Nutzung von Cloud-Diensten durch die Landesverwaltung

Eine Auflistung ob und wenn ja welche Cloud-Dienste zu welchen Zwecken von der Landesverwaltung genutzt werden, von welchen Unternehmen diese Dienste jeweils betrieben werden und wo die Datenhaltung erfolgt.

Etwaige sich auf diese Cloud-Dienste beziehenden Dienstanweisungen.

Etwaige sich auf diese Cloud-Dienste beziehende Anleitungen, Wiki-Artikel o.Ä. die von der Behörde selbst oder von einem Dritten im Auftrag für die Behörde erstellt wurden.

Etwaige Unterlagen in denen sich die Landesverwaltung, insbesondere CISO und CIO, mit der Zulässigkeit der Nutzung durch die Behörde oder sonstigen Fragen in Bezug auf die Sicherheit auseinandersetzt.

Über etwaige anfallende Kosten bitte ich mich vor Auskunftserteilung zu unterrichten.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. April 2019
  • Frist
    18. Mai 2019
  • Ein:e Follower:in
Fabian Müller
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Fol…
An Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Fabian Müller
Betreff
Nutzung von Cloud-Diensten durch die Landesverwaltung [#131641]
Datum
16. April 2019 23:28
An
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung ob und wenn ja welche Cloud-Dienste zu welchen Zwecken von der Landesverwaltung genutzt werden, von welchen Unternehmen diese Dienste jeweils betrieben werden und wo die Datenhaltung erfolgt. Etwaige sich auf diese Cloud-Dienste beziehenden Dienstanweisungen. Etwaige sich auf diese Cloud-Dienste beziehende Anleitungen, Wiki-Artikel o.Ä. die von der Behörde selbst oder von einem Dritten im Auftrag für die Behörde erstellt wurden. Etwaige Unterlagen in denen sich die Landesverwaltung, insbesondere CISO und CIO, mit der Zulässigkeit der Nutzung durch die Behörde oder sonstigen Fragen in Bezug auf die Sicherheit auseinandersetzt. Über etwaige anfallende Kosten bitte ich mich vor Auskunftserteilung zu unterrichten.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Fabian Müller <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Fabian Müller
Fabian Müller
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzung von Cloud-Diensten durch die Lan…
An Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Fabian Müller
Betreff
AW: Nutzung von Cloud-Diensten durch die Landesverwaltung [#131641]
Datum
19. Mai 2019 20:54
An
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzung von Cloud-Diensten durch die Landesverwaltung“ vom 16.04.2019 (#131641) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Fabian Müller Anfragenr: 131641 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Fabian Müller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrter Herr Müller, wir haben Ihre Anfrage zur Nutzung von Cloud-Diensten durch die Landesverwaltung danke…
Von
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Nutzung von Cloud-Diensten durch die Landesverwaltung [#131641]
Datum
16. Juli 2019 17:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Müller, wir haben Ihre Anfrage zur Nutzung von Cloud-Diensten durch die Landesverwaltung dankend erhalten und werden uns um Ihr Anliegen kümmern. Ich möchte Sie jedoch zunächst darauf hinweisen, dass gemäß § 10 Abs. 1 IFG M-V der Zugang zu Informationen nur nach Eingang eines Antrages gewährt wird, der schriftlich oder zur Niederschrift an die Behörde gerichtet wurde. Ihre E-Mail vom 16. April 2019 entspricht nicht diesen Anforderungen. Sollten Sie weiterhin Interesse an den genannten Informationen haben, bitte ich um Zusendung eines handschriftlich unterschriebenen und mit ladungsfähiger Adresse versehenen Antrages (gerne auch per E-Mail oder Fax). Nach Eingang eines ordnungsgemäßen Antrags erfolgt die Beteiligung der Landesverwaltung und der Unternehmen, die diese Dienste für uns betreiben gemäß § 9 IFG M-V. Erst nach Vorliegen aller Stellungnahme werde ich Ihre Anfrage abschließend bescheiden können. Im Zusammenhang mit Ihrem Antrag können für Amtshandlungen, welche einfache Auskünfte übersteigen gemäß § 13 IFG M-V Gebühren nach der Informationskostenverordnung (IFGKostVO M-V, zuletzt geändert durch Verordnung vom 26. Januar 2012 GVOBl. M-V S. 11) in Höhe von 20 bis 500 €, je nach Aufwand, anfallen. Abschließend möchte ich Ihnen folgende Informationen zum Datenschutz geben: I. Wir verarbeiten im Zusammenhang mit Eingaben und Anfragen sowie Terminvereinbarungen ausschließlich solche Daten, die notwendig sind, um mit Ihnen kommunizieren und Ihr Anliegen bearbeiten und um das Verwaltungshandeln des Energieministeriums ordnungsgemäß dokumentieren zu können. Hierzu gehören insbesondere jene personenbezogenen Informationen (z. B. Name, Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse), die wir unmittelbar von Ihnen selbst erhalten haben sowie die Information über den von Ihnen gewählten Kontaktweg (Brief, Telefon, E-Mail, Kontaktformular). Für unsere weitere Bearbeitung haben wir Ihre uns mitgeteilten Daten (insbesondere Adressdaten) sowie die uns übersandten Dokumente in den unsere Arbeit unterstützenden Computersystemen gespeichert. Sofern wir mit Ihnen einen Termin im Energieministerium vereinbart haben oder vereinbaren werden, haben wir sowohl im digitalen Kalendersystem des Ministeriums als auch in den unsere Arbeit unterstützenden Computersystemen Ihre uns bekannten Kontaktdaten hinterlegt und ergänzen diese um uns verfügbare Dokumente für den Termin und dessen Vorbereitung. Die Verarbeitung der Daten ist zur Wahrnehmung unserer Aufgaben erforderlich (vgl. Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e) der Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 4 Landesdatenschutzgesetz M-V). Wir geben die von Ihnen erhaltenen Daten nur dann an Dritte weiter, wenn Sie ausdrücklich eingewilligt haben oder wenn wir gesetzlich oder aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung dazu berechtigt oder verpflichtet sind. Die Aufbewahrung von Eingaben und Anfragen in elektronischer Form erfolgt - wie auch in Papierform - gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Bestimmungen. In der Regel betragen die Aufbewahrungsfristen hierfür 10 Jahre. Ergänzende Informationen zum Umgang mit Ihren Daten und Ihre Rechte finden Sie unter www.regierung-mv.de/Datenschutz/. Auf Wunsch senden wir Ihnen die dortigen Hinweise auch in gedruckter Form zu. II. Name und Anschrift des Verantwortlichen Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist das: Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern Schloßstraße 6-8 19053 Schwerin III. Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten des Verantwortlichen: Herr Thomas Schalies Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern Schloßstraße 6-8 19053 Schwerin Tel.: 0385/588-8140 Fax: 0385/588 482 8140 E-Mail: <<<<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen