Bauvorhaben neues Feuerwehrgerätehaus in Bergweiler

Anfrage an: Tholey, Gemeinde

- aktueller Brandschutzbedarfsplan
- sämtliche Dokumente zu o.g. Bauvorhaben

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. Januar 2016
  • Frist
    12. Februar 2016
  • Kosten dieser Information:
    50,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - aktueller Br…
An Tholey, Gemeinde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bauvorhaben neues Feuerwehrgerätehaus in Bergweiler [#12473]
Datum
10. Januar 2016 18:17
An
Tholey, Gemeinde
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- aktueller Brandschutzbedarfsplan - sämtliche Dokumente zu o.g. Bauvorhaben
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 SIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Tholey, Gemeinde
Guten Morgen Herr Antragsteller/in,   hiermit möchten wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage bei der Gemeinde Thole…
Von
Tholey, Gemeinde
Betreff
AW: Bauvorhaben neues Feuerwehrgerätehaus in Bergweiler [#12473]
Datum
4. Februar 2016 09:53
Status
Warte auf Antwort
Guten Morgen Herr Antragsteller/in,   hiermit möchten wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage bei der Gemeinde Tholey bestätigen.   Ihrer Anfrage können wir insofern nachkommen, dass wir Ihnen den Brandschutzbedarfsplan sowie die aktuellen Entwurfspläne zum Bauvorhaben "Feuerwehrhaus Bergweiler-Sotzweiler" in digitaler Form gegen Erhebung einer Gebühr in Höhe von 50 € gemäß Nr. 455, Auffangtatbestand 1.2 des Allgemeinen Gebührenverzeichnisses des Saarlandes zukommen lassen würden.   Sollten Sie darüberhinaus weitere Informationen benötigen, so möchten wir Ihnen anbieten, in die entsprechenden Akten zum Bauvorhaben (10 DIN A4 Ordner) nach vorheriger terminlicher Absprache Akteneinsicht zu erhalten.   Sollten Sie hingegen auf eine Übersendung aller Unterlagen zum Bauvorhaben bestehen, so möchten wir Sie darauf hinweisen, dass für die Bereitstellung der begehrten Informationen voraussichtlich eine Gebühr von mindestens 100 € gemäß Nr. 455, Auffangtatbestand 2.2 des Allgemeinen Gebührenverzeichnisses des Saarlandes aufgrund des enormen Verwaltungsaufwandes erhoben werden muss.   Insofern möchten wir Sie um entsprechende Mitteilung beten, in welcher Form Ihnen der Informationszugang genügt.   Zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrages bitten wir Sie zwecks Erstellung des Gebührenbescheids um Mitteilung Ihres Namens und Ihrer Anschrift sowie ggf. um Übermittlung einer alternativen E-Mailadresse.   Wir hoffen Ihrem Antrag in ausreichender Form nachgekommen zu sein.     Viele Grüße aus Tholey   i.A. Christian Henkes Gemeinde Tholey, Im Kloster 1, D-66636 Tholey, Tel.: 06853-50842; FAX: 06853-30178, eMail: <<E-Mail-Adresse>> ---------------------------------------------------------------------------- Wichtiger Hinweis: Diese E-Mail könnte vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen enthalten. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte den Absender und vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser Mail sind nicht gestattet Über die Rahmenbedingungen für die elektronische, rechtsverbindliche Kommunikation mit der Gemeinde Tholey können Sie sich auf unserer Homepage www.tholey.de/impressum informieren.