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Leistungen im Abitur an Schulen in der Stadt Bielefeld und dem Kreis Gütersloh

-Die Statistiken über die im Abitur ereichten Leistungen (Abschlussnoten) des Gymnasium Am Waldhof (Waldhof 8, 33602 Bielefeld), des Ratsgymnasium (Nebelswall 1, 33602 Bielefeld), des Carl-Severing-Berufskolleg Berufliches Gymnasium für Informatik (Bleichstr. 12, 33607 Bielefeld), des Max-Planck-Gymnasium (Stapenhorststr. 96, 33615 Bielefeld), des Ev. Gymnasium Werther (<< Adresse entfernt >>, Grünstraße 10 ) und der Peter-August-Böckstiegel-Gesamtschule (33829 Borgholzhausen, Osningstraße 14).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Januar 2016
  • Frist
    26. Februar 2016
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie…
An Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Leistungen im Abitur an Schulen in der Stadt Bielefeld und dem Kreis Gütersloh [#12666]
Datum
23. Januar 2016 23:46
An
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-Die Statistiken über die im Abitur ereichten Leistungen (Abschlussnoten) des Gymnasium Am Waldhof (Waldhof 8, 33602 Bielefeld), des Ratsgymnasium (Nebelswall 1, 33602 Bielefeld), des Carl-Severing-Berufskolleg Berufliches Gymnasium für Informatik (Bleichstr. 12, 33607 Bielefeld), des Max-Planck-Gymnasium (Stapenhorststr. 96, 33615 Bielefeld), des Ev. Gymnasium Werther (<< Adresse entfernt >>, Grünstraße 10 ) und der Peter-August-Böckstiegel-Gesamtschule (33829 Borgholzhausen, Osningstraße 14).
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr <Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage "Leistungen im Abitur an Schulen in der…
An Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Leistungen im Abitur an Schulen in der Stadt Bielefeld und dem Kreis Gütersloh [#12666]
Datum
26. Februar 2016 19:38
An
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr <Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage "Leistungen im Abitur an Schulen in der Stadt Bielefeld und dem Kreis Gütersloh" vom 23.01.2016 (#12666) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12666 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Auftrags-Nr. 2016-028 Sehr geehrtAntragsteller/in bitte beachten Sie, dass ich Ihre hier aufgeführte Anfrage weg…
Von
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: 2016-028 WG: Leistungen im Abitur an Schulen in der Stadt Bielefeld und dem Kreis Gütersloh [#12666]
Datum
29. Februar 2016 12:14
Status
Auftrags-Nr. 2016-028 Sehr geehrtAntragsteller/in bitte beachten Sie, dass ich Ihre hier aufgeführte Anfrage wegen gleichlautender Antwort gemeinsam mit zwei weiteren Anfragen (#12663 und #12664) am 04.02.2016 beantwortet habe. Meine entsprechende Suche auf fragdenstaat.de legt die Vermutung nahe, dass diese Antwort unter der Nummer #12664 gespeichert wurde. Sollten Sie weitere Fragen haben, kommen Sie gerne auf mich zu. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.