Ausschusssekretariate des Landtages

Bitte senden Sie mir die Stellenpläne der Ausschusssekretariate und der Sekretariate der sonstigen Gremien und Kommissionen des Landtages der derzeitigen Legislaturperiode zu. Ebenso bitte ich um Zusendung der Stellenbeschreibung der Leiter der Sekretariate (soweit gleichförmig, reicht eine Stellenbeschreibung aus).

Bitte senden Sie mir die Antwort in elektronischer Form zu.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. August 2015
  • Frist
    20. September 2015
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte send…
An Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausschusssekretariate des Landtages [#11135]
Datum
21. August 2015 06:42
An
Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir die Stellenpläne der Ausschusssekretariate und der Sekretariate der sonstigen Gremien und Kommissionen des Landtages der derzeitigen Legislaturperiode zu. Ebenso bitte ich um Zusendung der Stellenbeschreibung der Leiter der Sekretariate (soweit gleichförmig, reicht eine Stellenbeschreibung aus). Bitte senden Sie mir die Antwort in elektronischer Form zu.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein(IZG-SH) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (UIG-SH), soweit Umweltinformationen betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 1 Abs. Nr. 1.1 der Landesverordnung über Kosten nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH-KostenVO) bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 UIG-SH/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Sehr geehrtAntragsteller/in Antragsteller/in mit E-Mail vom 12.11.2015 baten Sie um Vermittlung bei einer Anfrage …
Von
Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Betreff
Re:Antragsteller/in Vermittlung bei Anfrage Antragsteller/in"Ausschusssekretariate des Landtages"Antragsteller/in Antragsteller/in[Antragsteller/in#11135]Antragsteller/in
Datum
20. November 2015 11:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Antragsteller/in mit E-Mail vom 12.11.2015 baten Sie um Vermittlung bei einer Anfrage Antragsteller/in nach dem IZG SH gegenüber dem Landtag SH.Antragsteller/in Diese E-Mail scheint zwei Antragsteller/in Vorgänge zu Antragsteller/in"vermengen"Antragsteller/in.Antragsteller/in Zum einen geht es unter Bezugnahme auf Urteile Antragsteller/in des BVerwG um die Zusendung einer Übersicht über die Ausarbeitungen des Antragsteller/in Wissenschaftlichen Dienstes des Schleswig-Holsteinischen Landtages,Antragsteller/in zum Antragsteller/in anderen geht es um die Zusendung der Stellenpläne der Antragsteller/in Ausschusssekretariate und der Sekretariate der sonstigen Gremien und Antragsteller/in Kommissionen des Landtages Antragsteller/in-Antragsteller/in Anfrage und Antwort sind nicht kongruent.Antragsteller/in Antragsteller/in Angesichts des Inhaltes Ihrer an das ULD gerichteten E-Mail gehen wir Antragsteller/in davon aus,Antragsteller/in dass es Ihnen bei der Anrufung des ULD um die begehrte Antragsteller/in Zusendung der Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Antragsteller/in Landtages in Schleswig-Holstein geht.Antragsteller/in Der in diesem Zusammenhang von dem Antragsteller/in Landtag vorgenommen Differenzierung Antragsteller/in(E-Mail vom 11.09.2015)Antragsteller/in stehen die Antragsteller/in in Bezug genommenen Entscheidungen des BVerwG nicht entgegen.Antragsteller/in In den Antragsteller/in Urteilen ging es um die Frage,Antragsteller/in ob die Ausarbeitungen des Antragsteller/in Wissenschaftlichen Dienstes der parlamentarischen Tätigkeit zuzuordnen Antragsteller/in sind bzw.Antragsteller/in ob Urheberrechte entgegenstehen könnten und ein Anspruch nach Antragsteller/in dem IFG Antragsteller/in(Bund)Antragsteller/in daher ausgeschlossen sein könnte.Antragsteller/in Darauf beruft sich der Antragsteller/in Landtag SH jedoch nicht.Antragsteller/in Hinsichtlich der in Aussicht gestellten Antragsteller/in Kostenerhebung sind keine Rechtsfehler zu erkennen.Antragsteller/in Antragsteller/in Aus Gründen einer weitergehenden rechtlichen Bewertung Antragsteller/in(Eingreifen von Antragsteller/in Ausschlussgründen/Anwendbarkeit des IZG SH)Antragsteller/in haben wir angesichts Ihrer Antragsteller/in Anfrage ein Verfahren eingeleitet.Antragsteller/in Wir werden Sie informieren.Antragsteller/in Antragsteller/in Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Ausschusssekretariate des Landtages"…
An Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Vermittlung bei Anfrage "Ausschusssekretariate des Landtages" [#11135]
Datum
20. November 2015 20:54
An
Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Ausschusssekretariate des Landtages" vom 21.08.2015 (#11135) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 62 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11135 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Sehr geehrtAntragsteller/in wir haben Ihre Anfrage bereits am 10. September 2015 beantwortet (s. Anlage). Die Ma…
Von
Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Betreff
AW: Re: Vermittlung bei Anfrage "Ausschusssekretariate des Landtages" [#11135]
Datum
23. November 2015 10:59
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
WGBeantwortungeinerAnfragevonFragdensta.eml
434,8 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in wir haben Ihre Anfrage bereits am 10. September 2015 beantwortet (s. Anlage). Die Mail ist an Ihre folgende Adresse gegangen: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichem Gruß Landtagsverwaltung Schleswig-Holstein
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Email vom 10.09.2015 ist mir nicht bekannt. Die Stellenbeschreibung betrifft…
An Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Re: Vermittlung bei Anfrage "Ausschusssekretariate des Landtages" [#11135]
Datum
25. November 2015 08:39
An
Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Email vom 10.09.2015 ist mir nicht bekannt. Die Stellenbeschreibung betrifft die eines Stenographen, nicht eines Ausschusssekretaers. Und aus dem Haushaltsplan geht die Zahl der fuer die Ausschuesse zugeordneten Stellen der Sekretariate nicht hervor, also insbesondere der Referenten und Sachbearbeiter. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11135 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Sehr geehrtAntragsteller/in im Zusammenhang mit Ihrer Nachfrage Ihrer Frage zum Thema Ausschusssekretäre vom 25. …
Von
Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Betreff
AW: AW: Re: Vermittlung bei Anfrage "Ausschusssekretariate des Landtages" [#11135]
Datum
16. Dezember 2015 08:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in im Zusammenhang mit Ihrer Nachfrage Ihrer Frage zum Thema Ausschusssekretäre vom 25. November 2015 ist folgendes zu unseren bisherigen Antworten zu ergänzen: Die Landtagsstenografen sind im Schleswig-Holsteinischen Landtag gleichzeitig auch als Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer für die Ausschüsse (woanders Ausschusssekretäre genannt) tätig. Sie betreuen jeweils ein oder auch mehrere Ausschüsse als Geschäftsführer. Auch die Assistenzkräfte arbeiten jeweils für mehrere Ausschüsse. Der Informationsanspruch aus dem IZG-SH bezieht sich ausschließlich auf vorhandene Informationen (§ 1 Abs. 2 i. V. m. § 2 Abs. 2 und 5 IZG-SH). Eine Beantwortung Ihrer Frage kann also nur in dem Umfang erfolgen, in dem es sich bei den begehrten Auskünften tatsächlich um amtliche Informationen im Sinne des IZG handelt, die der Verwaltung des Schleswig-Holsteinischen Landtages vorliegen. Es besteht kein Anspruch auf die Beschaffung von Informationen. Einen Stellenplan, aus dem sich ergibt, welche Stellen welchem Arbeitsbereich zugeordnet sind, gibt es in der Landtagsverwaltung Schleswig-Holstein nicht. Die Stellenverteilung hinsichtlich der Anzahl von Referenten, Sachbearbeitern und Assistenzkräften im Bereich des Ausschussdienstes, der für die Betreuung sämtlicher Ausschüsse zuständig ist, ergibt sich aber aus unserer ersten Antwort, die auch noch einmal der letzten Antwort an Sie beigefügt war. Weitere Informationen liegen nicht vor. Sollten Sie noch eine formelle Entscheidung zu Ihrem Anliegen wünschen, bitte ich Sie, uns bis zum 17. Dezember 2015 zur weiteren Bearbeitung Ihre postalische Anschrift mitzuteilen. Andernfalls wird das Verfahren eingestellt. Mit freundlichem Gruß Verwaltung des Schleswig-Holsteinischen Landtages

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Klärung der Stellenbeschreibung mit den Stenographen. Dass es …
An Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausschusssekretariate des Landtages [#11135]
Datum
16. Dezember 2015 21:54
An
Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Klärung der Stellenbeschreibung mit den Stenographen. Dass es keinen Stellenplan gibt, verwundert jedoch, da sich aus einem Dokument jedoch die Stellenbemessung ergeben muss. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11135 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>