Amok-Alarm im Jobcenter Märkischer Kreis

"Am Freitag, den 28.08.2015 kam es im Jobcenter Märkischer Kreis in Iserlohn zu einem Zwischenfall mit einem 24jährigen Kunden, bei dem Amok-Alarm (höchste Warnstufe) ausgelöst wurde. Durch den beherzten Einsatz der Security konnte Schlimmeres verhindert werden. Als die Beamten der vier Einsatzfahrzeuge der herbeigerufenen Polizei eintrafen, gab es nicht mehr viel zu tun. In den Pressemeldungen der Polizei NRW war der Vorfall keiner Erwähnung wert."
http://www.lokalkompass.de/iserlohn/politik/amok-alarm-im-jobcenter-maerkischer-kreis-d581434.html

In der lokalen Presse und auch in den Pressemeldungen der Polizei war keine Meldung zu zu dem Vorfall zu finden.

1. Bitte bestätigen Sie mir den Vorfall anhand des anonymisierten Einsatz-Protokolls/Berichts.

2. Bitte benennen Sie mir den Personalaufwand. Wie viele Beamte und wie viele Einsatzfahrzeuge waren beteiligt.

3. Außerdem dürfte dokumentiert sein, wann der Notruf eingegangen ist und wie lange es dauerte bis die herbeigerufenen Beamten vor Ort waren.

4. Ein "Amok-Alarm" unterliegt eigenen erweiterten Regeln hinsichtlich der Einsatzstärke und der Bewaffnung der Beamten. Auch hierzu bitte ich um Auskunft in der lokalen Begebenheit.

5. In den meisten Presseberichten findet sich leider zu oft kein Hinweis auf den Auslöser der Tat. Möglicherweise können Sie dazu eine Aussage treffen.

Ergebnis der Anfrage

Knapp und z.T. ausweichend bestätigt die Kreispolizei den Vorfall.

"Es gab am 28.08.2015, gegen 07:40 Uhr, einen Randalierer in der Arge. Die Polizei war zeitnah am Einsatzort und nahm Kontakt mit dem Geschädigten und den Zeugen auf. Zur Anzahl der eingesetzten Beamten machen wir aus einsatztaktischen Gründen keine Angaben. Der Aggressor wurde im Nahbereich angetroffen und der Polizeiwache zugeführt.

Die Ermittlungen gegen einen 23 -jährigen Iserlohner wegen Bedrohung, Beleidigung und Sachbeschädigung sind aufgenommen worden."

Die Antwort ist unfreiwillig komisch:
Die Rede ist von "Randalierern in der Arge" obwohl die Arbeitslosenverwaltung schon seit Jahren "Jobcenter" heißt.

Was bedeutet dann wohl: "Die Polizei war zeitnah am Einsatzort." ?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. September 2015
  • Frist
    16. Oktober 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Amok-Alarm im Jobcenter Märkischer Kreis [#11319]
Datum
13. September 2015 10:54
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
"Am Freitag, den 28.08.2015 kam es im Jobcenter Märkischer Kreis in Iserlohn zu einem Zwischenfall mit einem 24jährigen Kunden, bei dem Amok-Alarm (höchste Warnstufe) ausgelöst wurde. Durch den beherzten Einsatz der Security konnte Schlimmeres verhindert werden. Als die Beamten der vier Einsatzfahrzeuge der herbeigerufenen Polizei eintrafen, gab es nicht mehr viel zu tun. In den Pressemeldungen der Polizei NRW war der Vorfall keiner Erwähnung wert." http://www.lokalkompass.de/iserlohn/politik/amok-alarm-im-jobcenter-maerkischer-kreis-d581434.html In der lokalen Presse und auch in den Pressemeldungen der Polizei war keine Meldung zu zu dem Vorfall zu finden. 1. Bitte bestätigen Sie mir den Vorfall anhand des anonymisierten Einsatz-Protokolls/Berichts. 2. Bitte benennen Sie mir den Personalaufwand. Wie viele Beamte und wie viele Einsatzfahrzeuge waren beteiligt. 3. Außerdem dürfte dokumentiert sein, wann der Notruf eingegangen ist und wie lange es dauerte bis die herbeigerufenen Beamten vor Ort waren. 4. Ein "Amok-Alarm" unterliegt eigenen erweiterten Regeln hinsichtlich der Einsatzstärke und der Bewaffnung der Beamten. Auch hierzu bitte ich um Auskunft in der lokalen Begebenheit. 5. In den meisten Presseberichten findet sich leider zu oft kein Hinweis auf den Auslöser der Tat. Möglicherweise können Sie dazu eine Aussage treffen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Der Landrat als Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
Antwort zu ihren gestellten Fragen Guten Tag Herr Antragsteller/in, hier die abschließenden Antworten zu ihrem im…
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
Betreff
Antwort zu ihren gestellten Fragen
Datum
16. September 2015 12:23
Status
Anfrage abgeschlossen
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5,1 KB
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987 Bytes


Guten Tag Herr Antragsteller/in, hier die abschließenden Antworten zu ihrem im Lokalpass eingestellten Artikel und an die KPB des Märkischen Kreises übersandten Fragen. Es gab am 28.08.2015, gegen 07:40 Uhr, einen Randalierer in der Arge. Die Polizei war zeitnah am Einsatzort und nahm Kontakt mit dem Geschädigten und den Zeugen auf. Zur Anzahl der eingesetzten Beamten machen wir aus einsatztaktischen Gründen keine Angaben. Der Aggressor wurde im Nahbereich angetroffen und der Polizeiwache zugeführt. Die Ermittlungen gegen einen 23 -jährigen Iserlohner wegen Bedrohung, Beleidigung und Sachbeschädigung sind aufgenommen worden. Mit freundlichen Grüßen