Was aus Bauhaus 15 gebaut werden kann: Aktivitäten der GIZ in Angola, Eritrea und Djibouti

Nach vorliegenden Informationen aus dem Bauhaus 15-Konzept der GIZ beabsichtigt die GIZ Landesdirektoren für Angola (Peter Pfaumann), Eritrea (Axel Klaphake) und Djibouti (Axel Klaphake) zu ernennen, die zunächst noch parallel zu ihren entsprechenden Positionen in anderen Ländern der jeweiligen Region aktiv sind.
Alle drei Länder sind bislang keine Länder, in denen die GIZ aktiv ist (siehe https://www.giz.de/de/weltweit/afrika.html). Intern wird u.a. für Angola angeführt, dass aufgrund der hohen Einkünfte aus der Öl-Förderung eine Entwicklungshilfe nicht angezeigt ist. Darüber hinaus steht Angola auf dem Index für hoch korrupte Länder und eine niedrig ausgeprägte Menschenrechtspolitik. Die VR China ist hier stark aktiv. Eritrea gehört zu den geschlossensten Ländern, welches von der Bundesregierung mehrfach der Menschenrechtsverletzungen bezichtigt wurde und mit dem es lt. Auskunft des Auswärtigen Amtes derzeit keine Zusammenarbeit gibt (siehe https://fragdenstaat.de/files/foi/29858/150706-Bescheid-126-2015.pdf).
Ich bitte um Übermittelung der Länderstrategie und der Aufstellung des Portfolios für die Länder Angola, Eritrea und Djibouti.

Gleichzeitig bitte ich um Zusendung der BMZ-Strategien zu den genannten Ländern.

Gem. den Bestimmungen des IFG ist die Behörde, die sich zur Erfüllung der Aufgaben eines Dritten bedient, ggf. auch zur Beschaffung der verpflichtet. Unabhängig von der Frage, ob die GIZ als bundeseigenes Unternehmen Behörde im Sinne des IFG und damit selbst zur Auskunft verpflichtet ist, sind Sie daher zur Auskunft verpflichtet.
Ich bitte, die Anfrage elektronisch zu beantworten und mache hiermit von meinem Wahlrecht gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG i.V.m. Par. 8 EGovG gebraucht. Die beigefügte Adresse wird daher nur vorsorglich mitgeteilt, da sie von Ihnen aus statistischen Gründen verlangt wird. Sollte von meiner Wahl abgewichen werden sollen, bedarf dies einer gesonderten Begründung.
Ich bitte, den Eingang meiner Anfrage zu bestätigen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. September 2015
  • Frist
    9. Oktober 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach vorliegende…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Was aus Bauhaus 15 gebaut werden kann: Aktivitäten der GIZ in Angola, Eritrea und Djibouti [#11279]
Datum
6. September 2015 17:02
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach vorliegenden Informationen aus dem Bauhaus 15-Konzept der GIZ beabsichtigt die GIZ Landesdirektoren für Angola (), Eritrea () und Djibouti () zu ernennen, die zunächst noch parallel zu ihren entsprechenden Positionen in anderen Ländern der jeweiligen Region aktiv sind. Alle drei Länder sind bislang keine Länder, in denen die GIZ aktiv ist (siehe https://www.giz.de/de/weltweit/afrika.html). Intern wird u.a. für Angola angeführt, dass aufgrund der hohen Einkünfte aus der Öl-Förderung eine Entwicklungshilfe nicht angezeigt ist. Darüber hinaus steht Angola auf dem Index für hoch korrupte Länder und eine niedrig ausgeprägte Menschenrechtspolitik. Die VR China ist hier stark aktiv. Eritrea gehört zu den geschlossensten Ländern, welches von der Bundesregierung mehrfach der Menschenrechtsverletzungen bezichtigt wurde und mit dem es lt. Auskunft des Auswärtigen Amtes derzeit keine Zusammenarbeit gibt (siehe https://fragdenstaat.de/files/foi/29858/150706-Bescheid-126-2015.pdf). Ich bitte um Übermittelung der Länderstrategie und der Aufstellung des Portfolios für die Länder Angola, Eritrea und Djibouti. Gleichzeitig bitte ich um Zusendung der BMZ-Strategien zu den genannten Ländern. Gem. den Bestimmungen des IFG ist die Behörde, die sich zur Erfüllung der Aufgaben eines Dritten bedient, ggf. auch zur Beschaffung der verpflichtet. Unabhängig von der Frage, ob die GIZ als bundeseigenes Unternehmen Behörde im Sinne des IFG und damit selbst zur Auskunft verpflichtet ist, sind Sie daher zur Auskunft verpflichtet. Ich bitte, die Anfrage elektronisch zu beantworten und mache hiermit von meinem Wahlrecht gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG i.V.m. Par. 8 EGovG gebraucht. Die beigefügte Adresse wird daher nur vorsorglich mitgeteilt, da sie von Ihnen aus statistischen Gründen verlangt wird. Sollte von meiner Wahl abgewichen werden sollen, bedarf dies einer gesonderten Begründung. Ich bitte, den Eingang meiner Anfrage zu bestätigen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Unsere Email <<E-Mail-Adresse>> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Was aus Bauhaus 15 gebaut werden kann: Aktivitäten der GIZ in Angola, Eritrea und Djibouti" [#11279]
Datum
4. Dezember 2015 17:55
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/11279 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet, weil das BMZ nicht reagiert. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 11279 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>