Steuerordnungen von Religionsgemeinschaften

1. Sämtliche aktuellen von der obersten Finanzbehörde des Landes Brandenburg anerkannten oder zur Anerkennung eingereichten Steuerordnungen von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften inkl. der Information, wo und wann dies jeweils veröffentlicht wurde.

2. Sämtliche Steuerordnungen von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die zur Anerkennung bei der obersten Finanzbehörde des Landes Brandenburg eingereicht, aber nicht anerkannt wurden, sowie die Gründe für deren Ablehnung.

3. Die vollständige aktuelle Liste der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die die Verwaltung der Kirchensteuer auf die Brandenburger Finanzbehörden übertragen haben.

4. Die vollständige aktuelle Liste der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts durch das Land Brandenburg zuerkannt bekommen haben inkl. der Information, wo und wann dies jeweils veröffentlicht wurde.

Alternativ zur direkten Übermittlung auch gerne ein Hinweis, wo diese Informationen im Web zu finden ist.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    28. August 2015
  • Frist
    29. September 2015
  • Ein:e Follower:in
Michael Ganß
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg Details
Von
Michael Ganß
Betreff
Steuerordnungen von Religionsgemeinschaften [#11200]
Datum
28. August 2015 16:45
An
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Sämtliche aktuellen von der obersten Finanzbehörde des Landes Brandenburg anerkannten oder zur Anerkennung eingereichten Steuerordnungen von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften inkl. der Information, wo und wann dies jeweils veröffentlicht wurde. 2. Sämtliche Steuerordnungen von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die zur Anerkennung bei der obersten Finanzbehörde des Landes Brandenburg eingereicht, aber nicht anerkannt wurden, sowie die Gründe für deren Ablehnung. 3. Die vollständige aktuelle Liste der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die die Verwaltung der Kirchensteuer auf die Brandenburger Finanzbehörden übertragen haben. 4. Die vollständige aktuelle Liste der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts durch das Land Brandenburg zuerkannt bekommen haben inkl. der Information, wo und wann dies jeweils veröffentlicht wurde. Alternativ zur direkten Übermittlung auch gerne ein Hinweis, wo diese Informationen im Web zu finden ist.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) § 8 EGovG. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Michael Ganß <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Michael Ganß
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Pressestelle, MdF Gesendet: Montag, 31. August 2015 10:07 An: Poststelle, …
Von
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Betreff
WG: Steuerordnungen von Religionsgemeinschaften [#11200]
Datum
31. August 2015 10:12
Status
Warte auf Antwort
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Pressestelle, MdF Gesendet: Montag, 31. August 2015 10:07 An: Poststelle, MdF Betreff: AW: Steuerordnungen von Religionsgemeinschaften [#11200] Sehr geehrter Herr Ganß, wir haben Ihren Antrag erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Sehr geehrter Herr Ganß Ihre Email vom 28. August 2015 ist mir zur weiteren Bearbeitung übersandt worden. Leider …
Von
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Betreff
WG: Steuerordnungen von Religionsgemeinschaften [#11200]
Datum
15. September 2015 08:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Ganß Ihre Email vom 28. August 2015 ist mir zur weiteren Bearbeitung übersandt worden. Leider wird sich krankheitsbedingt die Beantwortung Ihrer Fragen noch verzögern. Ich bitte um Ihre Geduld, vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Michael Ganß
Sehr geehrt<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage "Steuerordnungen von Religionsgemeins…
An Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg Details
Von
Michael Ganß
Betreff
AW: WG: Steuerordnungen von Religionsgemeinschaften [#11200]
Datum
18. Oktober 2015 16:25
An
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage "Steuerordnungen von Religionsgemeinschaften" vom 28.08.2015 (#11200) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 20 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Michael Ganß Anfragenr: 11200 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Sehr geehrte Herr Ganß, bitte entschuldigen Sie, dass die Bearbeitung Ihrer Anfrage krankheitsbedingt noch nicht …
Von
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Betreff
AW: WG: Steuerordnungen von Religionsgemeinschaften [#11200]
Datum
19. Oktober 2015 10:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Herr Ganß, bitte entschuldigen Sie, dass die Bearbeitung Ihrer Anfrage krankheitsbedingt noch nicht erfolgen konnte. Die Beantwortung wird nunmehr durch Frau Schulz, Referat 11 erfolgen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Ihr AIG-Antrag vom 28. August 2015 Sehr geehrter Herr Ganß, das Ministerium der Finanzen hat Ihre Anfrage wegen P…
Von
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Betreff
Ihr AIG-Antrag vom 28. August 2015
Datum
20. Oktober 2015 10:33
Status
Warte auf Antwort
6,4 KB
Sehr geehrter Herr Ganß, das Ministerium der Finanzen hat Ihre Anfrage wegen Punkt 4 zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet. Angehängt finden Sie die erbetene Aufstellung der Religionsgemeinschaften, die in Brandenburg über die Rechtsstellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verfügen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Sehr geehrter Herr Ganß, zu Ihrem Antrag auf Akteneinsicht nach § 1 Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz…
Von
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Betreff
WG: BB_Steuerordnungen von Religionsgemeinschaften [#11200]
Datum
20. Oktober 2015 10:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Ganß, zu Ihrem Antrag auf Akteneinsicht nach § 1 Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz vom 10.03.2008, zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.10.2013 (AIG) in der Form der Zusendung von Steuerordnungen von Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften - Ihr Antrag vom 28.08.2015 - wird Folgendes mitgeteilt: Zu 1. Sämtliche aktuelle Steuerordnungen und Steuerbeschlüsse sind im Internet unter www.steuer-forum-kirche.de/kistg-fram... einzusehen. Darüber hinaus ist für die Altkatholischen Kirchen, Jüdischen Kultusgemeinden, Freireligiösen Gemeinden ist die "Bekanntmachung über die von den Finanzbehörden des Landes Brandenburg verwaltete Kirchensteuer nach dem Maßstab der Lohn- und Kapitalertragsteuer für das Kalenderjahr 2014" im Bundessteuerblatt 2014 Teil I S. 568 veröffentlicht. Die brandenburgischen evangelischen Landeskirchen und katholischen Erzbistümer werden wie folgt benannt: Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-Schlesische Oberlausitz; Evangelische–Lutherische Kirche in Norddeutschland; Evangelische Kirche in Mitteldeutschland; Erzbistum Berlin; Bistum Görlitz; Bistum Magdeburg. Steuerordnungen von Weltanschauungsgemeinschaften liegen nicht vor. Zu 2. Bisher sind alle Anträge auf Anerkennung der Religionsgemeinschaften positiv beschieden worden und von der obersten Finanzbehörde des Landes Brandenburg staatliche anerkannt worden. Zu Weltanschauungsgemeinschaften liegen hier keine Akten vor. Zu 3. In der "Bekanntmachung über die von den Finanzbehörden des Landes Brandenburg verwaltete Kirchensteuer nach dem Maßstab der Lohn- und Kapitalertragsteuer für das Kalenderjahr 2014" veröffentlicht im Bundessteuerblatt 2014 Teil I S. 568 sind alle aktuellen Religionsgemeinschaften enthalten, die die Verwaltung der Kirchensteuer auf die Brandenburger Finanzbehörden übertragen haben. Über Weltanschauungsgemeinschaften liegen hier keine Akten vor. Zu 4. Im Ministerium der Finanzen ist eine solche Liste nicht vorhanden. Eine Auskunft ist aus eigener Kenntnis nicht möglich. Ich habe Ihren Antrag hierzu an das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur weitergeleitet. Wenn Sie einen rechtmittelfähigen Bescheid wünschen, bitte ich Sie um Mitteilung Ihrer Anschrift, damit Ihnen der Bescheid zugestellt werden kann. Mit freundlichen Grüßen
Michael Ganß
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich muss Sie allerdings noch einmal behelligen …
An Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg Details
Von
Michael Ganß
Betreff
AW: WG: BB_Steuerordnungen von Religionsgemeinschaften [#11200]
Datum
26. Oktober 2015 19:43
An
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich muss Sie allerdings noch einmal behelligen und um ein paar kleine Präzisierungen bitten: zu 1. a) steuer-forum-kirche.de ist keine offizielle staatliche Website und ich finde mich dort auch nicht gut zurecht, um die spezifisch für Brandenburg gültigen Informationen zu finden. Könnten Sie mir bitte noch benennen, wo die aktuellen Steuerordnungen staatlicherseits bekannt gemacht wurden? Ein Hinweis auf die entsprechenden Seiten im Amtsblatt o.ä. reicht aus. b) Wird die Website steuer-forum-kirche.de staatlich bezuschusst? Falls ja, in welcher Höhe und von welcher Behörde? zu 3. Die genannte Seite im Bundessteuerblatt erwähnt nur die Kirchensteuer "nach dem Maßstab der Lohn-­ und Kapitalertragsteuer". Gilt das dort gesagte genauso auch für andere Formen der Einkommensteuer (bspw. Einkommensteuer auf Einkommen aus selbständiger Arbeit)? Vielen Dank für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Michael Ganß Anfragenr: 11200 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Michael Ganß
Sehr geehrte Damen und Herren, ich ergänze meine Anfrage um zwei Punkte: 1. Wurde und/oder wird Kirchensteuer fü…
An Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg Details
Von
Michael Ganß
Betreff
AW: AW: WG: BB_Steuerordnungen von Religionsgemeinschaften [#11200]
Datum
11. November 2015 17:22
An
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich ergänze meine Anfrage um zwei Punkte: 1. Wurde und/oder wird Kirchensteuer für Steuerpflichtige mit Wohnsitz in Brandenburg festgesetzt, die nicht der römisch-katholischen Kirche (rk) oder der evangelischen Kirche (ev) angehören, aber einer der anderen Religionsgemeinschaften, die die Verwaltung der Kirchensteuer auf die Brandenburger Finanzbehörden übertragen haben, bspw. der alt-katholischen Kirche (ak) oder der jüdischen Gemeinde (is)? Wenn ja, für welche Religionsgemeinschaften? 2. Bitte übersenden Sie mir die nach §8 (1) und §11 (1) KiStG gestellten Anträge der Religionsgemeinschaften. Mit freundlichen Grüßen Michael Ganß Anfragenr: 11200 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Sehr geehrter Herr Ganß, da ich eine Fehlermeldung erhalten habe, sende ich Ihnen die E-Mail erneut. Mit freundlic…
Von
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Betreff
WG: AW: WG: BB_Steuerordnungen von Religionsgemeinschaften [#11200]
Datum
12. November 2015 11:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Ganß, da ich eine Fehlermeldung erhalten habe, sende ich Ihnen die E-Mail erneut. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Sehr geehrter Herr Ganß, Ihre Fragen vom 26.10.2015 werden wie folgt beantwortet: Zu Nr. 1 a) Ihre Nachfrage zu…
Von
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Betreff
AW: WG: BB_Steuerordnungen von Religionsgemeinschaften [#11200]
Datum
12. November 2015 13:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Ganß, Ihre Fragen vom 26.10.2015 werden wie folgt beantwortet: Zu Nr. 1 a) Ihre Nachfrage zu Nr. 1 a) bezieht sich auf Ihren Antrag auf Akteneinsicht zu Nr. 1 vom 28.08.2015. Zum besseren Verständnis der Antwort vom 20.10.2015 wird Ihre Nachfrage wie folgt beantwortet: In den nachfolgenden Gesetz- und Verordnungsblätter sind die aktuellen Steuerordnungen und Beschlüsse der Brandenburger Religionsgemeinschaften veröffentlicht: - evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz; GVBl Teil I Nr. 2 vom 19.01.2015 - evangelisch-lutherische Kirche in Norddeutschland; GVBl Teil I Nr. 11 vom 14.02.2014 - evangelische Kirche Mitteldeutschland; GVBl Teil I Nr. 13 vom 10.03.2014 - Bistum Berlin; GVBl Teil I Nr. 3 vom 19.01.2015 - Bistum Görlitz; GVB Teil I Nr. 1 vom 19.01.2015 - Bistum Magdeburg ; GVBl Teil I Nr. 23 vom 28.07.2015 Zu Nr. 1 b) Ihre Frage ist von Ihrem Antrag auf Akteneinsicht zu Nr. 1 vom 28.08.2015 nicht umfasst und ist daher nicht Gegenstand der Informationsgewährung hierzu. Zu Nr. 3 Ihre Frage bezieht sich auf Ihren Antrag auf Akteneinsicht zu Nr. 3 vom 28.08.2015 und wird zum besseren Verständnis wie folgt beantwortet: Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer ist die Einkommensteuer (§ 51a Abs. 2 Satz 1 EStG), die auf das Einkommen von natürlichen Personen - u.a. auch auf selbständig tätige Personen - erhoben wird. Soweit die Einkommensteuer durch Steuerabzug vom Arbeitslohn erhoben wird (Lohnsteuer), kann dieses Verfahren auf Antrag der Religionsgemeinschaft auch für die Kirchensteuer eingeführt werden, die dann als Zuschlag zur Lohnsteuer erhoben wird. Bei Erhebung der Einkommensteuer durch Abzug vom Kapitalertrag kann auf Antrag der Religionsgemeinschaft dieses Verfahren auch für die Kirchensteuer eingeführt werden, die dann als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer erhoben wird. Lohn- und Kapitalertragsteuer sind insoweit Erhebungsformen der Einkommensteuer. Bei der von Ihnen nachgefragten Bekanntmachung, die im Bundessteuerblatt veröffentlicht wurde, handelt es sich insoweit um die Aufzählung der Religionsgemeinschaften, die die Verwaltung (Festsetzung und Erhebung) der Kirchensteuer als Zuschlagsteuer zur Lohn- und Kapitalertragsteuer gemäß den obigen Ausführungen auf die Brandenburger Finanzbehörden übertragen haben. Wenn Sie einen rechtmittelfähigen Bescheid wünschen, bitte ich Sie um Mitteilung Ihrer zustellungsfähigen Anschrift. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Sehr geehrter Herr Ganß, im Nachgang zu meiner E-Mail vom 12.11.2015 wird Ihnen auf Ihren Antrag auf Akteneinsich…
Von
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Betreff
WG: AW: WG: BB_Steuerordnungen von Religionsgemeinschaften [#11200]
Datum
9. Dezember 2015 10:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Ganß, im Nachgang zu meiner E-Mail vom 12.11.2015 wird Ihnen auf Ihren Antrag auf Akteneinsicht vom 11.11.2015 Folgendes mitgeteilt: Zu Frage 1 Das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) verpflichtet lediglich zur Offenlegung vorhandener Informationen, wenn die Voraussetzungen hierzu vorliegen und keine Ausschlussgründe entgegen stehen, nicht jedoch die gewünschten Informationen erst zu erstellen, zu beschaffen oder aufzubereiten. Die beantragten Informationen müssten erst erstellt werden. Ihr Antrag zu 1) wird daher bereits deswegen abgelehnt. Zu Frage 2 Die Anträge der Religionsgemeinschaften stehen nicht elektronisch zur Verfügung. Im Übrigen ist die weitere Bearbeitung Ihres Antrags mit Verwaltungsaufwand verbunden. Hierdurch entstehen Gebühren nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO), so dass ein entsprechender Kostenbescheid ergehen würde. Wenn Sie an Ihrem Antrag zu 2) festhalten, bitte ich Sie um Mitteilung Ihrer postalischen Anschrift, damit der weitere Schriftwechsel mit Ihnen geführt und Ihnen gegebenenfalls der Kostenbescheid zugestellt werden kann. Mit freundlichen Grüßen
Michael Ganß
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. zu 1. Ich widerspreche der Ablehnung meines An…
An Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg Details
Von
Michael Ganß
Betreff
AW: WG: AW: WG: BB_Steuerordnungen von Religionsgemeinschaften [#11200]
Datum
12. Dezember 2015 12:21
An
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. zu 1. Ich widerspreche der Ablehnung meines Antrags. Die begehrte Information ist vom Recht auf Akteneinsicht eingeschlossen, denn es handelt sich um eine Information, die bereits bei der Behörde vorhanden ist, also weder beschafft, erstellt noch aufbereitet werden muss. Hierzu verweise ich auf das VG Frankfurt am Main, Urteil vom 23. Januar 2008 Az. 7 E 1487/07, das zu diesem Thema Stellung nimmt: "Dabei wird der Anspruch auf Informationszugang nicht auf schon vorhandene abgegrenzte oder abgrenzbare Aufzeichnungen beschränkt. Zur Gewährleistung des Informationszugangs hat die Behörde grundsätzlich die Informationen auch in unterschiedlicher Form und durch Zusammenführung örtlich und sachlich getrennt aufbewahrter Aufzeichnungen zugänglich zu machen." Unabhängig davon benennen Sie in der Ablehnung meines Antrags keinen konkreten gesetzlichen Ausschlussgrund. Um den Aufwand Ihrerseits zu minimieren, kann ich jedoch meinen Antrag wie folgt eingrenzen: Existieren für den Veranlagungszeitraum 2013 oder 2014 Fälle, bei denen Kirchensteuer für Steuerpflichtige mit Wohnsitz in Brandenburg festgesetzt wurde, die nicht der römisch-katholischen Kirche (rk) oder der evangelischen Kirche (ev) angehören, aber einer der anderen Religionsgemeinschaften, die die Verwaltung der Kirchensteuer auf die Brandenburger Finanzbehörden übertragen haben, bspw. der alt-katholischen Kirche (ak) oder der jüdischen Gemeinde (is)? Ja oder nein reicht. zu 2. Ich erhalte meinen Antrag aufrecht, Adresse s.u. Mit freundlichen Grüßen Michael Ganß Anfragenr: 11200 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Ganß << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Michael Ganß
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
Michael Ganß
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Steuerordnungen von Religionsgemeinschaften" [#11200]
Datum
12. Dezember 2015 12:25
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/11200 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet aus nachstehend genanntem Grund. Die begehrte Information ist vom Recht auf Akteneinsicht eingeschlossen, denn es handelt sich um eine Information, die bereits bei der Behörde vorhanden ist, also weder beschafft, erstellt noch aufbereitet werden muss. Hierzu verweise ich auf das VG Frankfurt am Main, Urteil vom 23. Januar 2008 Az. 7 E 1487/07, das zu diesem Thema Stellung nimmt: "Dabei wird der Anspruch auf Informationszugang nicht auf schon vorhandene abgegrenzte oder abgrenzbare Aufzeichnungen beschränkt. Zur Gewährleistung des Informationszugangs hat die Behörde grundsätzlich die Informationen auch in unterschiedlicher Form und durch Zusammenführung örtlich und sachlich getrennt aufbewahrter Aufzeichnungen zugänglich zu machen." Unabhängig davon benennt die Behörde in der Ablehnung meines Antrags keinen konkreten gesetzlichen Ausschlussgrund. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Michael Ganß Anfragenr: 11200 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Sehr geehrter Herr Ganß, Ihre Frage zu 1) wird mit "nein" beantwortet. Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Betreff
AW: WG: AW: WG: BB_Steuerordnungen von Religionsgemeinschaften [#11200]
Datum
14. Dezember 2015 09:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Ganß, Ihre Frage zu 1) wird mit "nein" beantwortet. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Sehr geehrter Herr Ganß, hiermit gebe ich Ihnen folgende Zwischennachricht: Hinsichtlich Ihres Antrags zu 2) teil…
Von
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Betreff
AW: WG: AW: WG: BB_Steuerordnungen von Religionsgemeinschaften [#11200]
Datum
15. Dezember 2015 14:08
Status
Sehr geehrter Herr Ganß, hiermit gebe ich Ihnen folgende Zwischennachricht: Hinsichtlich Ihres Antrags zu 2) teile ich mit, dass die von Ihnen begehrten Anträge der Religionsgemeinschaften personenbezogene Daten enthalten. Daher wurden die Religionsgemeinschaften um Mitteilung gebeten, ob die betroffenen Personen einer Offenbarung ihrer personenbezogenen Daten zustimmen. Nach Vorliegen der Antworten wird Ihr Antrag zu 2) weiter bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Michael Ganß
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage ist nunmehr seit ca. einem halben Jahr unbeantwortet geblieben. Bitt…
An Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg Details
Von
Michael Ganß
Betreff
AW: Antw: Vermittlung bei Anfrage "Steuerordnungen von Religionsgemeinschaften" [#11200]
Datum
8. Mai 2016 13:57
An
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage ist nunmehr seit ca. einem halben Jahr unbeantwortet geblieben. Bitte reichen Sie die angeforderten Informationen unverzüglich nach. Personenbezogene Daten interessieren mich nicht. Mit freundlichen Grüßen Michael Ganß Anfragenr: 11200 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>