Vorbereitung auf eine Übersetzerprüfung / Anforderung von Alt-Prüfungsunterlagen

Alt-Prüfungsunterlagen.

Bei der Hessischen Lehrkräfteakademie - als Teil des Hessischen Kultusministeriums - können Prüfungen für Übersetzer und Dolmetscher abgelegt werden. Dies auch von Personen, die allein aufgrund langjähriger Berufserfahrung entsprechende Kenntnisse erworben und keine akademische Ausbildung absolviert haben.

Die Prüfungsordnung regelt detailliert den Ablauf dieser Prüfung (s. Link). Diese bietet jedoch nur bedingt Anhaltspunkte dafür, wie man sich auf eine solche Prüfung optimal vorbereiten kann. Deshalb wurde die Hessische Lehrkräfteakademie um Übersendung von Alt-Prüfungsunterlagen - für Übungszwecke - gebeten. Mein Anliegen wurde mit einem pauschalen Hinweis auf datenschutzrechtliche Bestimmungen abgelehnt. Weitere Vorstöße in diese Richtung wurden von mir seit dieser Antwort nicht mehr unternommen.

M.E. dürfte die Herausgabe jedoch nach dem Informationsfreiheitsgesetz möglich sein, wenn die kandidatenbezogenen Daten in den Alt-Prüfungsunterlagen unkenntlich gemacht werden. Akzeptabel wäre noch, wenn nur Material herausgegeben wird, welches z.B. älter als fünf Jahre ist.

Link
https://lehrkraefteakademie.hessen.de/service/besondere-staatliche-pruefungen/angebotene-pruefungen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. April 2019
  • Frist
    25. Mai 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alt-Prüfungsu…
An Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vorbereitung auf eine Übersetzerprüfung / Anforderung von Alt-Prüfungsunterlagen [#132438]
Datum
20. April 2019 10:39
An
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alt-Prüfungsunterlagen. Bei der Hessischen Lehrkräfteakademie - als Teil des Hessischen Kultusministeriums - können Prüfungen für Übersetzer und Dolmetscher abgelegt werden. Dies auch von Personen, die allein aufgrund langjähriger Berufserfahrung entsprechende Kenntnisse erworben und keine akademische Ausbildung absolviert haben. Die Prüfungsordnung regelt detailliert den Ablauf dieser Prüfung (s. Link). Diese bietet jedoch nur bedingt Anhaltspunkte dafür, wie man sich auf eine solche Prüfung optimal vorbereiten kann. Deshalb wurde die Hessische Lehrkräfteakademie um Übersendung von Alt-Prüfungsunterlagen - für Übungszwecke - gebeten. Mein Anliegen wurde mit einem pauschalen Hinweis auf datenschutzrechtliche Bestimmungen abgelehnt. Weitere Vorstöße in diese Richtung wurden von mir seit dieser Antwort nicht mehr unternommen. M.E. dürfte die Herausgabe jedoch nach dem Informationsfreiheitsgesetz möglich sein, wenn die kandidatenbezogenen Daten in den Alt-Prüfungsunterlagen unkenntlich gemacht werden. Akzeptabel wäre noch, wenn nur Material herausgegeben wird, welches z.B. älter als fünf Jahre ist. Link https://lehrkraefteakademie.hessen.de/service/besondere-staatliche-pruefungen/angebotene-pruefungen
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG); Anspruch auf Informationszugang
Von
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Via
Briefpost
Betreff
Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG); Anspruch auf Informationszugang
Datum
16. Mai 2019
Status
Anfrage abgeschlossen