Schweinezuchtanlage in Marl
Im Amtsblatt des Kreises Recklinghausen vom 8.Dezember 2015 Nr. 224/2015 wurde veröffentlicht, dass demnächst in Marl an der Dorstener Straße eine Schweinezuchtanlage mit fast 5000 Schweinen direkt neben dem Wohngebiet Riegefeld entstehen soll. ( Az 70.5.G 562.0001/15/7.1.11.3)
Der Landwirt hatte dies beim Kreis Recklinghausen beantragt.
Die Kreisverwaltung wurde in diesem Fall für die Bezirksregierung Münster als Untere Landesbehörde tätig .Nach Antragstellung hat der Kreis Recklinghausen ein Vorprüfungsverfahren(Screening) eingeleitet, um zu entscheiden, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben durchgeführt werden muss.
Bei diesem Screening wurde entschieden, dass auf die Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet werden kann.
Das Gesetz über die Umweltverträglichkeit (UVP-Gesetz) sieht aber ab einem Ferkelbestand von 900 Tieren zwingend eine UVP vor. Eine Vorprüfung entfällt.
Ich kann nicht verstehen, wieso trotzdem eine Vorprüfung stattgefunden hat und bitte darum mir das Protokoll der Vorprüfung zuzusenden, bzw. die Niederschrift in der die Gründe genannt sind, warum vom Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung abgewichen wurde.
Anfrage erfolgreich
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Datum25. Januar 2016
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26. Februar 2016
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