Gutachten zu Stadtbahnverlängerungen

sämtliche Gutachten, die von Ihnen eingeholt oder erstellt wurden, zu geplanten bzw. angedachten aber noch nicht ausgeführten Verlängerungen der Bielefelder Stadtbahnlinien, insbesondere zur Verlängerung der Linie 1 nach Sennestadt und der Linie 3 in nördliche Richtung über die jetzige Endhaltestelle hinaus.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. April 2019
  • Frist
    7. Mai 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Stadtwerke Bielefeld / mobiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten zu Stadtbahnverlängerungen [#120464]
Datum
5. April 2019 22:58
An
Stadtwerke Bielefeld / mobiel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Gutachten, die von Ihnen eingeholt oder erstellt wurden, zu geplanten bzw. angedachten aber noch nicht ausgeführten Verlängerungen der Bielefelder Stadtbahnlinien, insbesondere zur Verlängerung der Linie 1 nach Sennestadt und der Linie 3 in nördliche Richtung über die jetzige Endhaltestelle hinaus.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtwerke Bielefeld / mobiel
Sehr geehrtAntragsteller/in wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Unternehmen. Um Ihre Anfrage zu bearbe…
Von
Stadtwerke Bielefeld / mobiel
Betreff
WG: Gutachten zu Stadtbahnverlängerungen [#120464]
Datum
16. April 2019 14:42
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrtAntragsteller/in wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Unternehmen. Um Ihre Anfrage zu bearbeiten zu können, würden wir gern Kontakt mit Ihnen persönlich aufnehmen. Könnten Sie mir dazu Ihre Kontaktdaten (Adresse und Telefonnummer) nennen? Das wäre sehr hilfreich. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Mir ist nicht ganz klar, wofür Sie zur Be…
An Stadtwerke Bielefeld / mobiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Gutachten zu Stadtbahnverlängerungen [#120464]
Datum
16. April 2019 16:51
An
Stadtwerke Bielefeld / mobiel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Mir ist nicht ganz klar, wofür Sie zur Bearbeitung meines Anliegens neben der Möglichkeit des Kontakts per Mail auch meine Adresse und vor allem Telefonnummer benötigen. Ich möchte daher auf §1, Abs. 2 IFG verweisen, wonach grundsätzlich die Möglichkeit besteht, Informationen auf elektronischem Weg zu erhalten, sofern diese in elektronischer Form vorliegen. Diesen Weg würde ich auch weiterhin - sofern möglich - vorziehen. Dennoch finden Sie meine Adresse am Ende der Mail. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 120464 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadtwerke Bielefeld / mobiel
Sehr geehrteAntragsteller/in am 05.04.2019 haben Sie unter Bezugnahme des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), Um…
Von
Stadtwerke Bielefeld / mobiel
Betreff
AW: Gutachten zu Stadtbahnverlängerungen [#120464]
Datum
26. April 2019 13:21
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in am 05.04.2019 haben Sie unter Bezugnahme des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), Umweltinformationsgesetzes (UIG) und des Verbraucherinformationsgesetzes(VIG) die Offenlegung von Gutachten in Bezug auf den Stadtbahnausbau beantragt. Wir haben Ihren Antrag eingehend geprüft und müssen Ihnen leider mitteilen, dass wir Ihrem Ansinnen nicht entsprechen können. Der Antrag genügt nicht den formalen Antragsvoraussetzungen aus § 5 Abs. 1 IFG NRW und § 4 Abs. 2 UIG. Ferner sind wir von Rechts wegen auch an der Auskunft gehindert, da die Ausschlusstatbestände aus § 6 Abs. 1 S. 1 lit. b IFG NRW und aus § 7 Abs. 2 lit. a IFG NRW erfüllt sind. Das Verbraucherinformationsgesetz ist nicht einschlägig, da im vorliegendem Fall keine Verbraucherprodukte gem. § 2 Nr. 26 ProdG betroffen sind. Wir weisen Sie unter Beachtung der §§ 5 Abs. 2, 13 Abs. 2 IFG NRW auf Ihr Recht hin, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit als Beauftragte für das Recht auf Information anzurufen. Weitere Informationen in Bezug auf den Stadtbahnausbau der Linie 1 können Sie auf der Internetseite https://www.mobiel.de/mobilitaetslinie/ finden. Dort veröffentlichen wir jeweils sobald es uns möglich ist alle Informationen auf dem aktuellen Stand. Wir sind bei sämtlichen Stadtbahnausbauprojekten in unterschiedlicher Weise intensiv im Bürgerdialog und suchen in der jeweils geeigneten Form die Kommunikation. Wir laden Sie ausdrücklich ein, unsere dort unterbreiteten Angebote zu nutzen. Für weitere Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Gutachten zu Stadtbahnverlängerungen“ [#120464] [#120464]
Datum
10. Mai 2019 19:02
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/120464 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil der Antrag aus meiner Sicht den formalen Antragsvoraussetzungen aus § 5 Abs. 1 IFG NRW, § 4 Abs. 2 UIG entsprechen dürfte, zumal hier nicht ausdrücklich zur Präzisierung des Antrags aufgefordert wurde. Ferner erscheint es mir nicht nachvollziehbar, warum hier Ausschlusstatbestände des § 6 Abs. 1 S. 1 lit. b IFG NRW und § 7 Abs. 2 lit. a IFG NRW vorliegen sollen und die Behörde die Auskunft verweigert. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 120464.pdf - 2019-04-16_1-image001.jpg - 2019-04-16_1-image002.jpg - 2019-04-26_1-image003.jpg Anfragenr: 120464 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 10.05.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Gutachten zu Stadtbahnverlängerungen“ [#120464] [#120464]
Datum
13. Mai 2019 09:38
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 10.05.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Antrag Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in auf Informationszugang vom 5.4.2019 Informationsfreiheitsgesetz NRW…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in auf Informationszugang vom 5.4.2019
Datum
19. Juni 2019 16:04
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) Antrag Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in auf Informationszugang vom 5.4.2019 Aktenzeichen 209.2.3.4-5009/19 ________________________________ Sehr geehrteAntragsteller/in Herr Antragsteller/in hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Informationszugang gestellt zu haben. Mit Schreiben vom 26.4.2019 haben Sie seinen Antrag mit folgender Begründung abgelehnt: „Der Antrag genügt nicht den formalen Antragsvoraussetzungen aus § 5 Abs. 1 IFG NRW und § 4 Abs. 2 UIG. Ferner sind wir von Rechts wegen auch an der Auskunft gehindert, da die Ausschlusstatbestände aus § 6 Abs. 1 S. 1 lit. b IFG NRW und aus § 7 Abs. 2 lit. a IFG NRW erfüllt sind.“ Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Soweit Sie davon ausgehen, dass der Antrag nicht den formalen Voraussetzungen genügt, bitte ich, dies zu erläutern. Meines Erachtens ist der Antrag insbesondere hinreichend bestimmt. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Die Anforderung an die Begründung orientiert sich dabei an § 39 Abs. 1 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW), welcher aufgrund des § 1 VwVfG NRW unmittelbare Wirkung auch bei der Bescheidung von IFG-Anträgen entfaltet. Nach § 39 Abs. 1 Satz 2 VwVfG NRW sind in der Begründung „die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe mitzuteilen, die die Behörde zu ihrer Entscheidung bewogen haben“. Die informationssuchende Person muss nachvollziehen können, warum der Zugang nicht gewährt werden soll. Allein die Zitierung der die Ausnahmetatbestände regelnden Normen – ohne konkrete Bezugnahme auf den zugrundeliegenden Einzelfall – ist nicht ausreichend. Bitte erläutern Sie, wie durch die Offenlegung von Gutachten zur Verlängerungen der Bielefelder Stadtbahnlinien der „Verfahrensablauf eines anhängigen Verwaltungsverfahrens, eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens, eines Disziplinarverfahrens oder der Erfolg einer bevorstehenden behördlichen Maßnahme erheblich beeinträchtigt würde“ und inwiefern „sich der Inhalt der Information auf den Prozess der Willensbildung innerhalb von und zwischen öffentlichen Stellen bezieht“. Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich bitte daher um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in auf Informationszugang vom 5.4.2019 [#120464] Sehr geehrteAntra…
An Stadtwerke Bielefeld / mobiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in auf Informationszugang vom 5.4.2019 [#120464]
Datum
16. Juli 2019 17:21
An
Stadtwerke Bielefeld / mobiel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Gutachten zu Stadtbahnverlängerungen“ vom 05.04.2019 (#120464) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 71 Tage überschritten. Zusätzlich wurden Sie bereits durch die Landesbeauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit zur Herausgabe der angefragten Unterlagen aufgefordert. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 120464 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Erinnerung: Antrag Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in auf Informationszugang vom 5.4.2019 Informationsfreihei…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Erinnerung: Antrag Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in auf Informationszugang vom 5.4.2019
Datum
24. Juli 2019 12:26
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) Antrag Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in auf Informationszugang vom 5.4.2019 Aktenzeichen 209.2.3.4-5009/19 Erinnerung: Mein Auskunftsersuchen vom 19.6.2019 ________________________________ Sehr geehrteAntragsteller/in an die Erledigung meines Schreibens vom 19.6.2019 erinnere ich hiermit. Leider liegt mir eine Rückantwort von Ihnen bislang nicht vor. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Erinnerung: Antrag Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in auf Informationszugang vom 5.4.2019 Informationsfreihei…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Erinnerung: Antrag Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in auf Informationszugang vom 5.4.2019
Datum
7. Oktober 2019 15:40
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) Antrag Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in auf Informationszugang vom 5.4.2019 Aktenzeichen 209.2.3.4-5009/19 Erinnerung ________________________________ Sehr geehrteAntragsteller/in mit Schreiben vom 4.9.2019 hatten Sie mir mitgeteilt, den Antrag Herrn Antragsteller/in schnellstmöglich zu beantworten. Falls dies bereits geschehen ist, was ich der auf fragdenstaat.de veröffentlichten Korrespondenz jedoch nicht entnehmen konnte, betrachten Sie dieses Schreiben bitte als erledigt. Anderenfalls bitte ich um Beantwortung meines Auskunftsersuchens vom 19.6.2019. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Erinnerung: Antrag Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in auf Informationszugang vom 5.4.2019 [#120464] Sehr …
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Erinnerung: Antrag Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in auf Informationszugang vom 5.4.2019 [#120464]
Datum
27. November 2019 09:18
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in leider habe ich seit dem 29.04. noch immer keinerlei weitere Auskunft zu meiner Anfrage von Seiten der mobiel erhalten. Weder Frau Ohnezorg, noch Frau Gäbler oder die von Ihnen kontaktierte und in Ihrem letzten Schreiben (07.10) erwähnte Frau Christian haben sich seit dem mit mir in Kontakt gesetzt. Auch die von Ihnen angeforderte Stellungnahme in diesem Sachverhalt habe ich bis heute (mehr als 200 Tage nach der Erstellung meiner Anfrage) nicht erhalten. Ich bitte Sie daher, nochmals in der Sache zu intervenieren um mir so zur rechtmäßigen Bearbeitung und Beantwortung meiner Anfrage zu verhelfen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 120464 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/120464

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Stadtwerke Bielefeld / mobiel
Antrag auf Informationszugang Sehr geehrteAntragsteller/in in vorbezeichneter Angelegenheit entnehmen Sie die rel…
Von
Stadtwerke Bielefeld / mobiel
Betreff
Antrag auf Informationszugang
Datum
29. November 2019 13:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in in vorbezeichneter Angelegenheit entnehmen Sie die relevanten Dokumente bitte dem Anhang. Für die Verzögerung möchten wir uns entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen