Ausschreibung - Verkehrsleistungen im Linienverkehr mit Bussen und Anruf-Sammel-Taxen im Teilnetz Südstormarn (Kreis Stormarn sowie Kreis Herzogtum Lauenburg)

Die Ausschreibungsunterlagen für Verkehrsleistungen im Linienverkehr mit Bussen und Anruf-Sammel-Taxen im Teilnetz Südstormarn (Kreis Stormarn sowie Kreis Herzogtum Lauenburg)

Siehe auch unter: http://www.hvv.de/ueber-uns/vergabebekanntmachungen/verkehrsleistungen_AST_Suedstormarn.php

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    4. Dezember 2015
  • Frist
    5. Januar 2016
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Hamburger Verkehrsverbund GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausschreibung - Verkehrsleistungen im Linienverkehr mit Bussen und Anruf-Sammel-Taxen im Teilnetz Südstormarn (Kreis Stormarn sowie Kreis Herzogtum Lauenburg) [#12129]
Datum
4. Dezember 2015 10:23
An
Hamburger Verkehrsverbund GmbH
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Die Ausschreibungsunterlagen für Verkehrsleistungen im Linienverkehr mit Bussen und Anruf-Sammel-Taxen im Teilnetz Südstormarn (Kreis Stormarn sowie Kreis Herzogtum Lauenburg) Siehe auch unter: http://www.hvv.de/ueber-uns/vergabebekanntmachungen/verkehrsleistungen_AST_Suedstormarn.php
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hamburger Verkehrsverbund GmbH
Ihr Anliegen vom 04.12.2015 Bmi-Web Mail Ihre Nachricht vom: 04.12.2015 Unser Zeichen: 1500…
Von
Hamburger Verkehrsverbund GmbH
Betreff
Ihr Anliegen vom 04.12.2015
Datum
9. Dezember 2015 13:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Bmi-Web Mail Ihre Nachricht vom: 04.12.2015 Unser Zeichen: 15002231 KD/Fo Datum: 09.12.2015 Sehr geehrtAntragsteller/in wir kommen zurück auf Ihr Auskunftsersuchen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 04.12.2015 und nehmen dazu wie folgt Stellung. Vorliegend ist schon der Anwendungsbereich des HmbTG nicht eröffnet. Die HVV GmbH unterliegt den Regelungen des HmbTG nur soweit sie öffentliche Aufgaben, insbesondere solche der Daseinsvorsorge, wahrnimmt oder öffentliche Dienstleistungen erbringt und dabei der Kontrolle der Freien und Hansestadt Hamburg oder einer unter ihrer Aufsicht stehenden juristischen Person des öffentlichen Rechts unterliegt, vgl. § 2 Abs. 3 HmbTG. Ausweislich der über die Internetseite der HVV GmbH frei verfügbaren Informationen (vgl. den von Ihnen bereits genannten Link, insbesondere den weiterführenden Link auf die Bekanntmachung im EU-Amtsblatt) handelt es sich vorliegend um einen Beschaffungsvorgang des Kreises Stormarn. Die HVV GmbH ist daher in diesem Fall als Dienstleister für den Kreis Stormarn tätig. Selbst wenn man in der Durchführung von Vergabeverfahren eine öffentliche Aufgabe mit dem nötigen Bürgerbezug i.S.d. HmbTG sehen wollte, fehlt es vorliegend an der Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe für die Freie und Hansestadt Hamburg unter der Kontrolle der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Gesetzgebungskompetenz des jeweiligen Landesgesetzgebers endet an der Landesgrenze. Eine Erstreckung des HmbTG auf Beschaffungsvorgänge in benachbarten Bundesländern würde diese Grenze der Gesetzgebungskompetenz überschreiten und ist daher unzulässig. Hinzu kommt, dass der Zugang zu Informationen im Zusammenhang mit öffentlichen Beschaffungsvorgängen bundesgesetzlich geregelt ist, soweit es sich um Beschaffungsvorgänge oberhalb des sogenannten Europäischen Schwellenwerts von derzeit 207.000 Euro handelt, vgl. § 2 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV). Nach § 15 EG Abs. 11 lit. a) VOL/A i.V.m. § 4 Abs. 2 Nr. 1 VgV müssen Vergabeunterlagen nur anfordernde Unternehmen abgegeben werden, nicht an Privatpersonen. Nach Art. 70 Abs. 1, Art. 72 Abs. 1, Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 Grundgesetz (GG) ist neben den bundesgesetzlichen Vorschriften vorliegen kein Raum für die Anwendung von Landesrecht. Den grundgesetzlich verankerten Vorrang des Bundesrechts erkennt selbstverständlich auch das HmbTG an. Siehe dazu etwas Bürgerschaftsdrucksache 20/4466, dort Seite 21, zweiter Absatz. Aus den vorstehend genannten Gründen lehnen wir Ihr Auskunftsersuchen daher ab, soweit es Informationen betrifft, die nicht in der verpflichtenden EU-weiten öffentlichen Bekanntmachung enthalten sind. Genannte Bekanntmachung ist im übrigen bereits öffentlich verfügbar, so dass Ihrem Auskunftsinteresse insoweit bereits genügt wurde. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Ausschreibung - Verkehrsleistungen im Linienverkehr mit Bussen und Anruf-Sammel-Taxen im Teilnetz Südstormarn (Kreis Stormarn sowie Kreis Herzogtum Lauenburg)" [#12129]
Datum
19. Januar 2016 13:33
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/12129 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet, weil der HVV dem HmbTG unterliegt. Seine Tätigkeiten führt der HVV in Hamburg aus und auch wenn dieser Verkehrsleistungen in Schleswig-Holstein ausschreibt so erfolgt die Bearbeitung der Ausschreibung und alle damit zusammenhängen Tätigkeiten in Hamburg. Ich bitte Sie daher den Fall zu prüfen, ob nicht doch die Ausschreibungsunterlagen nach dem HmbTG veröffentlicht werden müssen und Danke für Ihre Mühen vorab. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12129 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
4. Februar 2016 10:59
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Einschätzung. Ich bedanke mich für die Zusammenarbeit. Der F…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage "Ausschreibung - Verkehrsleistungen im Linienverkehr mit Bussen und Anruf-Sammel-Taxen im Teilnetz Südstormarn (Kreis Stormarn sowie Kreis Herzogtum Lauenburg)" [#12129]
Datum
8. Februar 2016 15:19
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Einschätzung. Ich bedanke mich für die Zusammenarbeit. Der Fall ist nun für mich erledigt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12129 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>