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Modellrechnungen im Luftreinhalteplan

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen des Luftreinhalteplans Hamburg, 1. Fortschreibung 2012, werden Modellrechnungen berichtet. Dem Plan zufolge wurde das Screening auf Grundlage des "Hanbuchs für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs HBEFA" durchgeführt. Nun hat der aktuelle VW-Umweltskandal deutlich gemacht, dass bei Diesel-PKW die EURO-Grenzwerte für Stickoxidemissionen im realen Straßenbetrieb deutlich überschritten werden.

Aktuelle Studien der niederländischen TRO (https://www.tno.nl/media/3442/nox_pm_emissions_mercedes_citaro_euro_vi_bus_tno_2014_r11307.pdf) sowie des Landesumweltamtes NRW (http://www.lanuv.nrw.de/uploads/tx_commercedownloads/30020.pdf) zeigen darüber hinaus, dass auch dieselbetriebene Busse der EURO-Klassen V und VI die Grenzwerte im realen innerstädtischen Straßenbetrieb deutlich überschreiten.

Die Stickoxidemissionen bei EURO V-Bussen liegen demnach bis zu 5-fach höher als zugelassen und diejenigen von EURO VI-Bussen liegen sogar bis zu 8-fach über dem Grenzwert.

Der Bürgerschaftsdrucksache 21/1825 zufolge sind nun mehr als 500 und damit rund 80% aller Busse der Hamburger Hochbahn Busse mit diesen EURO-Normen.

Vor diesem Hintergrund erbitte ich folgende Informationen:

1) Wurden in Rahmen des Screenings zur Bestimmung der Stickoxidwerte die EURO-Grenzwerte genutzt oder bereits mögliche Überschreitungen einkalkuliert?

2) Sollten die Überschreitungen nicht einkalkuliert sein: In welchem Maße (z.B. in Prozent) werden die Screeningwerte zu Stickoxidemissionen in etwa unterschätzt?

3) Sollten die Überschreitungen nicht einkalkuliert sein: In welchem Maße (z.B. in Prozent) wird die Emissionbilanz des Straßenverkehrs mit Blick auf Stickoxidemissionen in etwa unterschätzt?

Abschließend möchte ich Sie mit Blick auf den Beantwortungshorizont noch auf folgende Einschätzung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit hinweisen:

"Die Frist beträgt nicht „einen Monat“ wie dies von FragdenStaat.de fälschlich suggeriert wird. Vielmehr sind Anfragen nach § 1 Abs. 2, § 13 Abs. 1 HmbTG „unverzüglich“ zu beantworten. Darunter versteht das Gesetz nach § 121 BGB „ohne schuldhaftes Zögern“. Die 1-Monats-Frist stellt die äußerste Grenze dar, die auch bei Vorliegen guter Gründe nicht überschritten werden darf. Die Pflicht zur Antwort besteht aber „unverzüglich“. Dies hat die Rechtsprechung inzwischen ausdrücklich bestätigt und klargestellt, dass keine generelle Monatsfrist gilt (OVG HH, Beschl. v. 20.11.2012 – 5 Bs 246/12)."

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen.

Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. November 2015
  • Frist
    8. Dezember 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen des Luftreinha…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Modellrechnungen im Luftreinhalteplan [#11808]
Datum
5. November 2015 00:17
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen des Luftreinhalteplans Hamburg, 1. Fortschreibung 2012, werden Modellrechnungen berichtet. Dem Plan zufolge wurde das Screening auf Grundlage des "Hanbuchs für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs HBEFA" durchgeführt. Nun hat der aktuelle VW-Umweltskandal deutlich gemacht, dass bei Diesel-PKW die EURO-Grenzwerte für Stickoxidemissionen im realen Straßenbetrieb deutlich überschritten werden. Aktuelle Studien der niederländischen TRO (https://www.tno.nl/media/3442/nox_pm_emissions_mercedes_citaro_euro_vi_bus_tno_2014_r11307.pdf) sowie des Landesumweltamtes NRW (http://www.lanuv.nrw.de/uploads/tx_commercedownloads/30020.pdf) zeigen darüber hinaus, dass auch dieselbetriebene Busse der EURO-Klassen V und VI die Grenzwerte im realen innerstädtischen Straßenbetrieb deutlich überschreiten. Die Stickoxidemissionen bei EURO V-Bussen liegen demnach bis zu 5-fach höher als zugelassen und diejenigen von EURO VI-Bussen liegen sogar bis zu 8-fach über dem Grenzwert. Der Bürgerschaftsdrucksache 21/1825 zufolge sind nun mehr als 500 und damit rund 80% aller Busse der Hamburger Hochbahn Busse mit diesen EURO-Normen. Vor diesem Hintergrund erbitte ich folgende Informationen: 1) Wurden in Rahmen des Screenings zur Bestimmung der Stickoxidwerte die EURO-Grenzwerte genutzt oder bereits mögliche Überschreitungen einkalkuliert? 2) Sollten die Überschreitungen nicht einkalkuliert sein: In welchem Maße (z.B. in Prozent) werden die Screeningwerte zu Stickoxidemissionen in etwa unterschätzt? 3) Sollten die Überschreitungen nicht einkalkuliert sein: In welchem Maße (z.B. in Prozent) wird die Emissionbilanz des Straßenverkehrs mit Blick auf Stickoxidemissionen in etwa unterschätzt? Abschließend möchte ich Sie mit Blick auf den Beantwortungshorizont noch auf folgende Einschätzung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit hinweisen: "Die Frist beträgt nicht „einen Monat“ wie dies von FragdenStaat.de fälschlich suggeriert wird. Vielmehr sind Anfragen nach § 1 Abs. 2, § 13 Abs. 1 HmbTG „unverzüglich“ zu beantworten. Darunter versteht das Gesetz nach § 121 BGB „ohne schuldhaftes Zögern“. Die 1-Monats-Frist stellt die äußerste Grenze dar, die auch bei Vorliegen guter Gründe nicht überschritten werden darf. Die Pflicht zur Antwort besteht aber „unverzüglich“. Dies hat die Rechtsprechung inzwischen ausdrücklich bestätigt und klargestellt, dass keine generelle Monatsfrist gilt (OVG HH, Beschl. v. 20.11.2012 – 5 Bs 246/12)." Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist in der BUE eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
AW: Modellrechnungen im Luftreinhalteplan [#11808]
Datum
6. November 2015 11:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist in der BUE eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Sehr geehrtAntragsteller/in der Beantwortung Ihrer Fragen werden allgemeine Informationen voran gestellt. Die mo…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
AW: Modellrechnungen im Luftreinhalteplan [#11808]
Datum
18. November 2015 11:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in der Beantwortung Ihrer Fragen werden allgemeine Informationen voran gestellt. Die motorbedingten Emissionsfaktoren der Fahrzeuge wurden in der Screeningberechnung der Immissionsbelastung 2011 mit Hilfe des Handbuchs für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs (HBEFA) der Version 3.1 berechnet (Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG: Berechnung KFZ-bedingter Schadstoffemissionen und -immissionen in Hamburg. Gutachten im Auftrag der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt. 2010. Link: http://www.hamburg.de/luft-laerm/289279…). HBEFA ist eine Datenbank mit Emissionsfaktoren (EFA) für alle derzeit üblichen Fahrzeugkategorien (PKW, LNF, SNF, Busse, MR), für alle europäischen Emissionsstufen (Euro-1 bis Euro-6) und für eine Vielzahl von Verkehrssituationen (von frei fließendem bis zu Stop-and-Go-Verkehr). Es werden die Emissionsfaktoren für alle reglementierten Schadstoffe sowie für Kraftstoffverbrauch und CO2 aufgeführt. Die Schritte zur Ermittlung von EFA für das HBEFA sind wie folgt (vgl. M. Keller: "Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs HBEFA - Stand, Ausblick". 2014. Link: http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/dow…): 1. Aufnahme des realen Fahrverhaltens 2. Auswertung und Kategorisierung -> Identifikation typischer Verkehrssituationen 3. Emissionsmessungen im Labor und Herleitung von Motorenkennfeldern 4. Berechnung der Emissionen für alle Verkehrssituationen je Fahrzeugtyp (Mikrosimulationsmodell PHEM, TU Graz) 5. Integration ins HBEFA: Definition der ggf. neuen Fahrzeugkonzepte, Verkehrssituationen/Fahrmuster und EFA. Die Angaben in HBEFA 3.1 basieren auf dem Modell PHEM (Passenger Car and Heavy Duty Emission Model) der TU Graz. Für die Eichung des Modells der Version 3.1 wurden modale Emissionsmessungen bis Euro-4 verwendet. Die Emissionsfaktoren für weitere Konzepte wurden in Anlehnung an die künftige Gesetzgebung abgeschätzt. Gleichzeitig lagen punktuelle Messungen von Herstellerseite vor. Die Emissionsfaktoren der Lkw und der Busse wurden ebenfalls mit dem PHEM-Modell der TU Graz berechnet. Die Zahl der zugrunde liegenden Messungen konnte im Vergleich zur Vorgängerversion allerdings erheblich erweitert werden. Die Fahrzeugkonzepte wurden erweitert bis Euro-6, wobei für die Emissionsfaktoren der Stufen Euro-5 und Euro-6 zwangsläufig Annahmen zu treffen waren, da dazu zum damaligen Stand lediglich erste empirische Werte vorlagen (Auswirkungen der neuen Erkenntnisse des Handbuch Emissionsfaktoren 3.1 auf die Höhe der berechneten Partikel- und NOx-Emissionen des Straßenverkehrs", IFEU 2010: 5.) Antwort zu den Fragen 1 bis 3: Die Immissionsbelastung ist abhängig von zahlreichen Parametern. Neben den eigentlichen EFA einzelner Fahrzeugkonzepte spielen deren Anteile in der Flotte (Flottenzusammensetzung), Fahrleistungsanteile sowie weitere Randbedingungen wie die Verkehrs- und Bebauungssituation eine wichtige Rolle bei der Berechnung der verkehrsbedingten Immissionen. Folglich kann aus einer möglichen Unterschätzung der EFA nicht unmittelbar eine lineare Erhöhung einer Immissionsbelastung abgeleitet werden. Der Berechnung lag eine fahrleistungsspezifische Flottenzusammensetzung zugrunde. Diese wurde anhand einer auf Hamburg angepassten Flottenzusammensetzung aus 2009 für das Jahr 2011 prognostiziert. Euro-5 Diesel-PKW hatten dabei einen fahrleistungsspezifischen Anteil von 0,73 %. Linienbusse mit der Abgasnorm Euro-5 hatten bei der Berechnung "2011 HH-Mix Nullfall" einen fahrleistungsbezogenen Anteil von ca. 50 %. Euro-6 Fahrzeuge hatten weder bei den PKW noch bei den Bussen einen Anteil an der Flotte. Resultierend aus den PKW-Flottenanteilen der von den gegenwärtig festgestellten Abgasmanipulationen betroffenen PKW kann festgestellt werden, dass der Einfluss der Emissionen dieser Fahrzeuge verschwindend gering war und folglich die Werte der Screeningberechnung der Immissionsbelastung 2010 nicht unterschätzt wurden. Aufgrund des Flottenanteils von Euro-5 Linienbussen an der Immissionsberechnung trugen die Emissionen dieser Konzepte zur Immissionsberechnung bei. Mögliche Grenzwertüberschreitungen wurden bei der Aufstellung der EFA für Linienbusse berücksichtigt und sind somit in die Berechnung mit eingeflossen. Zum Vergleich der Gutachtenergebnisse mit den realen Belastungswerten wurden für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid Passivsammlermessungen an belasteten Straßenabschnitten durchgeführt (Bericht "Stickstoffdioxidkonzentrationen an belasteten Straßenabschnitten Vergleich Screeningrechnung mit Passivsammlermessung", Link: http://www.hamburg.de/contentblob/45012…). Durch die Messungen konnte gezeigt werden, dass die Screeningrechnung die tatsächlich vorliegenden Stickstoffdioxidkonzentrationen in den meisten Fällen deutlich überschätzt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Modellrechnungen im Luftreinhalteplan [#11808]
Datum
18. November 2015 13:27
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11808 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, mit Blick auf die beiden von Ihnen angeführten Gutachten habe ich noch zwei Nachfr…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: Modellrechnungen im Luftreinhalteplan [#11808]
Datum
18. November 2015 14:57
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, mit Blick auf die beiden von Ihnen angeführten Gutachten habe ich noch zwei Nachfragen: Im Bezirk Harburg erfolgte die Analyse für den Standort Krummholzberg. An dieser Stelle, sowie sie auch auf S. 16 des Vergleichgutachtens zu sehen ist, fahren keinerlei Busse. Wenn ich Ihre Antwort auf mein Auskuftsersuchen richtig verstehe, sind Busse dem Modell zufolge jedoch für 50% der Stickoxidbelastung verantwortlich. Meine Nachfragen lautet daher: 1) Warum wurde eine Passivsammlung in Harburg nur für den Krummholzberg (hier verständlich, da höchster Screeningwert in Harburg) und nicht auch noch an einem Ort mit hoher Busbelastung durchgeführt (z.B. Harburger Ring oder Alter Postweg, die ja laut Screening auch deutlich über dem Grenzwert von 40 Mikrogramm liegen)? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11808 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Sehr geehrtAntragsteller/in Busse sind nicht für 50% der Stickoxidbelastung verantwortlich. 50% beträgt der Antei…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
AW: Nachfrage: Modellrechnungen im Luftreinhalteplan [#11808]
Datum
4. Dezember 2015 08:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Busse sind nicht für 50% der Stickoxidbelastung verantwortlich. 50% beträgt der Anteil von Bussen mit Euro5-Norm an der Flottenzusammensetzung aller Busse. Diese stellt neben der Flottenzusammensetzung der Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen sowie zahlreichen weiteren Parametern lediglich einen Eingangsparameter der Immissionsberechnung dar. Insofern ist der Einfluss der Busse weitaus geringer. Antwort Frage 1: In Kapitel 3 des Berichts "Stickstoffdioxidkonzentrationen an belasteten Straßenabschnitten - Vergleich Screeningrechnung mit Passivsammlermessung" (2013) ist das Verfahren der Auswahl für die Passivsammlerstandorte beschrieben. In erster Linie sollten Standorte mit den am höchsten berechneten Stickstoffdioxidbelastungen berücksichtigt werden und in zweiter Linie wurde auf eine Verteilung über das gesamte Stadtgebiet geachtet. Passivsammler stehen nur in begrenzter Anzahl zur Verfügung, so dass nicht alle Straßenabschnitte mit berechneten Grenzwertüberschreitungen überprüft werden konnten. Dass in Harburg, ebenso wie in Bergedorf, nur ein Standort gewählt wurde, spricht dafür, dass hier insgesamt die Screeningrechnung geringere Belastungen als in den anderen Bezirken berechnet hat. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die nachträgliche Erläuterung. Mit freundlichen Grüßen Antragstel…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Nachfrage: Modellrechnungen im Luftreinhalteplan [#11808]
Datum
4. Dezember 2015 09:58
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die nachträgliche Erläuterung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11808 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>