Glücksspieleigenschaft von loot boxes

Schriftverkehr mit den anderen Ländern zur Glücksspieleigenschaft von loot boxes aus der Länderabfrage wie sie in der Lt-Drs (Brandenburg) 6/8234, Nr. 4 (S. 3, https://kleineanfragen.de/brandenburg/6/8234) erwähnt wird

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  • Datum
    18. April 2019
  • Frist
    21. Mai 2019
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Christian Volmering
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Schriftverkeh…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
Christian Volmering
Betreff
Glücksspieleigenschaft von loot boxes [#131932]
Datum
18. April 2019 09:25
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Schriftverkehr mit den anderen Ländern zur Glücksspieleigenschaft von loot boxes aus der Länderabfrage wie sie in der Lt-Drs (Brandenburg) 6/8234, Nr. 4 (S. 3, https://kleineanfragen.de/brandenburg/6/8234) erwähnt wird
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christian Volmering <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Christian Volmering <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Christian Volmering

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Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Sehr geehrter Herr Volmering, mit E-Mail vom 18.04.2019 begehren Sie die Übersendung der Stellungnahmen der Län…
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
Ihr Antrag vom 18.04.2019 / Glücksspieleigenschaft von loot boxes
Datum
24. Mai 2019 13:07
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
11,3 KB


Sehr geehrter Herr Volmering, mit E-Mail vom 18.04.2019 begehren Sie die Übersendung der Stellungnahmen der Länder zur Glückspieleigenschaft von "loot boxes" aus der Länderabfrage wie sie in der Landtagsdrucksache Brandenburgs (Nr. 6/8234, S. 3) erwähnt wird. Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) wird hiermit abgelehnt, da das Hessische Ministerium des Inneren und für Sport (HMdIS) nicht über die begehrten Informationen verfügt (§ 85 Abs. 1 Satz 1 HDSIG). Bei der von Ihnen bezeichneten Länderabfrage handelt es sich um die Länderumfrage Bayerns vom 24.10.2017. Zuständige Stelle für Ihre Anfrage ist daher das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration, 80524 München. Das HMdIS besitzt indes keine Berechtigung zur Veröffentlichung und Verwendung der Stellungnahmen anderer Länder. Eine eigene Stellungnahme wurde nicht abgegeben. Im Übrigen sind gem. § 82 Nr. 2 lit. c HDSIG durch das Bekanntwerden der Informationen nachteilige Auswirkungen auf die Vollzugsaufgaben der Glücksspielaufsichtsbehörden zu befürchten. Mit freundlichen Grüßen