Anfrage nach IFG bezüglich Mängelliste der EU-Kommision zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung

Die Stellungnahme der EU-Kommision zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. September 2015
  • Frist
    16. Oktober 2015
  • 4 Follower:innen
Lothar Krauß
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Stellungnahm…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Lothar Krauß
Betreff
Anfrage nach IFG bezüglich Mängelliste der EU-Kommision zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung [#11328]
Datum
14. September 2015 11:23
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Stellungnahme der EU-Kommision zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Lothar Krauß <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Lothar Krauß
Bundesministerium der Justiz
Sehr geehrter Herr Krauß, zur Beantwortung Ihrer Anfrage benötige ich eine zustellfähige Postanschrift von Ihnen.…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
AW: Anfrage nach IFG bezüglich Mängelliste der EU-Kommision zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung [#11328]
Datum
14. September 2015 13:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Krauß, zur Beantwortung Ihrer Anfrage benötige ich eine zustellfähige Postanschrift von Ihnen. Für eine diesbezügliche Mitteilung per E-Mail an das Postfach <<E-Mail-Adresse>> oder auf dem Postweg an die in der Signatur genannte Adresse wäre ich Ihnen dankbar. Mit freundlichen Grüßen
Lothar Krauß
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die schnelle Reaktion. Ich hatte gehofft, dass Sie mir die Stellu…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Lothar Krauß
Betreff
AW: Anfrage nach IFG bezüglich Mängelliste der EU-Kommision zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung [#11328]
Datum
14. September 2015 14:14
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die schnelle Reaktion. Ich hatte gehofft, dass Sie mir die Stellungnahme der EU-Kommission zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung per Email schicken können, wenn dies nicht möglich ist, können Sie mir die gerne auch per Brief zukommen lassen: Lothar Krauß Grüneburgweg 15 60322 Frankfurt am Main Mit freundlichen Grüßen Lothar Krauß Anfragenr: 11328 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Lothar Krauß

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Bundesministerium der Justiz
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Von
Bundesministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
9. Oktober 2015
Status
Warte auf Antwort