PAdES signiert. Gerne füge ich diesen erneut an. Zu den Gründen des Widerspruchs verweise ich zur Vermeidung von Wiederholungen auf den Vermittlungsantrag: 1. Trotz Antrages auf Informationszugang per per E-Mail, wurden die Informationen weder per E-Mail zur Verfügung gestellt noch ein Bescheid über eine abweichende Zugangsgewährung erteilt. Da auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit aus den ihr zur Verfügung gestellten Akten einen solchen Antrag nicht finden konnte, füge ich einen Screenshot dieses Antrages bei. 2. Die im Dokument Verfahrensanweisung G-VA-025 VA Anträge auf Informationszugang in Bezug genommene Anweisung 17-VA-110 Begutachtung juristischer Verfahren wurde weder zur Verfügung gestellt noch der Antrag auf Informationszugang insoweit beschieden; die genannte Bezugsquelle Intranet steht hier nicht zur Verfügung. 3. Es ist nicht glaubhaft, dass bei der angeblich außergewöhnlich hohen Anzahl gleichgerichteter Anträge (mehr als 36.000) auf Bezug einer Stellungnahme des BfR vom 4. September 2015 keinerlei Dokumente bei Ihnen vorliegen, z.B. Anweisungen die Bearbeitung der Anfragen bis zur Verfügbarkeit einer neuen Zugangsplattform zurückzustellen oder vor Veröffentlichung der Allgemeinverfügung in einer bestimmten Weise zu bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 4df31128129965f9e22c1e965d166613.pdf - screenshot.png Anfragenr: 110244 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/110244/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>