Wiedereingliederung nach dem "Hamburger Modell"

Warum ist es nicht möglich, dass ein arbeitsloser Krankengeldbezieher einen neuen Job unter Anwendung des "Hamburger Modells" antreten kann?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. April 2019
  • Frist
    14. Mai 2019
  • Ein:e Follower:in
Frank-Michael Klingenburg
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Warum ist es nic…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Frank-Michael Klingenburg
Betreff
Wiedereingliederung nach dem "Hamburger Modell" [#130253]
Datum
11. April 2019 09:02
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum ist es nicht möglich, dass ein arbeitsloser Krankengeldbezieher einen neuen Job unter Anwendung des "Hamburger Modells" antreten kann?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Frank-Michael Klingenburg <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Frank-Michael Klingenburg
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Ihre E-Anfrage vom 11. April 2019 Sehr geehrter Herr Klingenburg, wunschgemäß bestätige ich Ihnen den Eingang Ihr…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Ihre E-Anfrage vom 11. April 2019
Datum
18. April 2019 08:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Klingenburg, wunschgemäß bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail vom 11. April 2019. Ihre Anfrage wird im zuständigen Fachreferat bearbeitet. Sie erhalten so schnell wie möglich Antwort. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Ihre Anfrage an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 11. April 2019 Sehr geehrter Herr Klingenburg, …
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Ihre Anfrage an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 11. April 2019
Datum
9. Mai 2019 08:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Klingenburg, bitte öffnen Sie die Anlage. Mit freundlichen Grüßen
Frank-Michael Klingenburg
AW: Ihre Anfrage an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 11. April 2019 [#130253] Sehr geehrte<<…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Frank-Michael Klingenburg
Betreff
AW: Ihre Anfrage an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 11. April 2019 [#130253]
Datum
26. Mai 2019 09:12
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Daraus ergeben sich weitere Fragen: 1. Demnach kann ein neuer Job mit Hamburger Modell erst nach Prüfung (immer erforderlich) der Tätigkeit(en) begonnen werden? 2. Eine Zusage/Ablehnung ist immer erst nach Prüfung möglich? 3. Besteht Arbeitsunfähigkeit und damit die Grundvoraussetzung für das Hamburger Modell auch, wenn die Erkrankung nicht geheilt (werden kann), sondern lediglich die Symptome (Schmerz) unterdrückt werden? 4. Besteht als arbeitsunfähiger Arbeitssuchender weiter Anspruch auf Krankengeld, wenn eine gleiche/ähnliche Tätigkeit mit Hamburger Modell oder eine andere alternative Tätigkeit nicht verfügbar ist? 5. Muss aufgrund einer schmerzhaften Erkrankung der Arme (notwendig bei jeder Tätigkeit inkl An-/Abfahrt mit dem Auto) Arbeitsunfähigkeit festgestellt und damit die Anwendung des Hamburger Modells fast immer möglich sein? ... Mit freundlichen Grüßen Frank-Michael Klingenburg Anfragenr: 130253 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Frank-Michael Klingenburg
AW: Ihre Anfrage an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 11. April 2019 [#130253] Sehr geehrte<<…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Frank-Michael Klingenburg
Betreff
AW: Ihre Anfrage an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 11. April 2019 [#130253]
Datum
20. Juni 2019 07:19
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Nachfragen sind bis dato unbeantwortet. Mit freundlichen Grüßen Frank-Michael Klingenburg Anfragenr: 130253 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Ihre Anfrage an das Bundesministerium für Gesundheit Sehr geehrter Herr Klingenburg, beiliegend erhalten Sie die …
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Ihre Anfrage an das Bundesministerium für Gesundheit
Datum
8. Juli 2019 14:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Klingenburg, beiliegend erhalten Sie die Antwort des Bundesministeriums für Gesundheit auf Ihre Anfrage vom 26. Mai 2019. Mit freundlichen Grüßen
Frank-Michael Klingenburg
AW: Ihre Anfrage an das Bundesministerium für Gesundheit [#130253] Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Da…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Frank-Michael Klingenburg
Betreff
AW: Ihre Anfrage an das Bundesministerium für Gesundheit [#130253]
Datum
17. Juli 2019 19:12
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Die von Ihnen angesprochene Richtlinie ist mir bekannt. Daraus geht gerade nicht hervor, wie Schmerzen, die nicht immer organische Ursachen haben müssen und damit als Schutzfunktion auf eine Verschlechterung hinweisen, einzuordnen sind. Deshalb frage ich erneut konkret: Besteht Arbeitsunfähigkeit auch, wenn die Erkrankung nicht geheilt (werden kann), sondern lediglich die Symptome (Schmerz) unterdrückt werden? Mit freundlichen Grüßen Frank-Michael Klingenburg Anfragenr: 130253 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Betreff versteckt
Datum
17. Juli 2019 19:13
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Frank-Michael Klingenburg
AW: Automatische Antwort: Ihre Anfrage an das Bundesministerium für Gesundheit [#130253] Sehr geehrte<< Anre…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Frank-Michael Klingenburg
Betreff
AW: Automatische Antwort: Ihre Anfrage an das Bundesministerium für Gesundheit [#130253]
Datum
14. Januar 2020 20:20
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Wiedereingliederung nach dem "Hamburger Modell"“ vom 11.04.2019 (#130253) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 246 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Frank-Michael Klingenburg Anfragenr: 130253 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/130253

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Ihre Anfrage an das Bundesministerium für Gesundheit Sehr geehrter Herr Klingenburg, beiliegend erhalten Sie die…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Ihre Anfrage an das Bundesministerium für Gesundheit
Datum
6. März 2020 11:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Klingenburg, beiliegend erhalten Sie die Antwort auf Ihre Anfragen an das Bundesministerium für Gesundheit. Mit freundlichen Grüßen