Zuständigkeit für eine effiziente kostensparende Aktenführung und zeitsparende Recherche bei den Bundesbehörden
Akten, die nachvollziehbar machen:
1) welche Bundesbehörde dafür zuständig oder befugt ist, dem Bundeskanzleramt einen Vorschlag zu unterbreiten, dass die Ergebnisse von Meinungsumfragen in elektronischer Form beauftragt werden?
2) ob die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit dafür zuständig oder befugt ist, dem Bundeskanzleramt einen Vorschlag zu unterbreiten, dass die Ergebnisse von Meinungsumfragen in elektronischer Form beauftragt werden?
3) welche Bundesbehörde dafür zuständig ist, dass eine kostensparende Aktenführung und zeitsparende Recherche bei den Bundesbehörden gewährleistet sind? S. dazu auch [2]
=Hintergrundinformationen, die für den Antrag relevant sind =
in den Antworten [1.1], [1.2] begründen die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und das Bundeskanzleramt die Kosten und Auslagen für den Zugang zu den Ergebnissen von Meinungsumfragen damit, dass diese Ergebnisse "n der Mehrzahl Printerzeugnisse" sind.
Des Weiteren dem Schreiben [1.2] habe ich entnommen: "Für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG werden Gebühren und Auslagen erhoben." Ich wage zu behaupten, dass diese Ergebnisse von Meinungsumfragen eine breite Öffentlichkeit interessieren und allein deswegen die Bekanntmachung der im Antrag [1] begehrten Ergebnisse von Meinungsumfragen keinesfalls individuell zurechenbar ist. Allein auf der fragdenstaat.de-Plattform interessieren sich 9 BürgerInnen für die Ergebnisse der o.g. Meinungsumfragen.
Angesichts des großen öffentlichen Interesse an den im Antrag [1] begehrten Ergebnissen von Meinungsumfragen ist es für mich nicht nachvollziehbar, dass die Bundesbehörden die Informationen wie Ergebnisse von Meinungsumfragen als Printerzeugnisse beauftragen. Abgesehen davon es ist für mich offensichtlich, dass die Bundesbehörden durch eine Beauftragung von o.g. Ergebnisse von Meinungsumfragen in elektronischer Form behördenintern wesentliche Effizienzsteigerung und damit begründete Kostenersparnisse auch bei der Auswertung der Ergebnissen von Meinungsumfragen erreichen können. Weitere nicht von der Hand zu weisende Überlegung ist, dass die Beauftragung von o.g. Ergebnisse von Meinungsumfragen in elektronischer Form im Vergleich zu den Printerzeugnisse die Umwelt weniger belastet.
[1] Meinungsumfragen - https://fragdenstaat.de/a/7311
[1.1] https://fragdenstaat.de/files/foi/23006/ifg-umfragen_geschwaerzt.pdf
[1.2] https://fragdenstaat.de/files/foi/33687/34152_2015_geschwaerzt.pdf
[2] Effiziente kostensparende Aktenführung und zeitsparende Recherche in den Bundesbehörden praktizieren - https://fragdenstaat.de/a/11356
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum4. Oktober 2015
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6. November 2015
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