Geflüchtete aus Syrien: Grundlage für die gegenwärtige Enscheidungspraxis bei Nicht-Zuerkennung eines Schutzstatus oder Flüchtlingseigenschaft
Derzeit werden zunehmend Fälle bekannt, in denen Geflüchtete aus Syrien weder die Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention noch den subsidiären Schutzstatus zuerkannt bekommen, sondern lediglich ein nationales Abschiebeverbot erhalten. Die Entscheidungen werden jeweils ähnlich lautend damit begründet, dass nicht mehr in allen Landesteilen von einem "innerstaatlichen bewaffneten Konflikt" ausgegangen werden könne.
In Hinblick auf die Entscheidungspraxis der Ihrem Haus unterstehenden Behörde des BAMF möchte ich mich mit folgenden Fragen an Sie wenden:
Welche Informationsquellen liegen der aktuellen Lagebeurteilung in Syrien jeweils zugrunde?
In wie weit wird für die Lagebeurteilung in Syrien der Lagebericht des Auswärtigen Amtes berücksichtigt?
Wie und auf welcher Ebene findet innerhalb des Bundesinnenministeriums eine Lagebeurteilung statt?
In welchem Turnus wird eine Bewertung der Lage in Syrien vorgenommen
?
Durch welche Stellen / Gremien erfolgt dies jeweils?
In welcher Weise wird dabei interne und externe Expertise angefragt und welche Quelle, Institutionen und Sachverständige werden jeweils hinzugezogen?
Wie erfolgt die Erstellung einer Lagebeurteilung in Hinblick auf Syrien in der Praxis, wo ist diese dokumentiert und publiziert und auf welchem Wege fließt diese in die Entscheidungspraxis des BAMF als der Ihnen untergeordneten Behörde dann jeweils ein?
Anfrage eingeschlafen
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Datum10. April 2019
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14. Mai 2019
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