Rechtsgutachten zum "Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrum“ (GKDZ) zur Telekomunnikationsüberwachung

Das Rechtsgutachten (vermutlich von Prof. Heckmann) zum "Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrum“ (GKDZ) zur Telekomunnikationsüberwachung der Bundesländer Brandenburg, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt und Berlin.

Darüber wurde u.a. hier berichtet: https://netzpolitik.org/2015/ueberwachung-aus-einer-hand-planungen-fuer-gemeinsame-tkue-zentren-der-bundeslaender-werden-konkret/

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. Oktober 2015
  • Frist
    10. November 2015
  • Kosten dieser Information:
    50,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rechtsgutachten zum "Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrum“ (GKDZ) zur Telekomunnikationsüberwachung [#11573]
Datum
8. Oktober 2015 21:03
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Rechtsgutachten (vermutlich von Prof. Heckmann) zum "Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrum“ (GKDZ) zur Telekomunnikationsüberwachung der Bundesländer Brandenburg, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt und Berlin. Darüber wurde u.a. hier berichtet: https://netzpolitik.org/2015/ueberwachung-aus-einer-hand-planungen-fuer-gemeinsame-tkue-zentren-der-bundeslaender-werden-konkret/
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Akteneinsicht nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) / Gutachten von Herrn Prof. Dr. Heckmann zur Errichtung eines Gemeinsamen Rechen- und Dienstleistungszentrums (GKDZ)
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Via
Briefpost
Betreff
Akteneinsicht nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) / Gutachten von Herrn Prof. Dr. Heckmann zur Errichtung eines Gemeinsamen Rechen- und Dienstleistungszentrums (GKDZ)
Datum
24. November 2015
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Rechtsgutachten zum "Gemeinsamen Kom…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rechtsgutachten zum "Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrum“ (GKDZ) zur Telekomunnikationsüberwachung [#11573]
Datum
25. November 2015 07:07
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Rechtsgutachten zum "Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrum“ (GKDZ) zur Telekomunnikationsüberwachung" vom 08.10.2015 (#11573) wurde von Ihnen noch nicht beantwortet. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11573 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Akteneinsicht nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) / Gutachten von Herrn Prof. Dr. Heckmann zur Errichtung eines Gemeinsamen Rechen- und Dienstleistungszentrum (GKDZ)
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Via
Briefpost
Betreff
Akteneinsicht nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) / Gutachten von Herrn Prof. Dr. Heckmann zur Errichtung eines Gemeinsamen Rechen- und Dienstleistungszentrum (GKDZ)
Datum
5. Januar 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
304,2 KB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Akteneinsicht nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) / Gutachten von Herrn Prof. Dr. Heckmann zur…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Akteneinsicht nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) / Gutachten von Herrn Prof. Dr. Heckmann zur Errichtung eines Gemeinsamen Rechen- und Dienstleistungszentrum (GKDZ) [#11573]
Datum
19. Januar 2016 19:21
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, der Widerspruch zum Ablehungsbescheid geht Ihnen kostenfrei auf dem Postweg zu. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11573 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Akteneinsicht nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) / Gutachten von Herrn Prof. Dr. Heckmann zur Errichtung eines Gemeinsamen Rechen- und Dienstleistungszentrums (GKDZ)
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Via
Briefpost
Betreff
Akteneinsicht nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) / Gutachten von Herrn Prof. Dr. Heckmann zur Errichtung eines Gemeinsamen Rechen- und Dienstleistungszentrums (GKDZ)
Datum
26. Januar 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
866,0 KB