Kontrollbericht zu Ristorante La Fontana, Berlin

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Ristorante La Fontana
Waltersdorfer Chaussee 122
12355 Berlin

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Unbekannt

  • Datum
    8. April 2019
  • Frist
    10. Mai 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Neukölln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Ristorante La Fontana, Berlin [#128997]
Datum
8. April 2019 15:47
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Neukölln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Ristorante La Fontana Waltersdorfer Chaussee 122 12355 Berlin 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Neukölln
** High Priority ** Sehr geehrte/r Antragsteller/in, Ihre Anfrage mittels beigefügter E-Mail ist bei uns eingega…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Neukölln
Betreff
Antw: Kontrollbericht zu Ristorante La Fontana, Berlin [#128997]
Datum
11. April 2019 08:26
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

** High Priority ** Sehr geehrte/r Antragsteller/in, Ihre Anfrage mittels beigefügter E-Mail ist bei uns eingegangen. Neben Ihrer Anfrage haben wir eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werden wir prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie aufgrund dessen von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Bei Ihrer Anfrage handelt es sich um einen Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Aus diesem Grund darf ich Sie auf die Vorschrift des § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG hinweisen, der die informationspflichtige Stelle im Falle des Erlasses eines stattgebenden Bescheids dazu verpflichtet, einem betroffenen Dritten auf dessen Nachfrage hin Name und Anschrift des Antragstellers mitzuteilen. Eine Möglichkeit unter Berufung auf den Datenschutz die Mitteilung zu verweigern, besteht hier nicht. Ich bitte daher um ausdrückliche Zustimmung, dass Sie mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden sind, da eine erneute Rückfrage bei Ihnen nach Anforderung Ihrer Daten durch den Dritten gemäß § 5 Abs. 2 VIG nicht vorgesehen ist und daher unterbleiben wird. Sollte ich innerhalb einer Woche keine Zustimmung zur Datenweitergabe von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie den Antrag nicht weiter verfolgen möchten. Bezirksamt Neukölln von Berlin Ordnungsamt Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Ord VetLeb L Postanschrift: Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin Dienstgebäude: Juliusstr. 67-68, 12051 Berlin Bezirksamt Neukoelln von Berlin Postadresse: Karl-Marx-Strasse 83 12040 Berlin E-Mail-Adresse nicht für Dokumente mit elektronischer Signatur >>> Antragsteller/in Antragsteller/in [#128997]<<Name und E-Mail-Adresse>> 08.04.2019 15:48 >>> Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Ristorante La Fontana Waltersdorfer Chaussee 122 12355 Berlin 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Neukölln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Kontrollbericht zu Ristorante La Fontana, Berlin [#128997]
Datum
11. April 2019 12:30
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Neukölln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 128997 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Neukölln
Kein Nachrichtentext
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Neukölln
Via
Briefpost
Betreff
Datum
24. April 2019
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Widerspruch gegen Ihren Bescheid [#128997] Sehr geehrteAntragsteller/in anbei finden Sie vorab per E-Mail mein Wi…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Neukölln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Widerspruch gegen Ihren Bescheid [#128997]
Datum
14. Mai 2019 09:39
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Neukölln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
geschwärzt
282,7 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei finden Sie vorab per E-Mail mein Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom 24.04.2019. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - widerspruch.pdf Anfragenr: 128997 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Neukölln
Ihr Widerspruch vom 14.05.2019, VIG-092/2019 ** High Priority ** Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 14.…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Neukölln
Betreff
Ihr Widerspruch vom 14.05.2019, VIG-092/2019
Datum
16. Mai 2019 14:52
Status
Anfrage abgeschlossen
** High Priority ** Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 14.05.2019 legten Sie elektronisch Widerspruch gegen den am 24.04.2019 erlassenen Ablehnungsbescheid auf Informationserteilung ein. Da dieser nicht, wie in der Rechtsbehelfsbelehrung aufgeführt, schriftlich oder zur Niederschrift beim Bezirksamt Neukölln oder auf elektronischem Weg durch E-Mail mit qualifizierter Signatur an die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> erhoben wurde, wäre er aufgrund Unzulässigkeit abzuweisen. Es wird empfohlen den Widerspruch erneut, jedoch in einer der oben aufgeführten Form, fristgemäß einzureichen. Ebenso zulässig und ausreichend ist den unterschriebenen Widerspruch per Telefax zu übermitteln. Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass ich beabsichtige, falls der schriftliche und unterschriebene Widerspruch nicht binnen der Frist hier eingeht, den Widerspruch als unzulässig zu verwerfen. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bezirksamt Neukölln von Berlin - Gesundheitsamt
Kein Nachrichtentext