Mobile Videoüberwachungskamera - A 92 Richtung Deggendorf

Auf Brücken der A 92 finden sich seit mehreren Monaten mobile Videoüberwachungskameras. Beispielweise Richtung Deggendorf, KM 60.5, Brücke vor der Ausfahrt Pfeffenhausen.
Wer hat diese Kameras aufgestellt?
Was ist der Grund hierfür?
Datenschutzrechtliche Grundlagen (was wird aufgezeichnet, wie lange werden die Daten gespeichert,...)?

Vielen Dank!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. November 2015
  • Frist
    16. Dezember 2015
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf Brücken der A…
An Autobahndirektion Südbayern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mobile Videoüberwachungskamera - A 92 Richtung Deggendorf [#11971]
Datum
16. November 2015 14:58
An
Autobahndirektion Südbayern
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf Brücken der A 92 finden sich seit mehreren Monaten mobile Videoüberwachungskameras. Beispielweise Richtung Deggendorf, KM 60.5, Brücke vor der Ausfahrt Pfeffenhausen. Wer hat diese Kameras aufgestellt? Was ist der Grund hierfür? Datenschutzrechtliche Grundlagen (was wird aufgezeichnet, wie lange werden die Daten gespeichert,...)? Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Autobahndirektion Südbayern
Antwortschreiben_Mobile_Videoüberwachungskamera_A= 5F92_Richtung_Deggendorf Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Da…
Von
Autobahndirektion Südbayern
Betreff
Antwortschreiben_Mobile_Videoüberwachungskamera_A= 5F92_Richtung_Deggendorf
Datum
20. November 2015 09:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage die wir Ihnen gerne beantworten. Das Staatliche Bauamt Landshut untersucht gegenwärtig zusammen mit der Stadt und dem Landkreis Landshut verschiedene Varianten einer Umgehung von Landshut im Zuge der B 15neu. Um die verkehrlichen Annahmen der Verkehrsgutachten zu plausibilisieren und als Grundlage für die nachfolgenden Verfahren erfolgt bis Anfang Dezember 2015 eine Untersuchung der Routenwahl anhand einer automatischen Kennzeichenerfassung. Auf einigen Autobahnabschnitten der A 92, A93, A94 und A8 sowie an den Bundesstraßen B 11, B 12, B 15, B 20 und B 299 sind dafür automatische Erfassungsgeräte installiert. Um derartige Geräte handelt es sich bei den von Ihnen bemerkten Kameras. Durch diese Geräte werden die Fahrzeuge erfasst und in PKW und Lkw klassifiziert, sowie das Kennzeichen mit einer speziellen Codierung gespeichert. Diese Codierung lässt keinen Rückschluss auf das Kfz-Kennzeichen zu. Wird der gleiche Code an einem anderen definierten Standort wiedererkannt, so kann das Fahrzeug denjenigen Verkehrsströmen zugeordnet werden, die für eine Nutzung der geplanten B 15neu in Frage kommen. Auf diese Weise kann man die Routenwahl der Verkehrsteilnehmer im IST-Zustand und über einen längeren Zeitraum ermitteln. Die Verkehrsprognosen zur B 15neu werden dadurch belastbarer. Man kann zuverlässigere Annahmen treffen, wie sich die Verkehrsströme vstl. umlagern, wenn Erweiterungen und Verbesserungen im Fernstraßennetz, z.B. durch eine Umfahrung von Landshut, geschaffen werden. Das Vorgehen wurde datenschutzrechtlich geprüft und freigegeben und auch vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfohlen. Im Regelfall sollen die Messungen Anfang Dezember beendet und die Anlagen abgeschaltet werden. Bei vorliegenden eindeutigen Fehlmessungen kann die Erfassung bei einzelnen Anlagen noch einige Tage länger andauern. Der Abbau der abgeschalteten Anlagen kann sich jedoch aus logistischen Gründen bis Februar / März 2016 hinziehen. Mit freundlichen Grüßen