Korrespondenz mit dem DFB

sämtliche Korrespondenz (Brief, Mail, Fax, etc.) zwischen dem Bundesministerium des Innern und dem Deutschen Fußballbund (DFB) seit 1. Oktober 2015.

Sollten personenbezogene Daten bzw. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse betroffen sein, bin ich mit einer Schwärzung einverstanden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. November 2015
  • Frist
    12. Dezember 2015
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Korres…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Korrespondenz mit dem DFB [#11881]
Datum
10. November 2015 16:45
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Korrespondenz (Brief, Mail, Fax, etc.) zwischen dem Bundesministerium des Innern und dem Deutschen Fußballbund (DFB) seit 1. Oktober 2015. Sollten personenbezogene Daten bzw. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse betroffen sein, bin ich mit einer Schwärzung einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZI4-13002/4#726 Sehr geehrtAntragsteller/in leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten IF…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
IFG - Korrespondenz mit dem DFB [#11881]
Datum
7. Dezember 2015 15:27
Status
Warte auf Antwort
ZI4-13002/4#726 Sehr geehrtAntragsteller/in leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag an das Bundesministerium des Innern weitergeleitet. Diese ist für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich. Ich bitte Sie daher, mir unter Angabe des obigen Aktenzeichens Ihre Postanschrift mitzuteilen und - sofern Sie die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege wünschen - mir darüber hinaus auch eine persönliche E-Mail Adresse zur Verfügung zu stellen. Sie können die Angaben zur Vereinfachung des Verfahrens auch gerne direkt an die E-Mail Adresse <<E-Mail-Adresse>> senden. „FragdenStaat.de“ kann nicht als E-Mail Provider angesehen werden, da die Zielsetzung nicht primär auf die Erbringung von E-Mail Dienstleistungen gerichtet ist. Zudem werden über das Internetportal übermittelte IFG-Anfragen in beiden Richtungen automatisiert inhaltlich verändert (z.B. durch das Weglassen von Namen, Anreden und Adressen). Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir darüber hinaus keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen. Ich bitte um Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Antwort aussetze. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben, über das ich ehrlich gesagt etwas verwundert b…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG - Korrespondenz mit dem DFB [#11881]
Datum
7. Dezember 2015 15:33
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben, über das ich ehrlich gesagt etwas verwundert bin, denn meine Postanschrift wird bei meinen IFG-Anfragen über fragdenstaat.de standardmäßig übermittelt Ungeachtet dessen teile ich Ihnen meine Postanschrift gerne noch einmal mit: Antragsteller/in Antragsteller/in c/o << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11881 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZI4-13002/4#726 Sehr geehrtAntragsteller/in sorry, Sie haben Recht. Bitte entschuldigen Sie das Versehen. Mit freu…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: IFG - Korrespondenz mit dem DFB [#11881]
Datum
7. Dezember 2015 15:54
Status
Warte auf Antwort
ZI4-13002/4#726 Sehr geehrtAntragsteller/in sorry, Sie haben Recht. Bitte entschuldigen Sie das Versehen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> kein Problem! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in An…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: IFG - Korrespondenz mit dem DFB [#11881]
Datum
7. Dezember 2015 15:58
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> kein Problem! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11881 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Korrespondenzen zwischen BMI und DFB Im betreffenden Zeitraum gab es laut BMI keinerlei Korrespondenz mit dem BMI.
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Korrespondenzen zwischen BMI und DFB
Datum
10. Dezember 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
Im betreffenden Zeitraum gab es laut BMI keinerlei Korrespondenz mit dem BMI.