Az.: 01003/2 2012#0011
Sehr
geehrt<< Greeting >>
zu der von Ihnen in Ihrem Antrag genannten Thematik „Stilllegung
Endlager Morsleben – Abdichtung des Nordfeldes“ finden Sie in den
folgenden Unterlagen entsprechende Informationen:
1) BGR: Szenarienanalyse – Geologische Langzeitbewertung und Ermittlung
der Zuflussszenarien ohne technische Maßnahmen (P-067, siehe
http://www.bfs.de/de/endlager/endlager_morsleben/stilllegung/genehmigungsverfahren/verfahrensunterlagen_eram.html,
Nr. 8)
2) BGR: Gebirgsmechanische Beurteilung der Integrität der Salzbarriere
in der Schachtanlage Bartensleben (P-099, siehe
http://www.bfs.de/de/endlager/endlager_morsleben/stilllegung/genehmigungsverfahren/verfahrensunterlagen_eram.
html, Nr. 22)
3) BfS: Verfüllen von Strecken mit hohen Anforderungen – Konzept- und
Systembeschreibung (G-256)
4) BGR: Szenarienanalyse – Geowissenschaftliche Bewertung der
Langzeitentwicklung sowie der Zufluss und Austrittsszenarien nach
Verfüllung des Endlagers (P-132, siehe
http://www.bfs.de/de/endlager/endlager_morsleben/stilllegung/genehmigungsverfahren/verfahrensunterlagen_eram.html,
Nr. 30)
5) AF-Colenco AG: Endlager Morsleben - Sicherheitsanalyse für das
verfüllte und verschlossene Endlager mit dem Programm PROSA (P-132,
siehe
http://www.bfs.de/de/endlager/endlager_morsleben/stilllegung/genehmigungsverfahren/verfahrensunterlagen_eram.html,
Nr. 105)
6) AF-Colenco AG und BfS: Endlager Morsleben - Nachweis der
radiologischen Langzeitsicherheit für das verfüllte und verschlossene
Endlager: eine Übersicht (I-364, siehe
http://www.bfs.de/de/endlager/endlager_morsleben/stilllegung/genehmigungsverfahren/verfahrensunterlagen_eram.html,
sonstige Unterlagen)
7) DBE: Verfüllplan zur Stilllegung des ERAM nach vorgezogener
Verfüllung von Grubenbauen des Zentralteils, Konzeptplanung (P-115,
siehe
http://www.bfs.de/de/endlager/endlager_morsleben/stilllegung/genehmigungsverfahren/verfahrensunterlagen_eram.html,
Nr. 66)
8) DBE: Standsicherheits und Integritätsnachweis des verfüllten
Endlagers: Grubenteil Nordfeld (P-234, siehe
http://www.bfs.de/de/endlager/endlager_morsleben/stilllegung/genehmigungsverfahren/verfahrensunterlagen_eram.html,
Nr. 78)
9) DBE: Standsicherheits und Integritätsnachweis des verfüllten
Endlagers: Zentralteil Bartensleben (P-243, siehe
http://www.bfs.de/de/endlager/endlager_morsleben/stilllegung/genehmigungsverfahren/verfahrensunterlagen_eram.html,
Nr. 85)
10) GRS: Endlager Morsleben - Sicherheitsanalyse für das verfüllte und
verschlossene Endlager mit dem Programmpaket EMOS Bartensleben (P-243,
siehe
http://www.bfs.de/de/endlager/endlager_morsleben/stilllegung/genehmigungsverfahren/verfahrensunterlagen_eram.html,
Nr. 106)
Mit Ausnahme der Unterlage 3) finden Sie die Dokumente im Internet unter
dem genannten Link. Die Unterlage 3 habe ich als pdf-Datei beigefügt.
Auf Anforderung der Planfeststellungsbehörde wird zur Zeit eine weitere
Verfahrensunterlage erstellt, in der im Einzelnen dokumentiert ist,
warum das Nordfeld nicht abgedichtet wird. Sobald diese Unterlage der
Planfeststellungsbehörde vorliegt, werde ich mich wieder bei Ihnen melden.
Ihren Antrag auf Zugang durch Akteneinsicht lehne ich ab.
Dieser Bescheid ergeht kostenfrei.
Begründung:
Nach dem Umweltinformationsgesetz kann die informationspflichtige
Stelle, soweit Umweltinformationen der antragstellenden Person bereits
auf andere, leicht zugängliche Art, insbesondere durch Verbreitung nach
§ 10 UIG, zur Verfügung stehen, die Person auf diese Art des
Informationszugangs verweisen (§ 3 Abs. 2 Satz 4 UIG). Darüber hinaus
darf, auch wenn eine bestimmte Art des Informationszugangs beantragt
wird, dieser auf eine andere Art eröffnet werden, insbesondere wenn es
sich um einen deutlich höheren Verwaltungsaufwand handeln würde (§ 3
Abs. 2 Satz 2 und 3 UIG). Der Zugang über das Internet sowie die
Übermittlung einer elektronischen Kopie verringern den
Verwaltungsaufwand in bedeutendem Maße und stellen die leicht
zugänglichere Art des Informationszugangs dar. Aus diesem Grund verweise
ich Sie auf diese Art des Zugangs.
Kosten werden nicht erhoben (§ 12 Abs. 1 UIG i.V.m.
Umweltinformationskostenverordnung (UIGKostV).
_Rechtsbehelfsbelehrung_
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesamt für
Strahlenschutz, Willy-Brandt-Straße 5, 38226 Salzgitter schriftlich oder
zur Niederschrift einzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
Eine Auswertung ist nachzulesen auf http://endlagerdialog.de/2012/10/ist-ab…