Anwaltsrechnungen in Verwaltungsstreitsache (seit 5.8.2015)

Anfrage an: Deutscher Bundestag

sämtliche seit dem 5. August 2015 gestellten Anwaltsrechnungen (Honorarrechnungen) zur Verwaltungsstreitsache VG 2 K 176.14 (<< Antragsteller:in >> ./. Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Deutschen Bundestag) aus denen insbesondere folgende Angaben hervorgehen:
- Leistungen
- Gesamtkosten

Mit Schwärzung/Unkenntlichmachung von Angaben, aus denen sich das Stundenhonorar ableiten lässt (z.B. die geleisteten Anwaltsstunden), bin ich einverstanden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Oktober 2015
  • Frist
    17. November 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche seit d…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anwaltsrechnungen in Verwaltungsstreitsache (seit 5.8.2015) [#11606]
Datum
14. Oktober 2015 10:49
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche seit dem 5. August 2015 gestellten Anwaltsrechnungen (Honorarrechnungen) zur Verwaltungsstreitsache VG 2 K 176.14 (<< Adresse entfernt >> ./. Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Deutschen Bundestag) aus denen insbesondere folgende Angaben hervorgehen: - Leistungen - Gesamtkosten Mit Schwärzung/Unkenntlichmachung von Angaben, aus denen sich das Stundenhonorar ableiten lässt (z.B. die geleisteten Anwaltsstunden), bin ich einverstanden. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Deutscher Bundestag
Honorarrechnungen Redeker Sellner Dahs an den Deutschen Bundestag Übersendung einer Rechnung vom 30. Oktober 2015 …
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Honorarrechnungen Redeker Sellner Dahs an den Deutschen Bundestag
Datum
24. November 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
Übersendung einer Rechnung vom 30. Oktober 2015 im Zusammenhang mit dem Prozess auf Offenlegung der Lobbyisten-Hausausweise. In einem Schreiben vom 1. November 2015 hatte die Bundestagsverwaltung bereits eine frühere Rechnung vom 2. Juli 2015 mitgeteilt (s. IFG-Anfrage https://fragdenstaat.de/a/10956 ). Beide Rechnungen wurden chronologisch in dem angehängten pdf zusammengeführt.