Kampfmittelsondierung auf dem Schulgelände Margaretha-Rothe-Gymnasium

ich möchte gern wissen, wann die letzte Kampfmittelsondierung auf dem Schulgelände des Margaretha-Rothe-Gymnasiums, Langenfort 5 , 22307 Hamburg, stattfand.

Bitte stellen Sie mir den entsprechenden Bericht mit den Ergebnissen der Untersuchung zur Verfügung.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    8. Oktober 2015
  • Frist
    10. November 2015
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 0 Follower:innen
Michael Kahnt
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
Michael Kahnt
Betreff
Kampfmittelsondierung auf dem Schulgelände Margaretha-Rothe-Gymnasium [#11565]
Datum
8. Oktober 2015 07:52
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
ich möchte gern wissen, wann die letzte Kampfmittelsondierung auf dem Schulgelände des Margaretha-Rothe-Gymnasiums, Langenfort 5 , 22307 Hamburg, stattfand. Bitte stellen Sie mir den entsprechenden Bericht mit den Ergebnissen der Untersuchung zur Verfügung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, aber spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Michael Kahnt <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Michael Kahnt
Finanzbehörde Hamburg
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 8.10.2015 Sehr geehrter Her…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 8.10.2015
Datum
12. Oktober 2015 14:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kahnt, wie von Ihnen erbeten, bestätigen wir Ihnen hiermit den Eingang Ihres Auskunftsantrages in unserem Haus am 8.10.2015. Ihre Anfrage wird zurzeit bearbeitet. Sie haben Ihren Antrag ohne Angabe Ihrer Wohnanschrift gestellt. Da sich nach einer ersten Prüfung Ihres Antrags abzeichnet, dass die Erstellung eines Gebührenbescheides erforderlich werden wird, der Ihnen zugestellt werden und der vollstreckbar sein muss, ist Ihr Antrag so unzulässig. Wir bitten Sie daher darum, Ihren Antrag noch einmal unter Mitteilung Ihres Namens und einer zustellungsfähigen Anschrift (§ 13 Abs. 2 HmbTG) zu stellen, damit er zulässig ist. Erst mit Eingang eines zulässigen Antrags durch Sie beginnt die Frist für die Bearbeitung zu laufen. Wir möchten Sie ferner auf § 13 Abs. 4 HmbTG hinweisen, wonach für Amtshandlungen nach den Absätzen 1 bis 3 und §§ 11 und 12 Gebühren, Zinsen und Auslagen nach dem Gebührenge-setz vom 5. März 1986 (HmbGVBl. S. 37) in Verbindung mit der „Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO)“ vom 5. November 2013 (HmbGVBl. S. 456), in den jeweils geltenden Fassungen, erhoben werden. Über die Höhe der Gebühr ist jeweils im Einzelfall nach Maßgabe der genannten Gebührenordnung und deren Anlage zu entscheiden, wobei der Gebührenrahmen für das Zugänglichmachen von Informationen zwischen 15,- und 500,- Euro liegt. Eine anteilige Gebühr kann auch dann erhoben werden, wenn die Auskunft nur teilweise erteilt und im Übrigen abgelehnt wird. Nach einer ersten Prüfung Ihrer Anfrage zeichnet sich ab, dass deren Beantwortung wegen des voraussichtlich erforderlichen Arbeitsaufwandes zu einer Gebührenpflicht Ihrerseits führen wird. Die Höhe der Gebühr hängt vom Umfang der begehrten Information ebenso ab, wie vom Schwierigkeitsgrad der ggf. erforderlich werdenden rechtlichen Prüfung und von den im Einzelfall erforderlich werdenden sonstigen Vorbereitungsmaßnahmen. Zu berücksichtigen ist auch der Personalaufwand. Eine Aussage über die konkrete Gebührenhöhe kann erst nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens getroffen werden, wenn fest steht, welche Schritte zur umfassenden Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich sind. Sie können von der Gebührenpflicht befreit werden, wenn Sie geeignete Nachweise dafür vorlegen, dass Sie Empfängerin/Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach SGB XII sind oder wenn Ihr Einkommen den einfachen Regelsatz gemäß § 28 SGB XII iVm. dem Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz nicht übersteigt (§ 3 HmbTGGebO). Bitte teilen Sie uns bis zum 19. Oktober 2015 mit, ob Sie angesichts Ihrer voraussichtlichen Gebührenpflicht an Ihrem Antrag festhalten, diesen eingrenzen oder ihn zurücknehmen möchten. Eine Konkretisierung/Eingrenzung ihres Antrags kann den Arbeitsaufwand und damit die Gebühr verringern. Im Falle einer Rücknahme werden keine Gebühren erhoben. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Michael Kahnt
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 8.10.2015 [#11565] Seh…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
Michael Kahnt
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 8.10.2015 [#11565]
Datum
12. Oktober 2015 14:51
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Anfrage. Ich verweise hiermit auf meine Anfrage https://fragdenstaat.de/a/7775 Diese Anfrage beschäftigt sich ebenfalls mit den Ergebnissen einer Kampfmittelsondierung auf einem Schulgelände. Damals entstanden keine Gebühren. Aus diesem Grund ist für mich nicht nachvollziehbar, warum im Fall meiner jetzigen Anfrage Gebühren fällig sein sollen. Ich bitte Sie, mir dies genauer zu erläutern. Sollte es keinen nachvollziehbaren Grund für eine Gebührenerhebung geben, dann bitte ich Sie, meine Anfrage gebührenfrei in der vorgegebenen Zeit zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen Michael Kahnt Anfragenr: 11565 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Finanzbehörde Hamburg
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 8.10.2015 [#11565] Sehr…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 8.10.2015 [#11565]
Datum
12. Oktober 2015 15:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kahnt, für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) in der jeweils geltenden Fassung werden die in der Anlage zum HmbTGGebO festgelegten Verwaltungsgebühren und besonderen Auslagen gemäß § 2 HmbTGGebO erhoben. Die Gebühren schließen dabei -die Prüfung der Unbedenklichkeit des Zugänglichmachens der Information -ggf. die Beratung der antragstellenden Person, -das Ersuchen um Einwilligung der oder des Betroffenen, -die Aussonderung von Daten -und die Verlängerung der Bescheidungsfrist sowie die Unterrichtung der antragstellenden Person hierüber ein. Vorliegend zeichnet sich ab, dass eine Gebührenfreiheit nach § 1 Abs. 3 HmbTGGebO nicht gegeben ist, da es sich nicht um die Erteilung einer mündlichen, einfachen schriftlichen oder einfachen elektronischen Auskunft handelt. Vorliegend dürfte insbesondere ein Zeitaufwand von mehr als 15 Minuten höherer Dienst für die Durchsicht der Unterlagen, Schwärzung der Bedienstetendaten und Ihre Unterrichtung zu veranschlagen sein. Wie hoch der Zeitaufwand in der vorherigen Anfrage war, vermag ich nicht zu beurteilen. Insoweit bitte ich um Ihr Verständnis, dass ich mich vorliegend nur mit dem jetzt gestellten Auskunftsantrag befassen kann. Vor diesem Hintergrund möchte ich sie höflich darum bitten, mir mitzuteilen, ob Sie weiterhin die Übersendung der Ergebnisse der Kampfmitteluntersuchung wünschen. Mit freundlichen Grüßen
Michael Kahnt
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Michael Kahnt
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Kampfmittelsondierung auf dem Schulgelände Margaretha-Rothe-Gymnasium" [#11565]
Datum
13. Oktober 2015 09:31
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/11565 Laut Auskunft der zuständigen Stelle sollen für die Erteilung der Auskunft Gebühren anfallen. In einer früheren Anfrage vom mir https://fragdenstaat.de/a/7775 die sich ebenfalls mit der Kampfmittelsondierung auf einem Schulgelände befasste, wurden keine Gebühren fällig. Die Auskunft erfolgte kostenfrei auf elektronischem Weg. Im Zuge des Neubaus der Dreifelderhalle auf dem Schulgelände des Margaretha-Rothe-Gymnasiums fand eine Kampfmittelsondierung statt. Diese Daten sollten ebenfalls in elektronischer Form vorliegen und ohne großen Aufwand zur Verfügung gestellt werden können. Somit bitte ich darum, dass mir die Auskunft kostenfrei erteilt wird. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Michael Kahnt Anfragenr: 11565 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrter Herr Kahnt, im Anhang finden Sie unsere Antwort auf Ihre Anrufung vom 13.10.2015. Mit freundlichen…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Kampfmittelsondierung auf dem Schulgelände Margaretha-Rothe-Gymnasium" [#11565] (D3-Ref/2015/71-IFG)
Datum
19. Oktober 2015 16:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kahnt, im Anhang finden Sie unsere Antwort auf Ihre Anrufung vom 13.10.2015. Mit freundlichen Grüßen
Michael Kahnt
Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte bei der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreihei…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
Michael Kahnt
Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage "Kampfmittelsondierung auf dem Schulgelände Margaretha-Rothe-Gymnasium" [#11565] (D3-Ref/2015/71-IFG) [#11565]
Datum
21. Oktober 2015 07:45
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte bei der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit um Vermittlung zu meiner Anfrage gebeten, da ich der Meinung bin, dass mir die geforderte Auskunft gebührenfrei zu erteilen ist. Die Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat meiner Auffassung jedoch nicht entsprochen und sieht eine Gebührenpflicht ebenfalls als gegeben. Für mich steht die Gebührenfreiheit trotzdem außer Frage. Der Zweck des Hamburgisches Transparenzgesetz dient dazu vorhandene Informationen unmittelbar der Allgemeinheit zugänglich zu machen. Somit soll staatliches Handeln kontrollierbar und nachvollziehbar sein. In Bezug darauf verlange ich Auskunft gemäß §3 HmbTG Absatz (1) 8. Gutachten und Studien, soweit sie von Behörden in Auftrag gegeben wurden, in die Entscheidung der Behörde einfließen oder ihrer Vorbereitung dienen. Die Gebührenpflicht bezieht somit nach meiner Ansicht auf Daten, zu deren Veröffentlichung die zuständige Behörde ohnehin verpflichtet ist. Aus diesem Grund fordere ich die zuständige Behörde auf, das letzte Gutachten zur Kampfmittelsondierung auf dem Schulgelände des Margaretha-Rothe-Gymnasiums, Langenfort 5 , 22307 Hamburg im Transparenzportal http://transparenz.hamburg.de/ innerhalb von 4 Wochen zu veröffentlichen. Bitte informieren Sie mich, sobald die Informationen zur Verfügung stehen. Meine Anfrage ziehe ich auf Grund der in Aussicht gestellten Gebührenpflicht hiermit zurück. Mit freundlichen Grüßen Michael Kahnt Anfragenr: 11565 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Finanzbehörde Hamburg
Sehr geehrter Herr Kahnt, mit E-Mail vom 21.10.2015 haben Sie sich in obiger Angelegenheit nochmals an uns gewa…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Kampfmittelsondierung auf dem Schulgelände Margaretha-Rothe-Gymnasium" [#11565] (D3-Ref/2015/71-IFG) [#11565]
Datum
5. November 2015 08:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kahnt, mit E-Mail vom 21.10.2015 haben Sie sich in obiger Angelegenheit nochmals an uns gewandt. In der Sache baten Sie um Veröffentlichung des letzten Gutachtens zur Kampfmittelsondierung auf dem Schulgelände des Margaretha-Rothe-Gymnasiums, Langefort 5, 22307 Hamburg. Sie sind der Auffassung, dass wir als zuständige Behörde ein derartiges Gutachten kostenfrei im Transparenzportal veröffentlichen müssten. Aus den nachfolgenden Gründen können wir Ihrer Bitte um Veröffentlichung der gewünschten Unterlagen im Transparenzportal leider nicht nachkommen: 1. Keine Gutachten gem. § 3 Absatz 1 (8) HmbTG: Entgegen Ihrer Annahme handelt es sich bei den uns zur Verfügung stehenden Unterlagen nicht um Gutachten oder Studien gem. § 3 Abs. 1 Nr. 8 HmbTG. Uns liegt vielmehr die Auskunft aus dem Verdachtsflächenkataster der Gefahrerkundung Kampfmittelverdacht (GEKV) vor. Die GEKV erteilt diese Auskünfte auf Grundlage von Informationen aus dem GIS Flächeninformationssystem, Luftbildern der Alliierten aus dem 2. Weltkrieg, Bombenbüchern und von ihr geführter Akten zu bereits stattgefundenen Kampfmittelsondierungen, die der GEKV vorliegen. 2. Keine Veröffentlichungspflicht im Transparenzportal Die Veröffentlichungspflicht der §§ 1 Abs. 1, 3 Abs. 1, Abs. 2 HmbTG trifft unseres Erachtens daher nur den Urheber des Informationsgegenstands. Vor diesem Hintergrund ist der Landesbetrieb Schulbau Hamburg nicht dazu verpflichtet, Berichte und Ergebnisse über die letzte Kampfmittelsondierung auf dem Schulgelände des Margaretha-Rothe-Gymnasium, Langenfort 5 in 22037 Hamburg im Transparenzportal zu veröffentlichen, da der Landesbetrieb Schulbau Hamburg selbst nicht Urheber der Information ist, sondern diese lediglich auf Antrag von einer anderen, dem HmbTG unterfallenden Stelle erhalten hat. Diese Auffassung wurde auch vom hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit bestätigt. In der Hoffnung, dass ich Ihre Anfrage hiermit abschließend bearbeiten konnte, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Michael Kahnt
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Mail und die Darstellung Ihres Standpunktes. Ich ändere hier…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
Michael Kahnt
Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage "Kampfmittelsondierung auf dem Schulgelände Margaretha-Rothe-Gymnasium" [#11565] (D3-Ref/2015/71-IFG) [#11565]
Datum
5. November 2015 08:42
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Mail und die Darstellung Ihres Standpunktes. Ich ändere hiermit meine Anfrage und beantrage eine Auskunft aus dem Verdachtsflächenkataster für die Fläche des Margaretha-Rothe-Gymnasiums, Langefort 5, gemäß § 13 Absatz 2 des Hamburgischen Vermessungsgesetzes, in dem die Übermittlung von Daten des Liegenschaftskatasters an jedermann geregelt ist. Mit freundlichen Grüßen Michael Kahnt Anfragenr: 11565 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Finanzbehörde Hamburg
Sehr geehrter Herr Kahnt, SBH | Schulbau Hamburg ist für die Bearbeitung eines Auskunftsantrages nach dem § 13 Ab…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage "Kampfmittelsondierung auf dem Schulgelände Margaretha-Rothe-Gymnasium" [#11565] (D3-Ref/2015/71-IFG) [#11565]
Datum
5. November 2015 10:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kahnt, SBH | Schulbau Hamburg ist für die Bearbeitung eines Auskunftsantrages nach dem § 13 Abs. 2 des Hamburgischen Vermessungsgesetzes nicht die zuständige Behörde. Für die Bearbeitung derartiger Auskunftsanträge ist vielmehr die Behörde für Inneres und Sport Feuerwehr Hamburg Gefahrenerkundung Kampfmittelverdacht Billstr. 87 20539 Hamburg zuständig. Rein vorsorglich möchte ich Sie i.d.Z. darauf hinweisen, dass die Durchführung der „Gefahrenerkundung/ Luftbildauswertung“ und der „Prüfung des Kampfmittelbelastungskatasters“ auf der Grundlage der „Gebührenordnung für die Feuerwehr (GebOFw)“ vom 02.12.1997 gebührenpflichtig ist. Viele Grüße U 101