Kontrollbericht zu Hof Nußbaum, Kalenborn

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Hof Nußbaum
Luisenhorst 2
53505 Kalenborn

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. April 2019
  • Frist
    14. Mai 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung Landwirtschaft/Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Hof Nußbaum, Kalenborn [#130700]
Datum
12. April 2019 12:45
An
Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung Landwirtschaft/Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Hof Nußbaum Luisenhorst 2 53505 Kalenborn 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung Landwirtschaft/Veterinäramt
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12.04.2019. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an …
Von
Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung Landwirtschaft/Veterinäramt
Betreff
Ihre E-Mail vom 12.04.2019 - Kontrollbericht zu Hof Nußbaum, Kalenborn
Datum
17. April 2019 15:06
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12.04.2019. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie unterwegs. Mit freundlichen Grüßen
Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung Landwirtschaft/Veterinäramt
Ihre E-Mail-Anfrage vom 12.04.2019 - Kontrollbericht zu Hof Nußbaum, Kalenborn
Von
Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung Landwirtschaft/Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Ihre E-Mail-Anfrage vom 12.04.2019 - Kontrollbericht zu Hof Nußbaum, Kalenborn
Datum
17. April 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
490,2 KB
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für ihre schnelle Antwort. Ich möchte meinen Antrag auch unter der von i…
An Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung Landwirtschaft/Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail-Anfrage vom 12.04.2019 - Kontrollbericht zu Hof Nußbaum, Kalenborn [#130700]
Datum
21. April 2019 20:02
An
Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung Landwirtschaft/Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für ihre schnelle Antwort. Ich möchte meinen Antrag auch unter der von ihnen beschriebenen Vorgabe aufrechterhalten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 130700 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Hof Nußbaum, Kalenborn“ vom 1…
An Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung Landwirtschaft/Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail-Anfrage vom 12.04.2019 - Kontrollbericht zu Hof Nußbaum, Kalenborn [#130700]
Datum
23. August 2019 09:54
An
Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung Landwirtschaft/Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Hof Nußbaum, Kalenborn“ vom 12.04.2019 (#130700) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 102 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 130700 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung Landwirtschaft/Veterinäramt
Kein Nachrichtentext
Von
Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung Landwirtschaft/Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
4. Dezember 2019
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: Bescheid [#130700] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für ihr Schreiben vom 04.12.2019. Leider muss ic…
An Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung Landwirtschaft/Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bescheid [#130700]
Datum
17. Dezember 2019 20:59
An
Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung Landwirtschaft/Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für ihr Schreiben vom 04.12.2019. Leider muss ich ihnen mitteilen, dass ich keine Rechtsgrundlage finden kann, welche ihre Entscheidung trägt. Ich möchte auf das neueste BVerwG-Urteil verweisen: https://www.bverwg.de/de/290819U7C29.17.0 Meinem Verständnis nach "kann ich mit den Informationen machen was ich möchte". Daher bitte ich sie mir die erfragten Informationen zuzusenden oder mir aufzuzeigen auf welche Rechtliche Basis sich ihre Entscheidung stützt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 130700 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/130700 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung Landwirtschaft/Veterinäramt
AW: Bescheid [#130700] Sehr geehrteAntragsteller/in wenn Sie gegen unsere Entscheidung vorgehen möchten, so müsst…
Von
Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung Landwirtschaft/Veterinäramt
Betreff
AW: Bescheid [#130700]
Datum
18. Dezember 2019 08:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wenn Sie gegen unsere Entscheidung vorgehen möchten, so müssten Sie auf postalischem Wege Widerspruch einlegen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Bescheid [#130700] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Hof Nu…
An Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung Landwirtschaft/Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bescheid [#130700]
Datum
18. Juni 2020 13:19
An
Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung Landwirtschaft/Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Hof Nußbaum, Kalenborn“ vom 12.04.2019 (#130700) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 401 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 130700 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/130700/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung Landwirtschaft/Veterinäramt
AW: Bescheid [#130700] Sehr geehrteAntragsteller/in wir hatten Ihnen bereits mit Schreiben vom 04.12.2019 einen B…
Von
Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung Landwirtschaft/Veterinäramt
Betreff
AW: Bescheid [#130700]
Datum
23. Juli 2020 13:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in wir hatten Ihnen bereits mit Schreiben vom 04.12.2019 einen Bescheid zukommen lassen. Da Sie keinen Widerspruch eingelegt haben, ist die Angelegenheit als erledigt zu betrachten. Beachten Sie hierzu bitte auch unser Schreiben vom 17.01.2020. Mit freundlichen Grüßen