Verkehrsberuhigungsmassnahmen Teilort Otterswang - Studie/Projektdokumentation Dr. Brenner aus 2007

Das Ingenieurbüro Dr. Brenner wurde vermutlich in 2007 von der Kommune Bad Schussenried beauftragt Verkehrsberuhigungsmassnahmen für die Teilort Otterswang (Strassenbreite der Ortsdurchgangsstrasse 7,5-8,5m) auszuarbeiten.

Hiermit erbitte ich folgende Unterlagen:
(0) Begründung für die Situation/Beauftragung
(1) Öffentliche Ausschreibung
(2) Beschlüsse der Kommunalparlamente zur Auswahl und Beauftragung
(3) Auftrag an das Ingenieurbüro Brenner
(4) die erstellte Studie/Projektdokumentation
(5) Dokumentation aller Gespräche mit Behörden
(6) Information an die Bürger der Kommune sowie Einbeziehung der Bürger zur Erstellung der Studie
(7) Veröffentlichung der Studie an die Bürger
(8) Entscheidung/Massnahmen aufgrund der Verkehrssituation

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. Januar 2016
  • Frist
    16. Februar 2016
  • Kosten dieser Information:
    80,00 Euro
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Ingenieurbü…
An Stadt Bad Schussenried Details
Von
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Betreff
Verkehrsberuhigungsmassnahmen Teilort Otterswang - Studie/Projektdokumentation Dr. Brenner aus 2007 [#12542]
Datum
17. Januar 2016 17:30
An
Stadt Bad Schussenried
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Ingenieurbüro Dr. Brenner wurde vermutlich in 2007 von der Kommune Bad Schussenried beauftragt Verkehrsberuhigungsmassnahmen für die Teilort Otterswang (Strassenbreite der Ortsdurchgangsstrasse 7,5-8,5m) auszuarbeiten. Hiermit erbitte ich folgende Unterlagen: (0) Begründung für die Situation/Beauftragung (1) Öffentliche Ausschreibung (2) Beschlüsse der Kommunalparlamente zur Auswahl und Beauftragung (3) Auftrag an das Ingenieurbüro Brenner (4) die erstellte Studie/Projektdokumentation (5) Dokumentation aller Gespräche mit Behörden (6) Information an die Bürger der Kommune sowie Einbeziehung der Bürger zur Erstellung der Studie (7) Veröffentlichung der Studie an die Bürger (8) Entscheidung/Massnahmen aufgrund der Verkehrssituation
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Verkehrsberuhigungsmassnahmen Teilort Ott…
An Stadt Bad Schussenried Details
Von
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Betreff
AW: Verkehrsberuhigungsmassnahmen Teilort Otterswang - Studie/Projektdokumentation Dr. Brenner aus 2007 [#12542]
Datum
17. Februar 2016 00:17
An
Stadt Bad Schussenried
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Verkehrsberuhigungsmassnahmen Teilort Otterswang - Studie/Projektdokumentation Dr. Brenner aus 2007" vom 17.01.2016 (#12542) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12542 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Bad Schussenried
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen in Baden-Württ…
Von
Stadt Bad Schussenried
Betreff
WG: Verkehrsberuhigungsmassnahmen Teilort Otterswang - Studie/Projektdokumentation Dr. Brenner aus 2007 [#12542]
Datum
17. Februar 2016 14:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen in Baden-Württemberg (Landesinformationsgesetz - LIFG) haben wir erhalten. Nach § 7 Abs. 7 LIFG müssen wir Ihnen mitteilen, dass die zur Verfügungsstellung der amtlichen Informationen innerhalb der Monatsfrist nicht möglich war. Ein Großteil der Informationen liegen beim Bauamt der Stadt Bad Schussenried. Durch die momentan längere Erkrankung des Bauamtsleiters der Stadt Bad Schussenried war die Zusammentragung der von Ihnen umfangreich gewünschten Informationen nicht möglich. Wir zeigen Ihnen deshalb eine Verlängerung der Frist nach § 7 Abs. 7 LIFG bis zum 16.03.2016 an. Sie erhalten wieder Nachricht von uns. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, in Anbetracht dieser verspäteten Rückmeldung als auch der anstehenden Landtags- un…
An Stadt Bad Schussenried Details
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Betreff
AW: WG: Verkehrsberuhigungsmassnahmen Teilort Otterswang - Studie/Projektdokumentation Dr. Brenner aus 2007 [#12542]
Datum
18. Februar 2016 02:16
An
Stadt Bad Schussenried
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, in Anbetracht dieser verspäteten Rückmeldung als auch der anstehenden Landtags- und Kommunalwahl am 13. März 2016 https://de.wikipedia.org/wiki/Landtagswahl_in_Baden-Württemberg_2016 und der Beantwortung zum 16.03.2016 d.h. drei Tage nach der Landtagswahl erscheint dieser Termin sehr unglaubwürdig. Wie kann ausgeräumt werden dass es sich bei dieser Terminfestlegung um wahltaktische Überlegungen handelt ? Einen Teil der Fragen können Sie auf alle Fälle schon jetzt beantworten. Zumindest ist nun klar dass es diese Studie gab und dass diese den Bürgern vorenthalten wurde. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12542 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Bad Schussenried
Sehr geehrtAntragsteller/in wir lassen uns von Ihnen nicht vorschreiben, wie und mit welchen internen Zeitaufteil…
Von
Stadt Bad Schussenried
Betreff
AW: WG: Verkehrsberuhigungsmassnahmen Teilort Otterswang - Studie/Projektdokumentation Dr. Brenner aus 2007 [#12542]
Datum
18. Februar 2016 12:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wir lassen uns von Ihnen nicht vorschreiben, wie und mit welchen internen Zeitaufteilungen wir unsere Arbeit tun. Die Ihnen eigenen Schlüsse aus unserem Schriftverkehr dürfen Sie selbstverständlich wie bisher weiter ziehen, so abstrus sie auch immer sein mögen. Wir unsererseits werden weiterhin klar und transparent sowie glaubwürdig unsere Arbeit tun. Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis hierfür. Mit Grüßen Achim Deinet Bürgermeister
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Verkehrsberuhigungsmassnahmen Teilort Ott…
An Stadt Bad Schussenried Details
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Betreff
AW: AW: WG: Verkehrsberuhigungsmassnahmen Teilort Otterswang - Studie/Projektdokumentation Dr. Brenner aus 2007 [#12542]
Datum
27. Februar 2016 08:32
An
Stadt Bad Schussenried
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Verkehrsberuhigungsmassnahmen Teilort Otterswang - Studie/Projektdokumentation Dr. Brenner aus 2007" vom 17.01.2016 (#12542) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ihre Aussagen: "wir lassen uns von Ihnen nicht vorschreiben, wie und mit welchen internen Zeitaufteilungen wir unsere Arbeit tun. Wir unsererseits werden weiterhin klar und transparent sowie glaubwürdig unsere Arbeit tun." Die Beantwortungsfrist kommt aus dem IFG und wurde von Ihnen überschritten. Es ist schon erstaunlich dass eine solche Studie zu Verkehrsberuhigungsmassnahmen scheinbar nie an die Öffentlichkeit gekommen ist. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12542 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Verkehrsberuhigungsmassnahmen Teilort Ott…
An Stadt Bad Schussenried Details
Von
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Betreff
AW: AW: AW: WG: Verkehrsberuhigungsmassnahmen Teilort Otterswang - Studie/Projektdokumentation Dr. Brenner aus 2007 [#12542]
Datum
27. Februar 2016 08:32
An
Stadt Bad Schussenried
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Verkehrsberuhigungsmassnahmen Teilort Otterswang - Studie/Projektdokumentation Dr. Brenner aus 2007" vom 17.01.2016 (#12542) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12542 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Bad Schussenried
Sehr geehrtAntragsteller/in wir beziehen uns auf unsere Mail vom 17.02.2016. Hier haben wir Ihnen bereits mitge…
Von
Stadt Bad Schussenried
Betreff
AW: AW: WG: Verkehrsberuhigungsmassnahmen Teilort Otterswang - Studie/Projektdokumentation Dr. Brenner aus 2007 [#12542]
Datum
1. März 2016 18:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wir beziehen uns auf unsere Mail vom 17.02.2016. Hier haben wir Ihnen bereits mitgeteilt, dass Sie von uns am 16.03.2016 wieder Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Bad Schussenried
Widerspruch gegen Gebührenbescheid (dieser wurde an die Kommune versendet) Sehr geehrtAntragsteller/in auch wenn …
Von
Stadt Bad Schussenried
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch gegen Gebührenbescheid (dieser wurde an die Kommune versendet)
Datum
13. März 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in auch wenn ich es als sehr positiv betrachte, dass die Bürger trotz eines schlechten Landesinformationfreiheitsgesetzes, nun bedeutend mehr Transparenz erhalten lege ich hiermit Widerspruch gegen den Bescheid ein. Es ist nicht persönlich gemeint. Es bleibt zu wünschen dass bald ein Transparenzgesetz wie in Hamburg kommt. Dann sind zunächst alle Dokumente öffentlich und der Verwaltungsaufwand verringert sich bei solchen Anfragen auf nahe null. Den Widerspruch begründe ich mit: 1. Die Anfrage wurde nicht innerhalb der gesetzlichen Frist beantwortet. Noch sehr viel bedenklicher ist dass diese Daten erst nach der Landtagswahl beantwortet wurden. 2. Den Bürgern wurden elementare Informationen vorenthalten welche bereits bei der Erstellung der Studie bzw. dem scheinbaren Ablehnungsschreiben des Herrn Manfred Huber hätten offengelegt werden müssen. Möglicherweise wurde dieses Ablehungsschreiben sogar gefallenhalber erstellt. Zumindest ist Herr Huber nicht allwissend und unfehlbar. Die mögliche Falsifikation seiner Aussagen wurden den Bürgern durch verheimlichen schlichtweg verweigert. Noch sehr viel bedenklicher ist dass mir, der sich seit vielen Jahren über den Strassenverkehrslärm die fehlende Sicherheit als auch die Ungleichbehandlung beschwert, der erste Teil der Informationen erst durch die Einreichung einer Klage beim VG Sigmaringen und einer notwendigen Akteneinsicht zugänglich gemacht wurde. Ohne Nachfragen hätte ich den zweiten Teil, das Huber Schreiben nie erhalten. Ob durch das Verschweigen dieser Studie öffentliche Gelder fehlgelenkt wurden müsssen andere beurteilen. 3. Es wurden nicht alle meine Fragen beantwortet. 4. Aus meiner Sicht ist es nicht berechtigt Gebühren zu erheben. Insbesondere in dieser Höhe. Es ist zu vermuten dass es darum geht zukünftige Anfragen abzuwehren. Ist denn die 8 Jahre alte Gebührenordnung für ein neues IFG zulässig und angemessen ?

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Stadt Bad Schussenried
IFG Anfrage - Beantwortung kostet mehr als 200 Euro Sehr geehrtAntragsteller/in zu den von Ihnen unter Bezug auf d…
Von
Stadt Bad Schussenried
Via
Briefpost
Betreff
IFG Anfrage - Beantwortung kostet mehr als 200 Euro
Datum
15. März 2016
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in zu den von Ihnen unter Bezug auf das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen in Baden-Württemberg (Landesinformationsfreiheitsgesetz – LIFG) erbetenen Unterlagen teilen wir Ihnen folgendes mit: ) ) ) ) ) ) ) ) ) Im Rahmen der geplanten Realisierung des letzten Bauabschnittes der Umgehungsstraße zwischen dem jetzigen Kreisel „Aldi“ und „Lufthütte“ stieg die Besorgnis der Verkehrszunahme in der Ortsdurchfahrt Otterswang. Hierzu fand am 03.07.2006 eine Bürgerinformation in Otterswang statt (siehe Anlage 1). Die beauftrage Firma war bei der Stadt Bad Schussenried für den Verkehrsentwicklungsplan und die Fortschreibung des Verkehrskonzept Innenstadt Bad Schussenried beauftragt. Die Firma hatte sich deshalb auch mit der Entwicklung der Ortsdurchfahrt Otterswang beschäftigt und wurde gebeten ein Angebot zur Untersuchung der Ortsdurchfahrt Otterswang abzugeben. Hier wird auf Punkt (1), auf das Protokoll des Ortschaftsrates Otterswang vom 03.07.2006 (Anlage 1) und auf den Auszug des Protokolls des Lenkungsausschusses vom 05.02.2007 (siehe Anlage 2) verwiesen. Hier wird auf die Anlage 3 verwiesen. Hier wird auf die Anlage 4 verwiesen. Hier wird auf das Protokoll des Ortschaftsrates vom 18.07.2007 (siehe Anlage 5) auf die Aktennotiz vom 12.11.2007 (siehe Anlage 6) und auf das Schreiben des Regierungspräsidiums Tübingen vom 25.01.2008 (siehe Anlage 7) verwiesen. Im Rahmen öffentlicher Ortschaftsratssitzungen wurden die Bürgerinnen und Bürger immer wieder informiert bzw. konnten sich im Rahmen der Bürgerfragestunde erkundigen (siehe Anlage 8 -10) Eine Veröffentlichung der Studie wurde nicht für erstrebenswert erachtet, nachdem bereits vor Eingang der Studie jegliche Maßnahmen vom Regierungspräsidium Tübingen abgelehnt wurden (siehe Anlage 7) Wie unter (7) bereits genannt konnte keine Maßnahmen, die im Rahmen der Projektdokumentation vorgeschlagen wurden, aufgrund der ablehnenden Haltung des Regierungspräsidiums Tübingen, umgesetzt werden. Es wird nun versucht, eine stationäre Verkehrsmessungsanlage in Otterswang zu installieren, was letztendlich aber eine Entscheidung des Landratsamtes Biberach ist. Der Gebührenbescheid für die zur Verfügungsstellung der von Ihnen per E-Mail angefragten Informationen vom 17.01.2016 erhalten Sie auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen