Verbrennen von unerlaubten Dingen in einem privaten Kamin Wohnbereich

Seit geraumer Zeit wird in einem privaten Kamin lackierte lasierte gestrichene möbelreste PVC pechgebundene kohlebriketts verbrannt. Das Ordnungsamt Kamp Lintfort schreitet nicht ein der Bezirk Schornsteinfeger auch nicht. Bundesumweltamt Wesel hat es weitergereicht. Nichts passiert. Leider kann ich hier keine Bilder hochladen. An wen sollen wir uns noch wenden

Ergebnis der Anfrage

Es ist nicht erlaubt. Allerdings wird das Ordnung s Amt Kamp Lintfort nichts ohne zeugen Unternehmen. Da Frage ich mich für was die ganzen Gesetze wenn nichts unternommen wird. Eine einfache Asche Probe seitens des Schornsteinfeger hätte gereicht auch ohne zeugen. Also wird weiterhin lustig die Luft verpestet obwohl nicht erlaubt.stattdessen kommt mir die Dame vom Ordnungsamt mit Persönlichkeitsrechte weil ich Fotos von den Dingen die verbrannt werden zumal sie ja noch schrieb das es fotografiert werden sollte. Wie immer die Opfer sind die Täter.vieleicht schreibe ich bzw noch eine Mail zum Bürgermeister Kamp Lintfort.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    8. April 2019
  • Frist
    10. Mai 2019
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verbrennen von unerlaubten Dingen in einem privaten Kamin Wohnbereich [#127809]
Datum
8. April 2019 00:06
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit geraumer Zeit wird in einem privaten Kamin lackierte lasierte gestrichene möbelreste PVC pechgebundene kohlebriketts verbrannt. Das Ordnungsamt Kamp Lintfort schreitet nicht ein der Bezirk Schornsteinfeger auch nicht. Bundesumweltamt Wesel hat es weitergereicht. Nichts passiert. Leider kann ich hier keine Bilder hochladen. An wen sollen wir uns noch wenden
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
2019-04-09 - Ihre E-Mail vom 08.04.2019 Sehr geehrtAntragsteller/in   vielen Dank für Ihre Nachricht vom 08.08.20…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
2019-04-09 - Ihre E-Mail vom 08.04.2019
Datum
9. April 2019 10:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in   vielen Dank für Ihre Nachricht vom 08.08.2019.   Ihre Angelegenheit fällt jedoch nicht in den Zuständigkeitsbereich des Innenministeriums NRW. Demnach habe ich Ihr Anliegen an das fachlich zuständige Ressort weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 2019-04-09 - Ihre E-Mail vom 08.04.2019 [#127809] Sehr geehrteAntragsteller/in ...auf meine Anfrage habe ich …
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 2019-04-09 - Ihre E-Mail vom 08.04.2019 [#127809]
Datum
6. Mai 2019 19:45
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ...auf meine Anfrage habe ich von der zuständigen Behörde noch leider keine Nachricht erhalten Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 127809 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
2019-05-07 - AW2 - Ihre E-Mail vom 08.04.2019 [#127809] Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihre Anfrage mit D…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
2019-05-07 - AW2 - Ihre E-Mail vom 08.04.2019 [#127809]
Datum
7. Mai 2019 10:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihre Anfrage mit Datum vom 9. April an das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW weitergeleitet. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW. Die Kontaktdaten finden Sie unter: https://www.umwelt.nrw.de/kontakt/ Mit freundlichen Grüßen
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihre Eingabe zum Thema "Illegales Verbrennen" vom 08.04.2019 beim Innenministerium, Az.: V-4-8816.2 Sehr…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Eingabe zum Thema "Illegales Verbrennen" vom 08.04.2019 beim Innenministerium, Az.: V-4-8816.2
Datum
15. Mai 2019 13:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Eingabe vom 08.04.2019 zum Thema "Illegales Verbrennen" beim Innenministerium wurde zuständigkeitshalber an das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW weitergeleitet. Ihre Eingabe bezieht sich auf eine Ihres Erachtens unsachgemäße Bedienung eines privaten Kamins durch den Einsatz nicht zugelassener Brennstoffe. Sie führen an, dass seit geraumer Zeit in einem privaten Kamin u. a. lackierte Möbelreste und pechgebundene Kohlebriketts verbrannt würden. Weder das Ordnungsamt der Stadt Kamp-Lintfort noch der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger oder der Kreis Wesel würden einschreiten. Nunmehr bitten Sie um Mitteilung, an wen Sie sich in der Angelegenheit wenden können. Die Errichtung und der Betrieb einer Feuerungsanlage im privaten Hausbrand unterliegt den Anforderungen der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV). Der Vollzug der 1. BImSchV obliegt den Bundesländern. Die Kontrollen über die Einhaltung der Bestimmungen obliegen den örtlichen Ordnungsbehörden der Gemeinden und kreisfreien Städte. Die Fachaufsicht über die nachgeordneten kommunalen Behörden führen die Bezirksregierungen aus. Ihrer E-Mail habe ich entnommen, dass es um einen Kamin in der Stadt Kamp-Lintfort geht. Daher habe ich Ihre Beschwerde an die Bezirksregierung Düsseldorf mit der Bitte weitergeleitet, sich mit Ihnen in Verbindung zu setzen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
WG: Eingabe von Frau Antragsteller/in Antragsteller/in vom 08.04.2019 zum Thema "Illegales Verbrennen" S…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Eingabe von Frau Antragsteller/in Antragsteller/in vom 08.04.2019 zum Thema "Illegales Verbrennen"
Datum
16. Mai 2019 12:06
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
IhreEingabezumThemaIllegalesVerbrennen.eml
7,0 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre o.a. Eingabe wurde mir zuständigkeitshalber weitergeleitet. Damit ich die Angelegenheit im Rahmen meiner Fachaufsicht prüfen kann, möchte ich Sie bitten, mir Ihre Anschrift und den Standort des Kamins mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Eingabe von Frau Antragsteller/in Antragsteller/in vom 08.04.2019 zum Thema "Illegales Verbrennen&quo…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Eingabe von Frau Antragsteller/in Antragsteller/in vom 08.04.2019 zum Thema "Illegales Verbrennen" [#127809]
Datum
16. Mai 2019 22:03
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
img-20190516-wa0001.jpg
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Sehr geehrteAntragsteller/in Die Adresse lautet ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - img-20190516-wa0015.jpg - img-20190516-wa0013.jpg - img-20190516-wa0009.jpg - img-20190516-wa0005.jpg - img-20190516-wa0004.jpg - img-20190516-wa0003.jpg - img-20190516-wa0001.jpg Anfragenr: 127809 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Eingabe von Frau Antragsteller/in Antragsteller/in vom 08.04.2019 zum Thema "Illegales Verbrennen&quo…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Eingabe von Frau Antragsteller/in Antragsteller/in vom 08.04.2019 zum Thema "Illegales Verbrennen" [#127809]
Datum
16. Mai 2019 22:19
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Meine Anschrift habe ich ihnen unten mitgeteilt Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 127809 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihre Beschwerde zum Thema „Illegales Verbrennen“ Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Beschwerde zum Thema „Illegale…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Beschwerde zum Thema „Illegales Verbrennen“
Datum
21. Mai 2019 15:49
Status
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10,1 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Beschwerde zum Thema „Illegales Verbrennen“ habe ich erhalten. Aus Ihren Schilderungen geht leider nicht hervor in welcher Liegenschaft und durch wen das vermeintlich illegale Brandgut verfeuert wird. Um Ihrem Vorwurf der Untätigkeit des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers weiter nachgehen zu können ist diese Information allerdings notwendig. Ferner würde ich Sie bitten etwaige Nachweise, welche den Vorwurf der Untätigkeit des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers belegen, beizufügen. Für das weitere Vorgehen würde ich Sie daher bitten mir die fehlenden Informationen bis spätestens zum 14.06.2019 zukommen zu lassen. Sobald mir diese Informationen vorliegen, werde ich den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger mit Ihren Vorwürfen konfrontieren und um eine Stellungnahme bitten. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihre Eingabe zum Thema "Illegales Verbrennen" vom 08.04.2019 beim Innenministerium Sehr geehrteAntragste…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Eingabe zum Thema "Illegales Verbrennen" vom 08.04.2019 beim Innenministerium
Datum
22. Mai 2019 12:09
Status
image001.jpg
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Sehr geehrteAntragsteller/in das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hat Ihre Eingabe vom 08.04.2019 zum Thema "Illegales Verbrennen" an das Innenministerium an mich weitergeleitet. Bezüglich der Beschwerdebearbeitung durch das Ordnungsamt Kamp-Lintfort habe ich Ihre Eingabe an mein Dezernat 21 - Zuständigkeit bei Ordnungsrechtliche Angelegenheiten - weiter gegeben. Bezüglich der Beteiligung des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers habe ich mein Dezernat 34 - u.a. zuständig für Schornsteinfegerangelegenheiten - beteiligt. Eine Antwort zu Ihrer Eingabe erhalten Sie von den Fachdezernaten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Eingabe zum Thema "Illegales Verbrennen" vom 08.04.2019 beim Innenministerium [#127809] Sehr ge…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Eingabe zum Thema "Illegales Verbrennen" vom 08.04.2019 beim Innenministerium [#127809]
Datum
22. Mai 2019 15:56
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
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Sehr geehrteAntragsteller/in ...es ist auf der in << Adresse entfernt >> Wir haben die Bilder dem Schornsteinfeger zukommen lassen sowie dem Ordnungsamt Kamp Lintfort Anbei schicke ich ihnen die Bilder Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - img-20190516-wa0016.jpg - img-20190516-wa0015.jpg - img-20190516-wa0013.jpg - img-20190516-wa0011.jpg - img-20190516-wa0010.jpg - img-20190516-wa0008.jpg - img-20190516-wa0006.jpg - img-20190516-wa0005.jpg - img-20190516-wa0002.jpg - img-20190516-wa0001.jpg - img-20190516-wa0000.jpg Anfragenr: 127809 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Eingabe zum Thema "Illegales Verbrennen" vom 08.04.2019 beim Innenministerium [#127809] Sehr ge…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Eingabe zum Thema "Illegales Verbrennen" vom 08.04.2019 beim Innenministerium [#127809]
Datum
22. Mai 2019 15:58
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ... entschuldigen sie bitte Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 127809 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
AW: Ihre Eingabe zum Thema "Illegales Verbrennen" vom 08.04.2019 beim Innenministerium [#127809] Sehr ge…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Ihre Eingabe zum Thema "Illegales Verbrennen" vom 08.04.2019 beim Innenministerium [#127809]
Datum
29. Mai 2019 13:36
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Informationen und die Fotos. Ich habe den für Sie zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger Herrn Jörg Fink mit der von Ihnen vorgebrachten Kritik des Nichteinschreitens konfrontiert und zu einer schriftliche Stellungnahme aufgefordert. Sobald mir diese vorliegt werde ich unaufgefordert auf Sie zurück kommen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verbrennen von unerlaubten Dingen in einem privaten Kamin Wohnbereich“ [#127809] [#127809]
Datum
16. Juni 2019 18:23
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/127809 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil … Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Da ohne zeugen nichts getan wird. Darf hier weiterhin unerlaubtes Zeug verbrannt werden. Beim ersten Besuch des Schornsteinfeger hätte eine Asche Probe den Erfolg gezeigt ohne zeugen.na dann Mal gutes weiterfeuern mit Erlaubnis des Ordnungsamtes Kamp Lintfort obwohl nicht erlaubt. Andere müssen die unerlaubten Dinge gegen geld entsorgen und andere Holz kaufen hier anscheinend nicht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 127809.pdf - 2019-05-16_1-IhreEingabezumThemaIllegalesVerbrennen.eml - 2019-05-16_2-img-20190516-wa0001.jpg - 2019-05-16_2-img-20190516-wa0003.jpg - 2019-05-16_2-img-20190516-wa0004.jpg - 2019-05-16_2-img-20190516-wa0005.jpg - 2019-05-16_2-img-20190516-wa0009.jpg - 2019-05-16_2-img-20190516-wa0013.jpg - 2019-05-16_2-img-20190516-wa0015.jpg - 2019-05-21_1-image001.png - 2019-05-22_1-image001.jpg - 2019-05-22_2-img-20190516-wa0000.jpg - 2019-05-22_2-img-20190516-wa0001.jpg - 2019-05-22_2-img-20190516-wa0002.jpg - 2019-05-22_2-img-20190516-wa0005.jpg - 2019-05-22_2-img-20190516-wa0006.jpg - 2019-05-22_2-img-20190516-wa0008.jpg - 2019-05-22_2-img-20190516-wa0010.jpg - 2019-05-22_2-img-20190516-wa0011.jpg - 2019-05-22_2-img-20190516-wa0013.jpg - 2019-05-22_2-img-20190516-wa0015.jpg - 2019-05-22_2-img-20190516-wa0016.jpg Anfragenr: 127809 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihre Dienstaufsichtsbeschwerde Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe den für Sie zuständigen bevollmächtigten Be…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Dienstaufsichtsbeschwerde
Datum
17. Juni 2019 14:11
Status
image001.png
10,1 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe den für Sie zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger Herrn Jörg Fink mit der von Ihnen vorgebrachten Beschwerde des Nichteinschreitens konfrontiert und zu einer schriftliche Stellungnahme aufgefordert. Seine Stellungnahme liegt mir mittlerweile vor. Herr Fink bestätigt in dieser, dass Sie ihn über den vorliegen Sachverhalt am 23.03.2019 per Email informiert hätten. Anhand der von Ihnen angehängten Bilder, sei es Herrn Fink allerdings nicht möglich gewesen die dort abgebildeten Kunststoffeimer eindeutig Herrn Schwierkus zuzuordnen. Diese Ansicht teile ich, da die Eimer prinzipiell jeder so hätte hinstellen können. Am 25.03.2019 hat Herr Fink eine weitere mir vorliegende Email von Ihnen erhalten. In dieser Email haben Sie Herrn Fink gebeten Sie und Ihre erste Email bei einer Überprüfung nicht zu erwähnen, da Sie mit Herrn Schwierkus "unter einem Dach leben" und Sie nicht wüssten "wie der Herr sich verhalten wird". Dieser Bitte sei Herr Fink nachgekommen und sei dennoch der Sache nachgegangen. Herr Fink wies seinen Mitarbeiter Herrn Elbers an, bei einer Überprüfung an selbigem Tag besonders auf Ungewöhnliches in Form von Russ- oder Brennstoffrückständen zu achten, um im Rahmen einer anlassbezogenen Überprüfung tätig werden zu können. Sein Mitarbeiter konnte vor Ort nichts ungewöhnlichen oder verbotenes feststellen. Am 25.03.2019 erhielt Herr Fink eine weitere Email von Ihnen, dass erneut verbotene Verbrennungen stattfinden würden. Am 17.05.2019 schickte Herr Fink seinen Mitarbeiter erneut mit der gleichen Anweisung (siehe 25.03.2019) zu besagter Liegenschaft. Auch an diesem Tag konnte nichts ungewöhnliches festgestellt werden. In einem Telefonat bestätigte Herr Fink ggü. Frau Gockel (Ordnungsamt des Kreis Wesel), dass nichts ungewöhnliches festgestellt wurde. Ein Fehlverhalten des Herrn Fink, insbesondere der Vorwurf des Nicht-tätig-werdens, ist an dieser Stelle nicht erkennbar. Da Ihr Vorwurf des illegalen Verbrennens durch Herrn Schwierkus nach wie vor im Raum steht, habe ich Herrn Fink gebeten bei zukünftigen Terminen in Ihrer Liegenschaft auf etwaige Auffälligkeiten zu achten und das Ordnungsamt des Kreis Wesel als zuständige Aufsichtsbehörde bei Bedarf entsprechend zu informieren. Mit freundlichen Grüßen

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