Anti-Semitismusvorwurf gegen die GIZ

Im Internet ist der Vorwurf aufgetaucht, dass die GIZ antisemitisches Verhalten ihrer Mitarbeiter deckt und diese Mitarbeiter auch befördert. Das BMZ hat danach die Geschäftsführung der GIZ aufgefordert, den Sachverhalt zu untersuchen und personalrechtliche Konsequenzen zu ziehen.

Bitte senden Sie mir in diesem Zusammenhang den Schriftverkehr mit der GIZ zu, insbesondere die Anweisung an die Geschäftsführung der GIZ und den Bericht der GIZ in diesem Sachverhalt. Gleichzeitig bitte ich um Mitteilung, welche Konsequenzen die GIZ gezogen hat.

Die GIZ ist als 100%iges Tochterunternehmen zur Auskunft von Anfragen nach dem IFG verpflichtet. Allerdings trifft die Auskunftspflicht nicht direkt die GIZ, sondern die zugeordnete Bundesbehörde, die hier das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ist (§ 7 Abs. 1 S. 2 IFG, auch: Deutscher Bundestag (Wissenschaftlicher Dienst) – Ausarbeitung Az WD 3 – 3000 – 158/15, S. 8). Deshalb ist das BMZ zur Auskunft anstatt der GIZ unmittelbar verpflichtet und für die Beschaffung der Auskunft bei der GIZ zuständig.
Ich bitte um elektronische Beantwortung und mache hierbei von meinem Wahlrecht aus § 7 Abs. 3 Satz 1, § 1 Abs. 2 Satz 2 IFG i.V.m. § 8 EGovG.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. August 2015
  • Frist
    18. September 2015
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Internet ist …
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
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Betreff
Anti-Semitismusvorwurf gegen die GIZ [#11073]
Datum
16. August 2015 12:18
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Internet ist der Vorwurf aufgetaucht, dass die GIZ antisemitisches Verhalten ihrer Mitarbeiter deckt und diese Mitarbeiter auch befördert. Das BMZ hat danach die Geschäftsführung der GIZ aufgefordert, den Sachverhalt zu untersuchen und personalrechtliche Konsequenzen zu ziehen. Bitte senden Sie mir in diesem Zusammenhang den Schriftverkehr mit der GIZ zu, insbesondere die Anweisung an die Geschäftsführung der GIZ und den Bericht der GIZ in diesem Sachverhalt. Gleichzeitig bitte ich um Mitteilung, welche Konsequenzen die GIZ gezogen hat. Die GIZ ist als 100%iges Tochterunternehmen zur Auskunft von Anfragen nach dem IFG verpflichtet. Allerdings trifft die Auskunftspflicht nicht direkt die GIZ, sondern die zugeordnete Bundesbehörde, die hier das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ist (§ 7 Abs. 1 S. 2 IFG, auch: Deutscher Bundestag (Wissenschaftlicher Dienst) – Ausarbeitung Az WD 3 – 3000 – 158/15, S. 8). Deshalb ist das BMZ zur Auskunft anstatt der GIZ unmittelbar verpflichtet und für die Beschaffung der Auskunft bei der GIZ zuständig. Ich bitte um elektronische Beantwortung und mache hierbei von meinem Wahlrecht aus § 7 Abs. 3 Satz 1, § 1 Abs. 2 Satz 2 IFG i.V.m. § 8 EGovG.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Anti-Semitismusvorwurf gegen die GIZ"…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
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Betreff
AW: Anti-Semitismusvorwurf gegen die GIZ [#11073]
Datum
18. September 2015 06:11
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Anti-Semitismusvorwurf gegen die GIZ" vom 16.08.2015 (#11073) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11073 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Anti-Semitismusvorwurf gegen die GIZ" [#11073]
Datum
4. Oktober 2015 15:08
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/11073 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet, weil das Ministerium hat auf meine Anfrage nicht reagiert. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11073 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Anti-Semitismusvorwurf gegen die GIZ"…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Anti-Semitismusvorwurf gegen die GIZ" [#11073]
Datum
4. Oktober 2015 15:08
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Anti-Semitismusvorwurf gegen die GIZ" vom 16.08.2015 (#11073) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 17 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11073 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
6. Oktober 2015 14:15
Status
Warte auf Antwort

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Sehr geehrte Damen und Herren, bitte teilen Sie mir den Stand meines Vermittlungsverfahrens auf meinen Antrag vom…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Anti-Semitismusvorwurf gegen die GIZ" [#11073]
Datum
9. November 2015 20:51
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte teilen Sie mir den Stand meines Vermittlungsverfahrens auf meinen Antrag vom 04.10.2015 - IX-733/002 II#0098 - Dossier: https://fragdenstaat.de/a/11073 mit. Ich bitte auch um Zusendung der BMZ-Stellungnahme. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11073 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Sehr geehrte Damen und Herren, bitte informieren Sie mich zum Verfahren https://fragdenstaat.de/a/11073 IX-733/0…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Anti-Semitismusvorwurf gegen die GIZ" [#11073]
Datum
15. Januar 2016 17:07
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte informieren Sie mich zum Verfahren https://fragdenstaat.de/a/11073 IX-733/002 II#0098 zum Stand des Verfahrens und senden Sie mir die Stellungnahme des BMZ zu. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11073 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>