Meinungsumfragen 2013 – 2015

Ich bitte um Zusendung einer Übersicht über alle Meinungsumfragen und Meinungsforschungsanalysen, die seitens der Landesregierung in den Jahren 2013 und 2014 sowie in 2015 bis um 31.08.2015 durchgeführt oder beauftragt wurden und die Planungen für alle Umfragen bis zur Landtagswahl am 13.03.2016.

Ich bitte um elektronische Beantwortung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. September 2015
  • Frist
    6. Oktober 2015
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um…
An Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Meinungsumfragen 2013 – 2015 [#11260]
Datum
4. September 2015 22:26
An
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Zusendung einer Übersicht über alle Meinungsumfragen und Meinungsforschungsanalysen, die seitens der Landesregierung in den Jahren 2013 und 2014 sowie in 2015 bis um 31.08.2015 durchgeführt oder beauftragt wurden und die Planungen für alle Umfragen bis zur Landtagswahl am 13.03.2016. Ich bitte um elektronische Beantwortung.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 4.9.2015 Sehr geehrtAntragsteller/in im Anhang finden Sie d…
Von
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 4.9.2015
Datum
21. September 2015 10:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in im Anhang finden Sie das Anschreiben sowie die Beantwortung Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetzes vom 4.9.2015. Mit freundlichen Grüßen,