Information zur IT-Sicherheit im TMMJV

In verschiedenen Sitzungen des Plenums wurde die Wichtigkeit des Themas »IT-Sicherheit« betont. Ich möchte mich gern über die Umsetzung informieren und bitte Sie mir,
- die aktuell gültige Version der IT-Sicherheitsrichtlinie, -leitlinie sowie weiterer damit in Verbindung stehender Dokumente sowie
- die aktuelle gültige Version der Datenschutzrichtlinie
zuzusenden.

Weiterhin bitte ich Sie, mir mitzuteilen, in welchen Abständen die Mitarbeiter der Behörde zur IT-Sicherheit geschult werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. November 2015
  • Frist
    25. Dezember 2015
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Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In v…
An Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
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Betreff
Information zur IT-Sicherheit im TMMJV [#12042]
Datum
23. November 2015 11:29
An
Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In verschiedenen Sitzungen des Plenums wurde die Wichtigkeit des Themas »IT-Sicherheit« betont. Ich möchte mich gern über die Umsetzung informieren und bitte Sie mir, - die aktuell gültige Version der IT-Sicherheitsrichtlinie, -leitlinie sowie weiterer damit in Verbindung stehender Dokumente sowie - die aktuelle gültige Version der Datenschutzrichtlinie zuzusenden. Weiterhin bitte ich Sie, mir mitzuteilen, in welchen Abständen die Mitarbeiter der Behörde zur IT-Sicherheit geschult werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich möchte Sie schließlich um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
Ihre IFG-Anfrage zur IT-Sicherheit #12042 Im Auftrag
Von
Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre IFG-Anfrage zur IT-Sicherheit #12042
Datum
9. Dezember 2015 11:12
Status
Warte auf Antwort
Im Auftrag
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre IFG-Anfrage zur IT-Sicherheit #12042 [#12042] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheit…
An Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre IFG-Anfrage zur IT-Sicherheit #12042 [#12042]
Datum
28. Dezember 2015 23:00
An
Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Information zur IT-Sicherheit im TMMJV" vom 23.11.2015 (#12042) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12042 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
IFG Anfrage zur IT-Sicherheit im TMMJV Sehr geehrtAntragsteller/in mit anliegender Mail vom 16.12.2015 hat Ihnen…
Von
Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
IFG Anfrage zur IT-Sicherheit im TMMJV
Datum
5. Januar 2016 09:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
AnfragezurIT-SicherheitimTMMJV.eml
7,6 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in mit anliegender Mail vom 16.12.2015 hat Ihnen das Thüringer Finanzministerium geantwortet. Diese Antwort ist im Namen des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz ergangen. Insofern erscheint Ihre Nachfrage bzgl. des TMMJV obsolet. Vielmehr wurde diese Antwort unter https://fragdenstaat.de/anfrage/information-zur-it-sicherheit-im-tfm/#nachricht-37034 dem TFM zugeordnet. Insoweit ist die Darstellung innerhalb des Portals fehlerhaft und ich bitte Sie um korrekte Zuordnung der Antwort zum TMMJV. Vielen Dank. Mit besten Grüßen