Zuständigkeit für eine effiziente kostensparende Aktenführung und zeitsparende Recherche bei den Bundesbehörden

Akten, die nachvollziehbar machen:
1) welche Bundesbehörde dafür zuständig oder befugt ist, dem Bundeskanzleramt einen Vorschlag zu unterbreiten, dass die Ergebnisse von Meinungsumfragen in elektronischer Form beauftragt werden?
2) ob die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit dafür zuständig oder befugt ist, dem Bundeskanzleramt einen Vorschlag zu unterbreiten, dass die Ergebnisse von Meinungsumfragen in elektronischer Form beauftragt werden?
3) welche Bundesbehörde dafür zuständig ist, dass eine kostensparende Aktenführung und zeitsparende Recherche bei den Bundesbehörden gewährleistet sind? S. dazu auch [2]

=Hintergrundinformationen, die für den Antrag relevant sind =

in den Antworten [1.1], [1.2] begründen die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und das Bundeskanzleramt die Kosten und Auslagen für den Zugang zu den Ergebnissen von Meinungsumfragen damit, dass diese Ergebnisse "n der Mehrzahl Printerzeugnisse" sind.

Des Weiteren dem Schreiben [1.2] habe ich entnommen: "Für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG werden Gebühren und Auslagen erhoben." Ich wage zu behaupten, dass diese Ergebnisse von Meinungsumfragen eine breite Öffentlichkeit interessieren und allein deswegen die Bekanntmachung der im Antrag [1] begehrten Ergebnisse von Meinungsumfragen keinesfalls individuell zurechenbar ist. Allein auf der fragdenstaat.de-Plattform interessieren sich 9 BürgerInnen für die Ergebnisse der o.g. Meinungsumfragen.

Angesichts des großen öffentlichen Interesse an den im Antrag [1] begehrten Ergebnissen von Meinungsumfragen ist es für mich nicht nachvollziehbar, dass die Bundesbehörden die Informationen wie Ergebnisse von Meinungsumfragen als Printerzeugnisse beauftragen. Abgesehen davon es ist für mich offensichtlich, dass die Bundesbehörden durch eine Beauftragung von o.g. Ergebnisse von Meinungsumfragen in elektronischer Form behördenintern wesentliche Effizienzsteigerung und damit begründete Kostenersparnisse auch bei der Auswertung der Ergebnissen von Meinungsumfragen erreichen können. Weitere nicht von der Hand zu weisende Überlegung ist, dass die Beauftragung von o.g. Ergebnisse von Meinungsumfragen in elektronischer Form im Vergleich zu den Printerzeugnisse die Umwelt weniger belastet.

[1] Meinungsumfragen - https://fragdenstaat.de/a/7311
[1.1] https://fragdenstaat.de/files/foi/23006/ifg-umfragen_geschwaerzt.pdf
[1.2] https://fragdenstaat.de/files/foi/33687/34152_2015_geschwaerzt.pdf
[2] Effiziente kostensparende Aktenführung und zeitsparende Recherche in den Bundesbehörden praktizieren - https://fragdenstaat.de/a/11356

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. Oktober 2015
  • Frist
    6. November 2015
  • Ein:e Follower:in
Gustav Wall
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Akten, die nachv…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Gustav Wall
Betreff
Zuständigkeit für eine effiziente kostensparende Aktenführung und zeitsparende Recherche bei den Bundesbehörden [#11522]
Datum
4. Oktober 2015 07:48
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Akten, die nachvollziehbar machen: 1) welche Bundesbehörde dafür zuständig oder befugt ist, dem Bundeskanzleramt einen Vorschlag zu unterbreiten, dass die Ergebnisse von Meinungsumfragen in elektronischer Form beauftragt werden? 2) ob die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit dafür zuständig oder befugt ist, dem Bundeskanzleramt einen Vorschlag zu unterbreiten, dass die Ergebnisse von Meinungsumfragen in elektronischer Form beauftragt werden? 3) welche Bundesbehörde dafür zuständig ist, dass eine kostensparende Aktenführung und zeitsparende Recherche bei den Bundesbehörden gewährleistet sind? S. dazu auch [2] =Hintergrundinformationen, die für den Antrag relevant sind = in den Antworten [1.1], [1.2] begründen die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und das Bundeskanzleramt die Kosten und Auslagen für den Zugang zu den Ergebnissen von Meinungsumfragen damit, dass diese Ergebnisse "n der Mehrzahl Printerzeugnisse" sind. Des Weiteren dem Schreiben [1.2] habe ich entnommen: "Für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG werden Gebühren und Auslagen erhoben." Ich wage zu behaupten, dass diese Ergebnisse von Meinungsumfragen eine breite Öffentlichkeit interessieren und allein deswegen die Bekanntmachung der im Antrag [1] begehrten Ergebnisse von Meinungsumfragen keinesfalls individuell zurechenbar ist. Allein auf der fragdenstaat.de-Plattform interessieren sich 9 BürgerInnen für die Ergebnisse der o.g. Meinungsumfragen. Angesichts des großen öffentlichen Interesse an den im Antrag [1] begehrten Ergebnissen von Meinungsumfragen ist es für mich nicht nachvollziehbar, dass die Bundesbehörden die Informationen wie Ergebnisse von Meinungsumfragen als Printerzeugnisse beauftragen. Abgesehen davon es ist für mich offensichtlich, dass die Bundesbehörden durch eine Beauftragung von o.g. Ergebnisse von Meinungsumfragen in elektronischer Form behördenintern wesentliche Effizienzsteigerung und damit begründete Kostenersparnisse auch bei der Auswertung der Ergebnissen von Meinungsumfragen erreichen können. Weitere nicht von der Hand zu weisende Überlegung ist, dass die Beauftragung von o.g. Ergebnisse von Meinungsumfragen in elektronischer Form im Vergleich zu den Printerzeugnisse die Umwelt weniger belastet. [1] Meinungsumfragen - https://fragdenstaat.de/a/7311 [1.1] https://fragdenstaat.de/files/foi/23006/ifg-umfragen_geschwaerzt.pdf [1.2] https://fragdenstaat.de/files/foi/33687/34152_2015_geschwaerzt.pdf [2] Effiziente kostensparende Aktenführung und zeitsparende Recherche in den Bundesbehörden praktizieren - https://fragdenstaat.de/a/11356
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Gustav Wall <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gustav Wall << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Zuständigkeit für eine effiziente kostensparende Aktenführung und zeitsparende Recherche bei den Bundesbehörden
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Briefpost
Betreff
Zuständigkeit für eine effiziente kostensparende Aktenführung und zeitsparende Recherche bei den Bundesbehörden
Datum
21. Oktober 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
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