Besetzung von Rettungsmitteln im Rettungsdienstbereich Biberach

Anfrage an: Landratsamt Biberach

Antrag nach dem LIFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bitte Sie mir folgende Daten der vergangene Jahre, jedoch mindestes seit dem Jahr 2017 zugänglich zu machen:

• Tatsächlich besetzte Rettungsmittel im Verhältnis zu im Bereichsplan vorgesehen Rettungsmittel. Aufgeschlüßelt nach Rettungswachen.

• Tatsächlich besetzte Krankentransportwagen im Verhältnis zu den im Bereichsplan nachrichtlich erwähnten vorgehaltenen Krankentransportwagen.

Daher nicht nur die Gesamtzahl der nicht besetzten Schichten oder Schichtstunden, sondern eine Aufschlüßellung nach Rettungsmitteln.

Sollte der Bereichsausschuß Gutachten zur Kompensation von Fahrzeugausfällen in Auftrag gegeben haben, dann bitte ich Sie darum auch mir dieses Gutachten zu übermitteln.

Ich gehe davon aus, dass die Rettungsleitstelle weiß, wann welche Rettungswagen verfügbar sind und wann dies aufgrund von mangelndem Personal abgemeldet werden oder auf den Status "Bereitschaft" gesetzt werdne. Da ja die Abmeldung oder das Setzen des Rettungswagens auf “Bereitschaft” im Computersystem dokumentiert werden muß.

Mir ist bekannt, dass über die Verfügbarkeit von Rettungswagen und Krankentransportwagen auf der Leitstelle eine Übersicht besteht und daraus statistische Daten berechnet werden können oder bereits berechnet werden. Ich gehe weiterhin davon aus, dass Aufstellung über die Verfügbarkeit von Rettungsmitteln amtliche Informationen im Sinne des LIFG sind.

Nach meiner Auffassung unterliegen Leitstellen und Kreisbereichsausschüße dem Landesinformationsfreiheitsgesetz:

“Der Informationsanspruch der Bürgerinnen und Bürger richtet sich grundsätzlich gegen alle Stellen der Exekutive, also: Behörden auf kommunaler, Kreis- oder Landesebene, (…) juristischen Personen des öffentlichen Rechts und deren Vereinigungen, soweit sie der Aufsicht des Landes unterstehen (…) Ein Anspruch auf Informationszugang besteht auch gegenüber Unternehmen und Privatpersonen, die öffentliche Aufgaben, insbesondere solche der Daseinsvorsorge (z.B. Nahverkehr) wahrnehmen und dabei der Kontrolle einer öffentlichen Stelle unterliegen.”
siehe: https://www.baden-wuerttemberg.datens...)

Weiterhin heißt es dort:
“Das LIFG begründet einen Anspruch auf amtliche Informationen. Das sind alle vorhandenen, amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichnungen unabhängig von der Art ihrer Speicherung und Form ihrer Aufbewahrung (…) Hierzu zählen auch elektronische (Magnetbänder, Disketten, CD-Roms), optische (Fotos und Bilder) sowie akustische (Audiokassetten und Tonbänder) Aufzeichnungen.”

Als solche unterliegen auch die Daten in Systemen der Rettungsleitstelle diesem Gesetz.

Ich gehe davon aus durch mein Auskunftsersuchen keine Personenbezogenen Daten betroffen sind. Durch eine reine statistische Auswertung von Verfügbarkeiten, lassen sich keine Rückschlüsse auf die arbeitenden Personen ziehen. Ich gehe auch nicht davon aus, das es sich bei diesen Daten um Betriebsgeheimnisse handelt.

Bitte erteilen Sie mir die Auskunft elektronisch, an die oben angelgegebene Adresse, am einfachsten als Excel oder CSV Datei.

Sollte der Landkreis für die Beantwortung dieser Frage nicht zuständig sein, bitte ich Sie, diese Anfrage an die zuständige Stelle weiterzuleiten. Dies könnte etwa der Kreisbereichsauschuss sein, auch bei diesem gehe ich davon aus, das er dem durch das LIFG geschaffenen Auskunftsanspruch unterliegt, das solche Auswertungen amtliche Informationen im Sinne des LIFG wären und dieser ja eine durch Gesetz geschaffene, öffentliche Einrichtung ist.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG).

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. April 2019
  • Frist
    17. Mai 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bitte Sie mir folgende Daten der vergangene Jahr…
An Landratsamt Biberach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Besetzung von Rettungsmitteln im Rettungsdienstbereich Biberach [#131713]
Datum
17. April 2019 11:52
An
Landratsamt Biberach
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bitte Sie mir folgende Daten der vergangene Jahre, jedoch mindestes seit dem Jahr 2017 zugänglich zu machen: • Tatsächlich besetzte Rettungsmittel im Verhältnis zu im Bereichsplan vorgesehen Rettungsmittel. Aufgeschlüßelt nach Rettungswachen. • Tatsächlich besetzte Krankentransportwagen im Verhältnis zu den im Bereichsplan nachrichtlich erwähnten vorgehaltenen Krankentransportwagen. Daher nicht nur die Gesamtzahl der nicht besetzten Schichten oder Schichtstunden, sondern eine Aufschlüßellung nach Rettungsmitteln. Sollte der Bereichsausschuß Gutachten zur Kompensation von Fahrzeugausfällen in Auftrag gegeben haben, dann bitte ich Sie darum auch mir dieses Gutachten zu übermitteln. Ich gehe davon aus, dass die Rettungsleitstelle weiß, wann welche Rettungswagen verfügbar sind und wann dies aufgrund von mangelndem Personal abgemeldet werden oder auf den Status "Bereitschaft" gesetzt werdne. Da ja die Abmeldung oder das Setzen des Rettungswagens auf “Bereitschaft” im Computersystem dokumentiert werden muß. Mir ist bekannt, dass über die Verfügbarkeit von Rettungswagen und Krankentransportwagen auf der Leitstelle eine Übersicht besteht und daraus statistische Daten berechnet werden können oder bereits berechnet werden. Ich gehe weiterhin davon aus, dass Aufstellung über die Verfügbarkeit von Rettungsmitteln amtliche Informationen im Sinne des LIFG sind. Nach meiner Auffassung unterliegen Leitstellen und Kreisbereichsausschüße dem Landesinformationsfreiheitsgesetz: “Der Informationsanspruch der Bürgerinnen und Bürger richtet sich grundsätzlich gegen alle Stellen der Exekutive, also: Behörden auf kommunaler, Kreis- oder Landesebene, (…) juristischen Personen des öffentlichen Rechts und deren Vereinigungen, soweit sie der Aufsicht des Landes unterstehen (…) Ein Anspruch auf Informationszugang besteht auch gegenüber Unternehmen und Privatpersonen, die öffentliche Aufgaben, insbesondere solche der Daseinsvorsorge (z.B. Nahverkehr) wahrnehmen und dabei der Kontrolle einer öffentlichen Stelle unterliegen.” siehe: https://www.baden-wuerttemberg.datens...) Weiterhin heißt es dort: “Das LIFG begründet einen Anspruch auf amtliche Informationen. Das sind alle vorhandenen, amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichnungen unabhängig von der Art ihrer Speicherung und Form ihrer Aufbewahrung (…) Hierzu zählen auch elektronische (Magnetbänder, Disketten, CD-Roms), optische (Fotos und Bilder) sowie akustische (Audiokassetten und Tonbänder) Aufzeichnungen.” Als solche unterliegen auch die Daten in Systemen der Rettungsleitstelle diesem Gesetz. Ich gehe davon aus durch mein Auskunftsersuchen keine Personenbezogenen Daten betroffen sind. Durch eine reine statistische Auswertung von Verfügbarkeiten, lassen sich keine Rückschlüsse auf die arbeitenden Personen ziehen. Ich gehe auch nicht davon aus, das es sich bei diesen Daten um Betriebsgeheimnisse handelt. Bitte erteilen Sie mir die Auskunft elektronisch, an die oben angelgegebene Adresse, am einfachsten als Excel oder CSV Datei. Sollte der Landkreis für die Beantwortung dieser Frage nicht zuständig sein, bitte ich Sie, diese Anfrage an die zuständige Stelle weiterzuleiten. Dies könnte etwa der Kreisbereichsauschuss sein, auch bei diesem gehe ich davon aus, das er dem durch das LIFG geschaffenen Auskunftsanspruch unterliegt, das solche Auswertungen amtliche Informationen im Sinne des LIFG wären und dieser ja eine durch Gesetz geschaffene, öffentliche Einrichtung ist. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG). Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ihr
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt Biberach
Ihre LIFG-Anfrage Sehr geehrteAntragsteller/in mein Sachbearbeiter hatte mir als KBM des Landkreises Ihre Email w…
Von
Landratsamt Biberach
Betreff
Ihre LIFG-Anfrage
Datum
9. Mai 2019 10:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in mein Sachbearbeiter hatte mir als KBM des Landkreises Ihre Email weiter geleitet. Ich möchte Sie in dieser Angelegenheit an Herrn Mutschler verweisen. Als Geschäftsführer DRK und Bereichsleiter des Bereichausschusses Rettungsdienst in unserem Landkreis kann er Ihre Anfrage beantworten. Mit freundlichen Grüßen
LIFG - Ihre Anfragen vom 18.04.2019 und 09.05.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage erhalten Sie die ü…
Von
Behörde
Via
Briefpost
Betreff
LIFG - Ihre Anfragen vom 18.04.2019 und 09.05.2019
Datum
5. Juni 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage erhalten Sie die über das Landratsamt Biberach am 18.04.2019 und am 09.05.2019 angefragten Daten. Den Vorsitzenden des Bereichsausschusses für den RDB Biberach,(...) , sowie das Amt für Brand- und Katastrophenschutz im LRA Biberach habe ich in CC gesetzt. Notfallrettung Seit 01.01.2019 müssen Fahrzeugausfälle in der Notfallrettung durch die Integrierten Leitstellen einheitlich erfasst, dokumentiert und gegenüber dem Bereichsausschuss sowie der Rechtsaufsichtbehörde gemeldet werden. Unabhängig hiervon ermitteln wir bereits seit 2017 die Abmeldung von Rettungsmitteln in der Notfallrettung auf Grundlage der in der u.a. Tabelle dargestellten Kriterien. Bemessungskriterien im RDB Biberach Anzahl der ausgefallenen Stunden Krankheit im Dienst Personalmangel (RettSan/Fahrer) Personalmangel (RettAss/NotSan) Fahrzeugausfall Aufgrund Angriffen gegen Rettungspersonal Die Ausfallzeiten in Stunden im RDB Biberach in der Notfallrettung, i.d.R. bedingt durch Erkrankung während des Dienstes bzw. unmittelbar vor Dienstantritt, mit Stand vom 31.12.2018 können Sie aus der u.a. Tabelle entnehmen. Vom 01.01.2019 bis zum 31.05.2019 wurden gemäß der aktuellen Vorgaben zur Erfassung keine weiteren meldepflichtigen Ausfälle durch die Leitstelle Biberach bzw. die Rettungsdienstleitung verzeichnet. Ein Ausfall von ganzen Schichten konnte insofern nicht verzeichnet werden. RTW NEF 2017 1,25 4,5 2018 5,25 0 Gesamt 6,50 (Stunden) 4,50 (Stunden) Vorhaltung gemäß Bereichsplan 2017 Dienststelle Rettungsmittel Vorhaltung Berechnung Stunden Vorhaltung Biberach 1/83-1 1/82-1 00.00 – 24.00 Uhr 00.00 – 24.00 Uhr 365*24 365*24 8.760 8.760 17.520 Bad Schussenried 2/83 2/82 00.00 – 24.00 Uhr 00.00 – 24.00 Uhr 365*24 365*24 8.760 8.760 17.520 Erolzheim 3/83 00.00 – 24.00 Uhr 365*24 8.760 8.760 Laupheim 4/83-1 4/82 00.00 – 24.00 Uhr 00.00 – 24.00 Uhr 365*24 365*24 8.760 8.760 -3,00 17.520 Ochsenhausen 5/83 5/82 00.00 – 24.00 Uhr 00.00 – 24.00 Uhr 365*24 365*24 8.760 8.760 -1,50 17.520 Ummendorf (Probeb.) 1/83-2 00.00 – 24.00 Uhr 365*24 8.760 8.760 Orsenhausen 6/83-1 6/82-1 00.00 – 24.00 Uhr 00.00 – 24.00 Uhr 365*24 365*24 8.760 8.760 17.520 Riedlingen 7/83-1 7/83-2 7/82 00.00 – 24.00 Uhr 00.00 – 24.00 Uhr 00.00 – 24.00 Uhr 365*24 365*24 365*24 8.760 -1,25 8.760 8.760 26.280 Gesamtvorhaltung/Jahr 131.400 Ausfall/Jahr 2017 5,75 Vorhaltung gemäß Bereichsplan 2018 Dienststelle Rettungsmittel Vorhaltung Berechnung Stunden Vorhaltung Biberach 1/83-1 1/83-3 1/82 00.00 – 24.00 Uhr 08.00 – 20.00 Uhr 00.00 – 24.00 Uhr 365*24 365*12 365*24 8.760 -1,75 4.380 -1,00 8.760 21.900 Bad Schussenried 2/83 2/82 00.00 – 24.00 Uhr 00.00 – 24.00 Uhr 365*24 365*24 8.760 8.760 17.520 Erolzheim 3/83 00.00 – 24.00 Uhr 365*24 8.760 8.760 Laupheim 4/83-1 4/82 00.00 – 24.00 Uhr 00.00 – 24.00 Uhr 365*24 365*24 8.760 8.760 17.520 Ochsenhausen 5/83 5/82 00.00 – 24.00 Uhr 00.00 – 24.00 Uhr 365*24 365*24 8.760 8.760 17.520 Ummendorf 1/83-2 00.00 – 24.00 Uhr 365*24 8.760 8.760 Orsenhausen 6/83-1 6/82-1 00.00 – 24.00 Uhr 00.00 – 24.00 Uhr 365*24 365*24 8.760 8.760 17.520 Riedlingen 7/83-1 7/83-2 7/82 00.00 – 24.00 Uhr 00.00 – 24.00 Uhr 00.00 – 24.00 Uhr 365*24 365*24 365*24 8.760 8.760 -2,50 8.760 26.280 Gesamtvorhaltung/Jahr 135.780 Ausfall/Jahr 2018 5,25 Ein Gutachten zur Kompensation von Fahrzeugausfällen wurde nicht in Auftrag gegeben und liegt nicht vor. Krankentransport Bei einer jährlichen Rettungsmittelvorhaltung über alle im RDB Biberach zugelassenen Hilfsorganisationen mit derzeit rund 19.000 Vorhaltestunden können wir Ihnen mitteilen, dass im Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.05.2019 insgesamt 63 Stunden (acht Schichten) nicht besetzt werden konnten. Die Kriterien zur Ermittlung der Ausfallzeiten finden analog zu denen in der Notfallrettung Anwendung. Die Ausfälle wurden durch die stv. Rettungsdienstleitung wie folgt dokumentiert: RW Biberach (1/85-1 1 Schichtausfall, 1/85-2 3 Schichtausfälle, 1/85-3 2 Schichtausfälle, 1/85-6 1 Schichtausfall) und RW Riedlingen (7/85-1 1 Schichtausfall). Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen konnten und stehen für Fragen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
LIFG - Ihre Anfragen vom 18.04.2019 und 09.05.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage erhalten Sie die ü…
Von
Behörde
Via
Briefpost
Betreff
LIFG - Ihre Anfragen vom 18.04.2019 und 09.05.2019
Datum
5. Juni 2019
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage erhalten Sie die über das Landratsamt Biberach am 18.04.2019 und am 09.05.2019 angefragten Daten. Den Vorsitzenden des Bereichsausschusses für den RDB Biberach,(...) , sowie das Amt für Brand- und Katastrophenschutz im LRA Biberach habe ich in CC gesetzt. Notfallrettung Seit 01.01.2019 müssen Fahrzeugausfälle in der Notfallrettung durch die Integrierten Leitstellen einheitlich erfasst, dokumentiert und gegenüber dem Bereichsausschuss sowie der Rechtsaufsichtbehörde gemeldet werden. Unabhängig hiervon ermitteln wir bereits seit 2017 die Abmeldung von Rettungsmitteln in der Notfallrettung auf Grundlage der in der u.a. Tabelle dargestellten Kriterien. Bemessungskriterien im RDB Biberach Anzahl der ausgefallenen Stunden Krankheit im Dienst Personalmangel (RettSan/Fahrer) Personalmangel (RettAss/NotSan) Fahrzeugausfall Aufgrund Angriffen gegen Rettungspersonal Die Ausfallzeiten in Stunden im RDB Biberach in der Notfallrettung, i.d.R. bedingt durch Erkrankung während des Dienstes bzw. unmittelbar vor Dienstantritt, mit Stand vom 31.12.2018 können Sie aus der u.a. Tabelle entnehmen. Vom 01.01.2019 bis zum 31.05.2019 wurden gemäß der aktuellen Vorgaben zur Erfassung keine weiteren meldepflichtigen Ausfälle durch die Leitstelle Biberach bzw. die Rettungsdienstleitung verzeichnet. Ein Ausfall von ganzen Schichten konnte insofern nicht verzeichnet werden. RTW NEF 2017 1,25 4,5 2018 5,25 0 Gesamt 6,50 (Stunden) 4,50 (Stunden) Vorhaltung gemäß Bereichsplan 2017 Dienststelle Rettungsmittel Vorhaltung Berechnung Stunden Vorhaltung Biberach 1/83-1 1/82-1 00.00 – 24.00 Uhr 00.00 – 24.00 Uhr 365*24 365*24 8.760 8.760 17.520 Bad Schussenried 2/83 2/82 00.00 – 24.00 Uhr 00.00 – 24.00 Uhr 365*24 365*24 8.760 8.760 17.520 Erolzheim 3/83 00.00 – 24.00 Uhr 365*24 8.760 8.760 Laupheim 4/83-1 4/82 00.00 – 24.00 Uhr 00.00 – 24.00 Uhr 365*24 365*24 8.760 8.760 -3,00 17.520 Ochsenhausen 5/83 5/82 00.00 – 24.00 Uhr 00.00 – 24.00 Uhr 365*24 365*24 8.760 8.760 -1,50 17.520 Ummendorf (Probeb.) 1/83-2 00.00 – 24.00 Uhr 365*24 8.760 8.760 Orsenhausen 6/83-1 6/82-1 00.00 – 24.00 Uhr 00.00 – 24.00 Uhr 365*24 365*24 8.760 8.760 17.520 Riedlingen 7/83-1 7/83-2 7/82 00.00 – 24.00 Uhr 00.00 – 24.00 Uhr 00.00 – 24.00 Uhr 365*24 365*24 365*24 8.760 -1,25 8.760 8.760 26.280 Gesamtvorhaltung/Jahr 131.400 Ausfall/Jahr 2017 5,75 Vorhaltung gemäß Bereichsplan 2018 Dienststelle Rettungsmittel Vorhaltung Berechnung Stunden Vorhaltung Biberach 1/83-1 1/83-3 1/82 00.00 – 24.00 Uhr 08.00 – 20.00 Uhr 00.00 – 24.00 Uhr 365*24 365*12 365*24 8.760 -1,75 4.380 -1,00 8.760 21.900 Bad Schussenried 2/83 2/82 00.00 – 24.00 Uhr 00.00 – 24.00 Uhr 365*24 365*24 8.760 8.760 17.520 Erolzheim 3/83 00.00 – 24.00 Uhr 365*24 8.760 8.760 Laupheim 4/83-1 4/82 00.00 – 24.00 Uhr 00.00 – 24.00 Uhr 365*24 365*24 8.760 8.760 17.520 Ochsenhausen 5/83 5/82 00.00 – 24.00 Uhr 00.00 – 24.00 Uhr 365*24 365*24 8.760 8.760 17.520 Ummendorf 1/83-2 00.00 – 24.00 Uhr 365*24 8.760 8.760 Orsenhausen 6/83-1 6/82-1 00.00 – 24.00 Uhr 00.00 – 24.00 Uhr 365*24 365*24 8.760 8.760 17.520 Riedlingen 7/83-1 7/83-2 7/82 00.00 – 24.00 Uhr 00.00 – 24.00 Uhr 00.00 – 24.00 Uhr 365*24 365*24 365*24 8.760 8.760 -2,50 8.760 26.280 Gesamtvorhaltung/Jahr 135.780 Ausfall/Jahr 2018 5,25 Ein Gutachten zur Kompensation von Fahrzeugausfällen wurde nicht in Auftrag gegeben und liegt nicht vor. Krankentransport Bei einer jährlichen Rettungsmittelvorhaltung über alle im RDB Biberach zugelassenen Hilfsorganisationen mit derzeit rund 19.000 Vorhaltestunden können wir Ihnen mitteilen, dass im Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.05.2019 insgesamt 63 Stunden (acht Schichten) nicht besetzt werden konnten. Die Kriterien zur Ermittlung der Ausfallzeiten finden analog zu denen in der Notfallrettung Anwendung. Die Ausfälle wurden durch die stv. Rettungsdienstleitung wie folgt dokumentiert: RW Biberach (1/85-1 1 Schichtausfall, 1/85-2 3 Schichtausfälle, 1/85-3 2 Schichtausfälle, 1/85-6 1 Schichtausfall) und RW Riedlingen (7/85-1 1 Schichtausfall). Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen konnten und stehen für Fragen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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5. Juni 2019
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage erhalten Sie die über das Landratsamt Biberach am 18.04.2019 und am 09.05.2019 angefragten Daten. Den Vorsitzenden des Bereichsausschusses für den RDB Biberach,(...) , sowie das Amt für Brand- und Katastrophenschutz im LRA Biberach habe ich in CC gesetzt. Notfallrettung Seit 01.01.2019 müssen Fahrzeugausfälle in der Notfallrettung durch die Integrierten Leitstellen einheitlich erfasst, dokumentiert und gegenüber dem Bereichsausschuss sowie der Rechtsaufsichtbehörde gemeldet werden. Unabhängig hiervon ermitteln wir bereits seit 2017 die Abmeldung von Rettungsmitteln in der Notfallrettung auf Grundlage der in der u.a. Tabelle dargestellten Kriterien. Bemessungskriterien im RDB Biberach Anzahl der ausgefallenen Stunden Krankheit im Dienst Personalmangel (RettSan/Fahrer) Personalmangel (RettAss/NotSan) Fahrzeugausfall Aufgrund Angriffen gegen Rettungspersonal Die Ausfallzeiten in Stunden im RDB Biberach in der Notfallrettung, i.d.R. bedingt durch Erkrankung während des Dienstes bzw. unmittelbar vor Dienstantritt, mit Stand vom 31.12.2018 können Sie aus der u.a. Tabelle entnehmen. Vom 01.01.2019 bis zum 31.05.2019 wurden gemäß der aktuellen Vorgaben zur Erfassung keine weiteren meldepflichtigen Ausfälle durch die Leitstelle Biberach bzw. die Rettungsdienstleitung verzeichnet. Ein Ausfall von ganzen Schichten konnte insofern nicht verzeichnet werden. RTW NEF 2017 1,25 4,5 2018 5,25 0 Gesamt 6,50 (Stunden) 4,50 (Stunden) Vorhaltung gemäß Bereichsplan 2017 Dienststelle Rettungsmittel Vorhaltung Berechnung Stunden Vorhaltung Biberach 1/83-1 1/82-1 00.00 – 24.00 Uhr 00.00 – 24.00 Uhr 365*24 365*24 8.760 8.760 17.520 Bad Schussenried 2/83 2/82 00.00 – 24.00 Uhr 00.00 – 24.00 Uhr 365*24 365*24 8.760 8.760 17.520 Erolzheim 3/83 00.00 – 24.00 Uhr 365*24 8.760 8.760 Laupheim 4/83-1 4/82 00.00 – 24.00 Uhr 00.00 – 24.00 Uhr 365*24 365*24 8.760 8.760 -3,00 17.520 Ochsenhausen 5/83 5/82 00.00 – 24.00 Uhr 00.00 – 24.00 Uhr 365*24 365*24 8.760 8.760 -1,50 17.520 Ummendorf (Probeb.) 1/83-2 00.00 – 24.00 Uhr 365*24 8.760 8.760 Orsenhausen 6/83-1 6/82-1 00.00 – 24.00 Uhr 00.00 – 24.00 Uhr 365*24 365*24 8.760 8.760 17.520 Riedlingen 7/83-1 7/83-2 7/82 00.00 – 24.00 Uhr 00.00 – 24.00 Uhr 00.00 – 24.00 Uhr 365*24 365*24 365*24 8.760 -1,25 8.760 8.760 26.280 Gesamtvorhaltung/Jahr 131.400 Ausfall/Jahr 2017 5,75 Vorhaltung gemäß Bereichsplan 2018 Dienststelle Rettungsmittel Vorhaltung Berechnung Stunden Vorhaltung Biberach 1/83-1 1/83-3 1/82 00.00 – 24.00 Uhr 08.00 – 20.00 Uhr 00.00 – 24.00 Uhr 365*24 365*12 365*24 8.760 -1,75 4.380 -1,00 8.760 21.900 Bad Schussenried 2/83 2/82 00.00 – 24.00 Uhr 00.00 – 24.00 Uhr 365*24 365*24 8.760 8.760 17.520 Erolzheim 3/83 00.00 – 24.00 Uhr 365*24 8.760 8.760 Laupheim 4/83-1 4/82 00.00 – 24.00 Uhr 00.00 – 24.00 Uhr 365*24 365*24 8.760 8.760 17.520 Ochsenhausen 5/83 5/82 00.00 – 24.00 Uhr 00.00 – 24.00 Uhr 365*24 365*24 8.760 8.760 17.520 Ummendorf 1/83-2 00.00 – 24.00 Uhr 365*24 8.760 8.760 Orsenhausen 6/83-1 6/82-1 00.00 – 24.00 Uhr 00.00 – 24.00 Uhr 365*24 365*24 8.760 8.760 17.520 Riedlingen 7/83-1 7/83-2 7/82 00.00 – 24.00 Uhr 00.00 – 24.00 Uhr 00.00 – 24.00 Uhr 365*24 365*24 365*24 8.760 8.760 -2,50 8.760 26.280 Gesamtvorhaltung/Jahr 135.780 Ausfall/Jahr 2018 5,25 Ein Gutachten zur Kompensation von Fahrzeugausfällen wurde nicht in Auftrag gegeben und liegt nicht vor. Krankentransport Bei einer jährlichen Rettungsmittelvorhaltung über alle im RDB Biberach zugelassenen Hilfsorganisationen mit derzeit rund 19.000 Vorhaltestunden können wir Ihnen mitteilen, dass im Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.05.2019 insgesamt 63 Stunden (acht Schichten) nicht besetzt werden konnten. Die Kriterien zur Ermittlung der Ausfallzeiten finden analog zu denen in der Notfallrettung Anwendung. Die Ausfälle wurden durch die stv. Rettungsdienstleitung wie folgt dokumentiert: RW Biberach (1/85-1 1 Schichtausfall, 1/85-2 3 Schichtausfälle, 1/85-3 2 Schichtausfälle, 1/85-6 1 Schichtausfall) und RW Riedlingen (7/85-1 1 Schichtausfall). Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen konnten und stehen für Fragen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen