Asbestabschlussbericht Weiße Riesen

Den Asbestabschlussbericht zu den Weißen Riesen, gemäß NRZ vom 20.04.2019

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. April 2019
  • Frist
    25. Mai 2019
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Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Asbestabschlussbericht Weiße Riesen [#132433]
Datum
20. April 2019 10:00
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Asbestabschlussbericht zu den Weißen Riesen, gemäß NRZ vom 20.04.2019
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort
Kommunalverwaltung Duisburg
Sehr geehrter Herr Scharfenort, Ihre E-Mail wurde entsprechend weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
Antwort: Asbestabschlussbericht Weiße Riesen [#132433]
Datum
23. April 2019 08:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Scharfenort, Ihre E-Mail wurde entsprechend weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Asbestabschlussbericht Weiße Riesen“ vom…
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Antwort: Asbestabschlussbericht Weiße Riesen [#132433]
Datum
25. Mai 2019 13:26
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Asbestabschlussbericht Weiße Riesen“ vom 20.04.2019 (#132433) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. https://fragdenstaat.de/a/132433 Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 132433 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Duisburg
Sehr geehrter Herr Scharfenort, Ihre E-Mail wurde nochmals weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
Antwort: AW: Antwort: Asbestabschlussbericht Weiße Riesen [#132433]
Datum
27. Mai 2019 07:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Scharfenort, Ihre E-Mail wurde nochmals weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Asbestabschlussbericht Weiße Riesen“ [#132433] [#132433]
Datum
5. September 2019 16:17
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/132433 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Stadt Duisburg, wie üblich keine Antwort gibt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anhänge: - 132433.pdf Anfragenr: 132433 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 05.09.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Asbestabschlussbericht Weiße Riesen“ [#132433] [#132433]
Datum
5. September 2019 16:52
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 05.09.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.3.3.2-9091/19 UIG-Antrag Informationszugang zum Astbestschlussbericht „Weißer Riese“ 209.3.3.2-9091/19 Sehr g…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.3.3.2-9091/19 UIG-Antrag Informationszugang zum Astbestschlussbericht „Weißer Riese“
Datum
10. September 2019 13:53
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

209.3.3.2-9091/19 Sehr geehrter Herr Scharfenort, ich habe Ihr Begehren gegenüber der Stadt Duisburg aufgegriffen. Zu Ihrer Kenntnis füge ich in der Anlage das Auskunftsersuchen bei. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Zudem bitte ich darum, dass Sie bei zukünftigen Schreiben an mich das o.g. Aktenzeichen mit angeben. Dies erleichtert hier eine Zuordnung und hilft, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Vielen Dank für die Berücksichtigung. Von: ZF LDI Referat-2 (LDI) Gesendet: Dienstag, 10. September 2019 13:51 An: '<<E-Mail-Adresse>>' Betreff: 209.3.3.2-9091/19 UIG-Antrag Informationszugang zum Astbestschlussbericht „Weißer Riese“ 209.3.3.2-9091/19 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW), Umweltinformationsgesetz NRW (UIG NRW) Antrag des Herrn Ulrich Scharfenort 20.04.2019 auf Informationszugang zum Astbestschlussbericht „Weißer Riese“ Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß § 13 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit für die Sicherstellung des Rechts auf Information zuständig. Herr Scharfenort hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen am 20.04.2019 über die Plattform www.fragdenstaat.de<http://www.fragd… einen Antrag auf Informationszugang zum Astbestschlussbericht „Weißer Riese“ gestellt zu haben. Bislang sollen Sie auf diesen Antrag nur dem Antragsteller Eingangsbestätigungen versandt, obwohl dieser bereits am 25.05.2019 an seinen Antrag erinnert haben soll. Der Antrag ist auch zu finden unter: https://fragdenstaat.de/anfrage/asbesta… (Anfragenummer 132433) Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Das IFG NRW eröffnet die Möglichkeit, sich darüber zu informieren, wie die öffentliche Verwaltung arbeitet und welche Absichten ihren Entscheidungen zugrunde liegen. Auf diese Weise wird die öffentliche Verwaltung transparenter. Vor In-Kraft-Treten des IFG NRW mussten Bürgerinnen und Bürger in der Regel ein besonderes Interesse darlegen, wenn sie bestimmte Akten einer öffentlichen Stelle in Nordrhein-Westfalen einsehen wollten. Dies hat sich durch das Informationsfreiheitsgesetz grundlegend geändert. Das Gesetz gewährt den Bürgerinnen und Bürgern im Grundsatz einen freien Zugang zu allen bei öffentlichen Stellen des Landes vorhandenen Informationen. Das Umweltinformationsgesetz NRW (GV NRW v. 17.04.2007, S. 142) konkretisiert den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen für den Bereich der Umweltinformationen. Materiell verweist § 2 Satz 3 des UIG NRW sehr weitgehend auf das UIG des Bundes vom 22.12.2004 (BGBl. I S. 3704). Was Umweltinformationen sind, ergibt sich somit aus § 2 Abs. 3 UIG Bund, das subjektive öffentliche Recht auf Zugang zu derlei Informationen aus § 2 Satz 1 UIG NRW i.V.m. § 3 Abs. 1 UIG Bund. Umweltbestandteile im Sinne von § 2 Abs. 3 Nr. 1 UIG Bund sind u.a. Luft und Atmosphäre, Wasser, Boden, Landschaft und natürliche Lebensräume. Nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 UIG Bund sind des Weiteren Umweltbestandteile Faktoren wie Stoffe, Energie, Lärm und Strahlung etc.. Somit bezieht sich der Informationszugangsantrag auf Umweltbestandteile im Sinne von § 2 Abs. 3 Nr. 1 UIG Bund. Gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 3 a) UIG Bund sind Umweltinformationen unabhängig von der Art ihrer Speicherung alle Daten über Maßnahmen oder Tätigkeiten, die sich auf die Umweltbestandteile im Sinne der Nummer 1 oder auf Faktoren im Sinne der Nr. 2 auswirken oder wahrscheinlich auswirken. Der Anwendungsbereich des Umweltinformationsgesetzes ist somit eröffnet. Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 UIG Bund hat grundsätzlich jede Person einen Anspruch auf Zugang zu den bei der öffentlichen Stelle vorhandenen Umweltinformationen. Allerdings unterliegt der Informationszugang auch Beschränkungen; sie sind in §§ 8 und 9 UIG Bund geregelt. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der im UIG Bund geregelten Verweigerungsgründe vorliegt, muss sie die Ablehnung in für den Antragsteller nachvollziehbarer Weise begründen. Hierbei sind die Ablehnungstatbestände eng auszulegen. Der Vergleich mit anderen Informationszugangsgesetzen zeigt, dass die Ablehnungsgründe des UIG informationsfreundlich gestaltet sind, also eine Einschränkung der Ablehnungsmöglichkeiten anzunehmen ist. Schließlich weise ich darauf hin, dass gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG BUND die begehrten Informationen mit Ablauf eines Monats nach Eingang des Antrages zugänglich zu machen sind. Da vorliegend die o.g. Frist bereits weit überschritten ist, bitte ich Sie unter Hinweis auf § 2 Satz 1 UIG NRW sowie dessen Satz 2 i.V.m. § 3 UIG Bund, die Angelegenheit erneut zu prüfen und mir kurzfristig mitzuteilen, ob und in welchem Umfang Sie die Information offen legen werden oder welche Gründe aus Ihrer Sicht dagegen sprechen. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich ihm eine Kopie Ihrer Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden. Sollten Sie gegen die Übersendung Ihrer Stellungnahme an den Antragsteller Bedenken haben, bitte ich um Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Duisburg
Ihre Anfrage nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen hier:…
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen hier: Asbestabschlussbericht zu den Weißen Riesen
Datum
17. September 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Scharfenort, mit E-Mail vom 20. April 2019 baten Sie gestützt auf das Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) um Übersendung des Asbestabschlussberichts zu den Weißen Riesen. Entschuldigen Sie bitte die verspätete Rückmeldung. Der Bericht ist dieser E-Mail beigefügt. Mit freundlichen Grüßen

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.3.3.2-9091/19 UIG-Antrag Informationszugang zum Astbestschlussbericht „Weißer Riese“ 209.3.3.2-9091/19 Sehr g…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.3.3.2-9091/19 UIG-Antrag Informationszugang zum Astbestschlussbericht „Weißer Riese“
Datum
18. September 2019 13:17
Status
209.3.3.2-9091/19 Sehr geehrter Herr Scharfenort, die Stadt Duisburg hat Ihnen die beantragte Information zur Verfügung gestellt. Bitte stellen Sie Ihre Anfrage in den richtigen Status, damit die Information auch nachgelesen werden kann. Ich schließe den Vorhang damit ab. Mit freundlichen Grüßen