Anti-Semitismusvorwurf gegen die GIZ
Im Internet ist der Vorwurf aufgetaucht, dass die GIZ antisemitisches Verhalten ihrer Mitarbeiter deckt und diese Mitarbeiter auch befördert. Das BMZ hat danach die Geschäftsführung der GIZ aufgefordert, den Sachverhalt zu untersuchen und personalrechtliche Konsequenzen zu ziehen.
Bitte senden Sie mir in diesem Zusammenhang den Schriftverkehr mit der GIZ zu, insbesondere die Anweisung an die Geschäftsführung der GIZ und den Bericht der GIZ in diesem Sachverhalt. Gleichzeitig bitte ich um Mitteilung, welche Konsequenzen die GIZ gezogen hat.
Die GIZ ist als 100%iges Tochterunternehmen zur Auskunft von Anfragen nach dem IFG verpflichtet. Allerdings trifft die Auskunftspflicht nicht direkt die GIZ, sondern die zugeordnete Bundesbehörde, die hier das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ist (§ 7 Abs. 1 S. 2 IFG, auch: Deutscher Bundestag (Wissenschaftlicher Dienst) – Ausarbeitung Az WD 3 – 3000 – 158/15, S. 8). Deshalb ist das BMZ zur Auskunft anstatt der GIZ unmittelbar verpflichtet und für die Beschaffung der Auskunft bei der GIZ zuständig.
Ich bitte um elektronische Beantwortung und mache hierbei von meinem Wahlrecht aus § 7 Abs. 3 Satz 1, § 1 Abs. 2 Satz 2 IFG i.V.m. § 8 EGovG.
Anfrage eingeschlafen
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Datum16. August 2015
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18. September 2015
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