Urteilsanfrage zu einem Strafverfahren wegen Sozialleistungsbetrug

In dem Verfahren Az 1 Ds 2106 Js 735/12 verurteilte das Amtsgericht Haßfurt am 05.09.2012 Sozialleistungsbezieher wegen Sozialleistungsbetrug.

Unter dem Titel "Hartz-IV-Betrug nach dem "Frauentausch"" berichtete damals Katja Kölbl für infranken.de über das Verfahren.
http://www.infranken.de/regional/hassberge/Hartz-IV-Betrug-nach-dem-Frauentausch;art217,322415

Im Rahmen meiner Tätigkeiten als "Internet-Journalist" beantragte ich bereits 2012 die Übersendung der Volltext-Entscheidung. Diese wurde abgelehnt.
https://fragdenstaat.de/anfrage/urteilsanfrage-zu-einem-strafverfahren-wegen-sozialleistungsbetrug/

Mit Bezug auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14.09.2015 Az. 1 BvR 857/15 wiederholte ich meinen Antrag. Diesmal gestützt auf die Ausführungen des höchsten Deutschen Gerichts
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/09/rk20150914_1bvr085715.html
Aber nicht einmal diese Rechtsprechung wollte die Oberstaatsanwaltschaft in Bamberg gelten lassen.
https://fragdenstaat.de/anfrage/urteilsanfrage-zu-einem-strafverfahren-wegen-sozialleistungsbetrug

Darum wende ich mich mit meinem Antrag an Sie mit der ausdrücklichen Bitte dass Sie, für den Fall, dass Sie meinem Begehren nicht selbst nachkommen können, mein Anliegen mit der entsprechenden Direktive aus Ihrem Hause weiterleiten.

Ergebnis der Anfrage

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sieht sich nicht zuständig.

Das Ministerium proklamiert ein großes Ziel:
"Zentrale Aufgabe der Rechtspolitik und damit des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) ist die Sicherung und Fortentwicklung unseres Rechtsstaates."

"Zentrale Aufgabe" wird wohl neudeutsch von "aufgeben" abgeleitet . . .

. . . . .

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. Dezember 2015
  • Frist
    15. Januar 2016
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In dem Verfahren…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Urteilsanfrage zu einem Strafverfahren wegen Sozialleistungsbetrug [#12182]
Datum
13. Dezember 2015 11:25
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In dem Verfahren Az 1 Ds 2106 Js 735/12 verurteilte das Amtsgericht Haßfurt am 05.09.2012 Sozialleistungsbezieher wegen Sozialleistungsbetrug. Unter dem Titel "Hartz-IV-Betrug nach dem "Frauentausch"" berichtete damals Katja Kölbl für infranken.de über das Verfahren. http://www.infranken.de/regional/hassberge/Hartz-IV-Betrug-nach-dem-Frauentausch;art217,322415 Im Rahmen meiner Tätigkeiten als "Internet-Journalist" beantragte ich bereits 2012 die Übersendung der Volltext-Entscheidung. Diese wurde abgelehnt. https://fragdenstaat.de/anfrage/urteilsanfrage-zu-einem-strafverfahren-wegen-sozialleistungsbetrug/ Mit Bezug auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14.09.2015 Az. 1 BvR 857/15 wiederholte ich meinen Antrag. Diesmal gestützt auf die Ausführungen des höchsten Deutschen Gerichts https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/09/rk20150914_1bvr085715.html Aber nicht einmal diese Rechtsprechung wollte die Oberstaatsanwaltschaft in Bamberg gelten lassen. https://fragdenstaat.de/anfrage/urteilsanfrage-zu-einem-strafverfahren-wegen-sozialleistungsbetrug Darum wende ich mich mit meinem Antrag an Sie mit der ausdrücklichen Bitte dass Sie, für den Fall, dass Sie meinem Begehren nicht selbst nachkommen können, mein Anliegen mit der entsprechenden Direktive aus Ihrem Hause weiterleiten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Justiz
Ihre E-Mail vom 13. Dezember 2015 an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Mit freundliche…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 13. Dezember 2015 an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Datum
13. Januar 2016 10:13
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
208,7 KB
Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail vom 13. Dezember 2015 an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz [#12182] Sehr…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 13. Dezember 2015 an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz [#12182]
Datum
14. Januar 2016 00:12
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Ihre Antwort hilft meinem Anliegen nicht ab. Ihr Ministerium proklamiert ein großes Ziel: "Zentrale Aufgabe der Rechtspolitik und damit des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) ist die Sicherung und Fortentwicklung unseres Rechtsstaates." Ich habe Ihnen mitgeteilt, dass sich die Oberstaatsanwaltschaft in Bamberg geweigert hat, mir eine Urteilsentscheidung zuzusenden. Außerdem habe ich den Rechtsanspruch auf Veröffentlichung mit einer aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts begründet, die in der Begründung ebenfalls die "Fortentwicklung unseres Rechtsstaates" in der demokratischen Grundordnung anführt. Diese bayrische Selbstherrlichkeit und Missachtung gegenüber der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erinnert doch auffällig an den derzeitigen Rechtsruck in Polen wo ebenfalls das Verfassungsgericht ausgehebelt wird. Sollten Sie mein Anliegen nicht mit Nachdruck der Oberstaatsanwaltschaft Bamberg weitergeben wollen, bitte ich Sie darum dies Ihrem Dienstvorgesetzten zu überlassen. Herzlichen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12182 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium der Justiz
Ihr ergänzendes Schreiben an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihr ergänzendes Schreiben an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Datum
27. Januar 2016 10:35
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
95,2 KB
Mit freundlichen Grüßen