IS Terrorismusfinanzierung durch Bank of New York Mellon, Frankfurt am Main / New York über ihre Beteiligungsgesellschaft Capital Bank of Jordan

Informationen über Erkenntnisse und Maßnahmen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Terrorismusfinanzierung des "Islamischen Staats" durch die Bank of New York Mellon, Frankfurt am Main, Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main / New York, 225 Liberty Street, NY 10286, United States über ihre Beteiligungsgesellschaft Capital Bank of Jordan

Hintergrund:

Am 10.12.2015 teilte Frau Sarah Wagenknecht, MdB Linke, folgendes mit:

"Heute Vormittag hat die Bundesregierung die ersten deutschen Tornados in den für sie angeblich so zentralen Kampf gegen den Terror entsandt. Wenn es aber darum geht, die Finanzströme des IS auszutrocknen, bleibt sie seltsam untätig. Erst Anfang dieser Woche konnten sich die EU-Finanzminister nicht auf eine gemeinsame Linie bei der Bekämpfung der Terrorfinanzierung einigen. Dabei wäre es alles andere als schwierig, hierzu schnell Maßnahmen auf den Weg zu bringen. Ein Beispiel: Der IS hat bisher rund 7 Milliarden Dollar an Auslandsüberweisungen erhalten. Die meisten Gelder wurden auf jordanische Banken eingezahlt und von hier aus an Filialen in dem vom IS kontrollierten Gebiet transferiert – etwa an die 'Capital Bank of Jordan'. Ihr Präsident verteidigte die Präsenz seiner Bank in der vom IS beherrschten Stadt Mosul vor kurzem mit den Worten „it's business as usual!“ Die Capital Bank of Jordan ist in der internationalen Bankenlandschaft alles andere als isoliert. Unter anderem ist eine der größten US-Banken – die Bank of New York - über ihre libanesische Tochter an ihr beteiligt. Ich finde: Wenn Bundesregierung und EU ein wirkliches Interesse an einer Bekämpfung des IS hätten, müssten sie sämtliche Bankgeschäfte von der EU aus mit der „Capital Bank of Jordan“ sofort verbieten. Auch Anteilseigner, wie die US-Bank of New York, dürften dann nicht mehr ihre Transaktionen über die EU abwickeln. Das wären - anders als Tornados und Bomben - echte Schritte im Kampf gegen den Terror. Terrorfinanzierung stoppen!"
Quelle: https://www.facebook.com/sahra.wagenknecht/posts/1205444989472896?comment_id=1205467102804018&comment_tracking={%22tn%22%3A%22R%22}

Danach führt eine Beteiligungsgesellschaft der auch in Deutschland tätigen Bank of New York Mellon die Finanzierung der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) durch. Dieses erfolgt unter anderem über die auch in Mossul vertretene Capital Bank of Jordan. Die Auslandsfinanzierung des IS hat auch dadurch inzwischen ein Volumen von 7 Milliarden Dollar erreicht.

Rechtlicher Hintergrund:

Die BaFin ist verpflichtet, einen Missbrauch des Finanzsystems zu Zwecken von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen zu verhindern. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Geldwäschegesetz (GwG), dem Kreditwesengesetz (KWG), dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) und dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB).

Die Bafin beaufsichtigt gemäß eigener Unternehmensdatenbank vier Unternehmen des Konzerns der THE BANK OF NEW YORK MELLON CORPORATION, nämlich die

BNY ConvergEx Limited
BNY Mellon Investment Management Emea Limited
BNY Mellon Investment Management EMEA Limited / ZNL Deutschland
BNY Mellon Service Kapitalanlage-Gesellschaft mbH.

Auch wenn es sich dabei um "grenzüberschreitende Dienstleister" handeln sollte, ist die Bafin zur Überwachung der Einhaltung der vorgenannten Gesetze verpflichtet.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. Januar 2016
  • Frist
    19. Februar 2016
  • Ein:e Follower:in
Christoph Marloh
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen üb…
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
Christoph Marloh
Betreff
IS Terrorismusfinanzierung durch Bank of New York Mellon, Frankfurt am Main / New York über ihre Beteiligungsgesellschaft Capital Bank of Jordan [#12540]
Datum
17. Januar 2016 15:38
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über Erkenntnisse und Maßnahmen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Terrorismusfinanzierung des "Islamischen Staats" durch die Bank of New York Mellon, Frankfurt am Main, Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main / New York, 225 Liberty Street, NY 10286, United States über ihre Beteiligungsgesellschaft Capital Bank of Jordan Hintergrund: Am 10.12.2015 teilte Frau Sarah Wagenknecht, MdB Linke, folgendes mit: "Heute Vormittag hat die Bundesregierung die ersten deutschen Tornados in den für sie angeblich so zentralen Kampf gegen den Terror entsandt. Wenn es aber darum geht, die Finanzströme des IS auszutrocknen, bleibt sie seltsam untätig. Erst Anfang dieser Woche konnten sich die EU-Finanzminister nicht auf eine gemeinsame Linie bei der Bekämpfung der Terrorfinanzierung einigen. Dabei wäre es alles andere als schwierig, hierzu schnell Maßnahmen auf den Weg zu bringen. Ein Beispiel: Der IS hat bisher rund 7 Milliarden Dollar an Auslandsüberweisungen erhalten. Die meisten Gelder wurden auf jordanische Banken eingezahlt und von hier aus an Filialen in dem vom IS kontrollierten Gebiet transferiert – etwa an die 'Capital Bank of Jordan'. Ihr Präsident verteidigte die Präsenz seiner Bank in der vom IS beherrschten Stadt Mosul vor kurzem mit den Worten „it's business as usual!“ Die Capital Bank of Jordan ist in der internationalen Bankenlandschaft alles andere als isoliert. Unter anderem ist eine der größten US-Banken – die Bank of New York - über ihre libanesische Tochter an ihr beteiligt. Ich finde: Wenn Bundesregierung und EU ein wirkliches Interesse an einer Bekämpfung des IS hätten, müssten sie sämtliche Bankgeschäfte von der EU aus mit der „Capital Bank of Jordan“ sofort verbieten. Auch Anteilseigner, wie die US-Bank of New York, dürften dann nicht mehr ihre Transaktionen über die EU abwickeln. Das wären - anders als Tornados und Bomben - echte Schritte im Kampf gegen den Terror. Terrorfinanzierung stoppen!" Quelle: https://www.facebook.com/sahra.wagenknecht/posts/1205444989472896?comment_id=1205467102804018&comment_tracking={%22tn%22%3A%22R%22} Danach führt eine Beteiligungsgesellschaft der auch in Deutschland tätigen Bank of New York Mellon die Finanzierung der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) durch. Dieses erfolgt unter anderem über die auch in Mossul vertretene Capital Bank of Jordan. Die Auslandsfinanzierung des IS hat auch dadurch inzwischen ein Volumen von 7 Milliarden Dollar erreicht. Rechtlicher Hintergrund: Die BaFin ist verpflichtet, einen Missbrauch des Finanzsystems zu Zwecken von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen zu verhindern. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Geldwäschegesetz (GwG), dem Kreditwesengesetz (KWG), dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) und dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Die Bafin beaufsichtigt gemäß eigener Unternehmensdatenbank vier Unternehmen des Konzerns der THE BANK OF NEW YORK MELLON CORPORATION, nämlich die BNY ConvergEx Limited BNY Mellon Investment Management Emea Limited BNY Mellon Investment Management EMEA Limited / ZNL Deutschland BNY Mellon Service Kapitalanlage-Gesellschaft mbH. Auch wenn es sich dabei um "grenzüberschreitende Dienstleister" handeln sollte, ist die Bafin zur Überwachung der Einhaltung der vorgenannten Gesetze verpflichtet.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Christoph Marloh <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Christoph Marloh << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christoph Marloh

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!