KFZ Delikte in Verbindung mit Fahrzeugwert

eine Liste aller Delikte im Zusammenhang mit KFZ im Jahr 2014.
Ich benötige keine Daten wo und wann ein Delikt stattgefunden hat, genauso benötige ich keine persönlichen Daten von Geschädigten oder schädigern, sondern nur eine Liste in der folgende Daten ersichtlich sind.
- Geschätzter Wert der beteiligten KFZ
- Aufklärungsstatus

Danke für die Informationen im Vorraus.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. September 2015
  • Frist
    31. Oktober 2015
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Jörn Volkhausen
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
Jörn Volkhausen
Betreff
KFZ Delikte in Verbindung mit Fahrzeugwert [#11457]
Datum
29. September 2015 18:08
An
Polizeipräsidium Köln
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Liste aller Delikte im Zusammenhang mit KFZ im Jahr 2014. Ich benötige keine Daten wo und wann ein Delikt stattgefunden hat, genauso benötige ich keine persönlichen Daten von Geschädigten oder schädigern, sondern nur eine Liste in der folgende Daten ersichtlich sind. - Geschätzter Wert der beteiligten KFZ - Aufklärungsstatus Danke für die Informationen im Vorraus.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jörn Volkhausen <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Jörn Volkhausen
Polizeipräsidium Köln
Ihre Nachricht an die Polizei Ihre Nachricht ist bei uns eingegangen und wurde an die zuständige Dienststelle der …
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihre Nachricht an die Polizei
Datum
29. September 2015 18:10
Status
Warte auf Antwort
PictureDeviceIndependentBitmap1.jpg
6,0 KB


Ihre Nachricht ist bei uns eingegangen und wurde an die zuständige Dienststelle der Polizei Köln weitergeleitet. Bei Nachfragen oder Nachträgen zu Ihrer Nachricht wenden Sie sich bitte telefonisch unter 0221 - 229 - 0 an die sachbearbeitende Dienststelle oder unter Bezugnahme auf diese E-Mail per E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> Polizeipräsidium Köln Direktion GE / FLD Nachrichtensteuerung 51103 Köln, Walter-Pauli-Ring 2-6 mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>
Polizeipräsidium Köln
Sehr geehrter Herr Volkhausen, Ihr Auskunftsersuchen wurde am 01.10.2015 zuständigkeitshalber an mich weitergelei…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
WG: KFZ Delikte in Verbindung mit Fahrzeugwert [#11457]
Datum
5. Oktober 2015 11:14
Status
Sehr geehrter Herr Volkhausen, Ihr Auskunftsersuchen wurde am 01.10.2015 zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet. Der Eingang wird insofern bestätigt. Die abschließende Bearbeitung wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Insofern bitte ich Sie um etwas Geduld. Ich werde unaufgefordert darauf zurückkommen Mit freundlichen Grüßen

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Polizeipräsidium Köln
Sehr geehrter Herr Volkhausen, Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 29.09.2015 liegt mir zur wei…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
KFZ Delikte in Verbindung mit Fahrzeugwert
Datum
10. November 2015 11:08
Status
Sehr geehrter Herr Volkhausen, Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 29.09.2015 liegt mir zur weiteren Bearbeitung vor. Zunächst bitte ich um Entschuldigung, dass ich Ihnen nicht eher eine Eingangsbestätigung habe zukommen lassen können. Ihr Anliegen wird hier im Hause unter Beteiligung verschiedener Dienststellen geprüft. Sobald mir ein Ergebnis vorliegt, werde ich unaufgefordert auf Ihr Anliegen zurück kommen. Mit freundlichen Grüßen