🌼 Interesse an Umweltinfos? Wir beraten Aktivist*innen und Initiativen kostenlos bei Anfragen. Zum Klima-Helpdesk

Eigentum von Trinkwasserzweckverbänden, gesetzliches Veräußerungsverbot?

1. Ist es erforderlich und gesetzlich geboten, dass ZwV an kommunalen Quellgrundstücken mit WV Anlagen erwerben?
2. Ist durch den Gesetzgeber mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen, dass Zweckverbände die aus Kommunaleigentum in ZwV-Eigentum gelangten, oder in deren Eigentum befindlichen Quellgrundstücke und WV-Anlagen an einen "privaten" Wasserversorger verkaufen können?
3. Müssten nicht alle Satzungen Passagen ent-/erhalten das (bei Verbandsauflösung) Verkauf ausschließt und Rückübereignung an die Verbandskommunen zwingend vorschreibt?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. April 2019
  • Frist
    13. Mai 2019
  • 0 Follower:innen
Leopold Mayer
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Ist es erfo…
An Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
Eigentum von Trinkwasserzweckverbänden, gesetzliches Veräußerungsverbot? [#130846]
Datum
13. April 2019 09:56
An
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Ist es erforderlich und gesetzlich geboten, dass ZwV an kommunalen Quellgrundstücken mit WV Anlagen erwerben? 2. Ist durch den Gesetzgeber mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen, dass Zweckverbände die aus Kommunaleigentum in ZwV-Eigentum gelangten, oder in deren Eigentum befindlichen Quellgrundstücke und WV-Anlagen an einen "privaten" Wasserversorger verkaufen können? 3. Müssten nicht alle Satzungen Passagen ent-/erhalten das (bei Verbandsauflösung) Verkauf ausschließt und Rückübereignung an die Verbandskommunen zwingend vorschreibt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer
Leopold Mayer
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Eigentum von Trinkwasserzweckverbänden, …
An Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: Eigentum von Trinkwasserzweckverbänden, gesetzliches Veräußerungsverbot? [#130846]
Datum
14. Mai 2019 08:10
An
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Eigentum von Trinkwasserzweckverbänden, gesetzliches Veräußerungsverbot?“ vom 13.04.2019 (#130846) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Kann ich bitte noch eine Antwort erwarten, oder erde ich wenigstens eine Begründung der Auskunftsverweigerung erhalten, damit ich meine VG-Klage begründen könnte? Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 130846 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Leopold Mayer
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Eigentum von Trinkwasserzweckverbänden, …
An Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: Eigentum von Trinkwasserzweckverbänden, gesetzliches Veräußerungsverbot? [#130846]
Datum
25. Mai 2019 19:28
An
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Eigentum von Trinkwasserzweckverbänden, gesetzliches Veräußerungsverbot?“ vom 13.04.2019 (#130846) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 13 Tage überschritten. Sind Sie einverstanden, dass mein Wahlkreis-MdL die gleichen Fragen stellt, damit er dann bei Nichtbeantwortung auf Freistaatskosten beim VG Auskunftsklage stellen kann? Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 130846 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Leopold Mayer
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Eigentum von Trinkwasserzweckverbänden, …
An Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: Eigentum von Trinkwasserzweckverbänden, gesetzliches Veräußerungsverbot? [#130846]
Datum
16. Juni 2019 16:30
An
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Eigentum von Trinkwasserzweckverbänden, gesetzliches Veräußerungsverbot?“ vom 13.04.2019 (#130846) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 35 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Gedenken Sie noch zu antworten, oder darf ich meinen RSV-Anwalt Auskunftsklage vorbereiten lassen? Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 130846 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Leopold Mayer
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Eigentum von Trinkwasserzweckverbänden, …
An Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: Eigentum von Trinkwasserzweckverbänden, gesetzliches Veräußerungsverbot? [#130846]
Datum
9. Juli 2019 13:03
An
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Eigentum von Trinkwasserzweckverbänden, gesetzliches Veräußerungsverbot?“ vom 13.04.2019 (#130846) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 58 Tage überschritten. Kann ich noch eine Antworterwarten oder kann ich die Anfrage für fragdenstaat.de zur Auskunftsklageeinreichung freigeben? Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 130846 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Leopold Mayer
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Eigentum von Trinkwasserzweckverbänden, …
An Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: Eigentum von Trinkwasserzweckverbänden, gesetzliches Veräußerungsverbot? [#130846]
Datum
10. August 2019 15:19
An
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Eigentum von Trinkwasserzweckverbänden, gesetzliches Veräußerungsverbot?“ vom 13.04.2019 (#130846) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 90 Tage überschritten. Gedenken Sie noch zu antworten, oder soll ich das beim Petitionstermin von MdL Skutella mit vortragen lassen? Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 130846 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Leopold Mayer
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Eigentum von Trinkwasserzweckverbänden, …
An Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: Eigentum von Trinkwasserzweckverbänden, gesetzliches Veräußerungsverbot? [#130846]
Datum
6. November 2019 16:58
An
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Eigentum von Trinkwasserzweckverbänden, gesetzliches Veräußerungsverbot?“ vom 13.04.2019 (#130846) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 178 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 130846 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/130846