Pestizideinsatz in Schleswig-Holsteins Wäldern

Werden in Schleswig-Holsteins Forsten nach der Dürre 2018 Breitband-Herbizide gegen Käferkalamitäten eingesetzt? Wenn ja, wo und wieviel und wie werden die anderen Insekten vor der unbeabsichtigten Giftaufnahme geschützt?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. April 2019
  • Frist
    13. Mai 2019
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Petra Ludwig-Sidow
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Werden in …
An Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein Details
Von
Petra Ludwig-Sidow
Betreff
Pestizideinsatz in Schleswig-Holsteins Wäldern [#130963]
Datum
13. April 2019 22:46
An
Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Werden in Schleswig-Holsteins Forsten nach der Dürre 2018 Breitband-Herbizide gegen Käferkalamitäten eingesetzt? Wenn ja, wo und wieviel und wie werden die anderen Insekten vor der unbeabsichtigten Giftaufnahme geschützt?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Petra Ludwig-Sidow <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Petra Ludwig-Sidow << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Petra Ludwig-Sidow
Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Gehlhaar, Katrin (LLUR) Im Auftrag von Poststelle Flintbek (LLUR) Gesendet:…
Von
Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein
Betreff
WG: Pestizideinsatz in Schleswig-Holsteins Wäldern [#130963]
Datum
15. April 2019 10:42
Status
Warte auf Antwort
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Gehlhaar, Katrin (LLUR) Im Auftrag von Poststelle Flintbek (LLUR) Gesendet: Montag, 15. April 2019 09:27 An: Doormann, Sabine (LLUR); Drunijon, Maret (LLUR); Reese, Kerstin (LLUR) Betreff: WG: Pestizideinsatz in Schleswig-Holsteins Wäldern [#130963]
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Sehr geehrte Frau Ludwig-Sidow, Ihre Mail vom 13.4.2019 wurde zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet. Darin …
Von
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Betreff
Pestizideinsatz in Schleswig-Holsteins Wäldern
Datum
7. Mai 2019 17:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Ludwig-Sidow, Ihre Mail vom 13.4.2019 wurde zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet. Darin haben Sie die folgende Frage gestellt. Werden in Schleswig-Holsteins Forsten nach der Dürre 2018 Breitband-Herbizide gegen Käferkalamitäten eingesetzt? Wenn ja, wo und wieviel und wie werden die anderen Insekten vor der unbeabsichtigten Giftaufnahme geschützt? In Folge der Dürre 2018 und des zu trockenen Aprils 2019 müssen derzeit in einigen Wäldern Schleswig-Holsteins Pflanzenschutzmittel (Insektizide) zur Bekämpfung der Borkenkäferarten Buchdrucker (Ips typographus) und evtl. Kupferstecher (Pityogenes chalcographus)eingesetzt werden. Die Einsätze erfolgen nach den gesetzlich vorgegebenen Grundsätzen des Integrierten Pflanzenschutzes unter Beachtung der Guten fachlichen Praxis. Eine Aussage wo und in welcher Menge Insektizide im Wald eingesetzt werden, ist nicht möglich, da keine Meldepflicht besteht. Die Selektivität zum Schutz der Nicht-Zielorganismen wird vor allem über folgende Maßnahmen angestrebt: · Der Einsatz erfolgt mit der geringstmöglichen Aufwandmenge · Der Einsatz ist auf bestimmte Fangeinrichtungen und bestimmtes, zur Abfuhr bereit gestelltes Holz örtlich stark konzentriert · Die Fangeinrichtungen arbeiten mit Lockstoffen, die gezielt auf die oben genannten Schadorganismen wirken · Die Fangeinrichtungen bieten teilweise bauartenbedingt einen gewissen Schutz davor, dass Nicht-Zielorganismen in größerem Maß betroffen sind · Der Einsatz beachtet örtlich ggf. notwendige Ausschlussbereiche, um besonders schützenswerte Insekten nicht zu beeinträchtigen (Schutzgebiete, Abstände zu Ameisenvölkern, Bienenschutz, u.a.) · Der Einsatz ist zeitlich möglichst eng begrenzt Zum Einsatz kommen keine Breitband-Herbizide, da diese gegen Unkräuter und Ungräser wirken und nicht gegen Käferkalamitäten. Verwendet werden Insektizide, die vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit für den Einsatz im Wald zugelassen wurden. In der Regel werden keine Pflanzenschutzmittel im Wald eingesetzt. Die derzeitige Situation ist eine Ausnahme. Freundliche Grüße
Petra Ludwig-Sidow
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Gemeint waren natürlich nicht Herbizide, das wa…
An Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein Details
Von
Petra Ludwig-Sidow
Betreff
AW: Pestizideinsatz in Schleswig-Holsteins Wäldern [#130963]
Datum
7. Mai 2019 19:06
An
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Gemeint waren natürlich nicht Herbizide, das war ein Versehen. Ich hätte aber noch kleine Nachfrage:n Welche Mittel werden verwendet? Kommen diese nur in Fichtenreinkulturen zum Einsatz oder auch in Mischwäldern? Wird auf dem zur Abfuhr vorgesehen Holz auch mit Pheromonen gearbeitet? Wird das Holz abgedeckt, so dass Auswaschung und Eintrag ins Grundwasser vermieden wird? Wie lange gilt die ministerielle Ausnahme von den FSC-Bestimmungen, die Pestizide nicht zulassen? Vielen Dank für Ihre Mühe, Mit freundlichen Grüßen Petra Ludwig-Sidow (BBIWS) Anfragenr: 130963 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Petra Ludwig-Sidow << Adresse entfernt >>

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Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Sehr geehrte Frau Ludwig-Sidow, die Antworten auf Ihre Fragen habe ich unten eingefügt. Welche Mittel werden ver…
Von
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Betreff
AW: Pestizideinsatz in Schleswig-Holsteins Wäldern [#130963]
Datum
10. Mai 2019 09:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Ludwig-Sidow, die Antworten auf Ihre Fragen habe ich unten eingefügt. Welche Mittel werden verwendet? Die Anwender entscheiden selbst im Rahmen der gesetzlichen Grenzen. Eingesetzt werden dürfen derzeit zugelassene Pflanzenschutzmittel auf Basis der Wirkstoffe alpha-Cypermetrin, Cypermetrin (eher selten genutzt) und lambda-Cyhalothrin. Bevorzugt wird das System Trinet-P genutzt, da dieses den Wirkstoff in gebundener Form auf einer Netzstruktur enthält, wodurch es zu keinem Kontakt des Mittels mit anderen Oberflächen kommt. Kommen diese nur in Fichtenreinkulturen zum Einsatz oder auch in Mischwäldern? Im Regelfall wird ein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gegen Fichtenborkenkäfern nur in größeren Fichtenreinbeständen (im Ausnahmefall mit einer gewissen Beimischung von Nadel- und vereinzelt Laubbäumen) notwendig werden. Wird auf dem zur Abfuhr vorgesehen Holz auch mit Pheromonen gearbeitet? In geeigneten Situationen kann zur Abfuhr bereit gestelltes frisches Fichtenholz mit Pheromonen versehen und als Fangsystem genutzt werden. Wird das Holz abgedeckt, so dass Auswaschung und Eintrag ins Grundwasser vermieden wird? Sobald der Wirkstoff des Pflanzenschutzmittels an einer organischen Oberfläche anhaftet (Baumrinde), ist die Gefahr einer Auswaschung und eines Eintrags ins Grundwasser absolut minimal. Alle im Forst zugelassenen Insektizide haben sehr strenge Anwendungsauflagen zum Wasserschutz. Eine Abdeckung des Holzes würde die behandelte Oberfläche von den Borkenkäfern trennen, wodurch die Behandlung keine Wirkung mehr hätte. Im Fall von Trinet-P ist der Wirkstoff bereits in der Ausbringung fest mit der Netz-Oberfläche verbunden. Wie lange gilt die ministerielle Ausnahme von den FSC-Bestimmungen, die Pestizide nicht zulassen? Die ministerielle Ausnahme ist eine örtlich klar definierte Anordnung der Forstbehörde nach LWaldG, aufgrund der akuten Gefährdung benachbarter Fichtenbestände. Es ist keine generelle Außerkraftsetzung der Eigenverpflichtung zur Zertifizierung nach FSC. Die vorhandenen Anordnungen sind unserer Kenntnis nach derzeit bis Oktober 2019 befristet. Freundliche Grüße