Kosten Sonderermittler Graulich

Anfrage an: Bundeskanzleramt

die Höhe des Honorars, das der Sonderermittler Kurt Graulich im Rahmen seines Werkvertrags für die Bewertung der Selektorenlisten erhalten hat bzw. noch erhalten wird.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. November 2015
  • Frist
    8. Dezember 2015
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Jonas Delgado
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Höhe des Hon…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Jonas Delgado
Betreff
Kosten Sonderermittler Graulich [#11819]
Datum
6. November 2015 04:54
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Höhe des Honorars, das der Sonderermittler Kurt Graulich im Rahmen seines Werkvertrags für die Bewertung der Selektorenlisten erhalten hat bzw. noch erhalten wird.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Jonas Delgado <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jonas Delgado << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jonas Delgado
Bundeskanzleramt
Bundekanzleramt 131IFG-02814-In 2015/Na 192 Sehr geehrter Herr Delgado, ich nehme Bezug auf Ihren nachstehenden…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: Kosten Sonderermittler Graulich [#11819]
Datum
6. November 2015 13:23
Status
Warte auf Antwort
Bundekanzleramt 131IFG-02814-In 2015/Na 192 Sehr geehrter Herr Delgado, ich nehme Bezug auf Ihren nachstehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz und bitte Sie um die Übermittlung einer zustellungsfähigen Anschrift. Diese ist für die weitere Bearbeitung (Bescheidung) des Verfahrens erforderlich. Mit freundlichen Grüßen
Jonas Delgado
Sehr geehrte Damen und Herren, meine zustellfähige Anschrift: Mit freundlichen Grüßen Jonas Delgado Anfragen…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Jonas Delgado
Betreff
AW: WG: Kosten Sonderermittler Graulich [#11819]
Datum
6. November 2015 16:17
An
Bundeskanzleramt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine zustellfähige Anschrift: Mit freundlichen Grüßen Jonas Delgado Anfragenr: 11819 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jonas Delgado << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundeskanzleramt
Ihre Anfrage vom 06. November 2015
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage vom 06. November 2015
Datum
16. November 2015
Status
Warte auf Antwort
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Jonas Delgado
AW: Ihre Anfrage vom 06. November 2015 [#11819] Sehr geehrt<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsa…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Jonas Delgado
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 06. November 2015 [#11819]
Datum
8. Dezember 2015 10:05
An
Bundeskanzleramt
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage "Kosten Sonderermittler Graulich" vom 06.11.2015 (#11819) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Jonas Delgado Anfragenr: 11819 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jonas Delgado << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>