Verschlüsselung bei der Polizei Hessen

Anfrage an: Hessische Polizei

Welchen Regeln/Anweisungen/Datenschutzgesetze gelten für die Emailkommunikation der Hessischen Polizei?

Wie werden die Daten verschlüsselt, z. B. mit de-Mail oder über welchen anderen Dienst?

Wie werden vertrauliche Daten von Bürgern von der Polizei in der Kommunikation per Email mit anderen Landesbehörden verschlüsselt?

Wie sind Geräte welche für den Dienstgebrauch verwendet werden verschlüsselt und welche Vorgaben für Passwörter gibt es?

Wie werden vertrauliche Daten von Bürgern von der Polizei, auch in der Kommunikation per Email mit Beschuldigten oder Anzeigenden, verschlüsselt?

Auf welcher Rechtsgrundlage geschieht das jeweils oder geschieht das nicht?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. April 2019
  • Frist
    28. Mai 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welchen Regeln/A…
An Hessische Polizei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verschlüsselung bei der Polizei Hessen [#134154]
Datum
26. April 2019 15:01
An
Hessische Polizei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welchen Regeln/Anweisungen/Datenschutzgesetze gelten für die Emailkommunikation der Hessischen Polizei? Wie werden die Daten verschlüsselt, z. B. mit de-Mail oder über welchen anderen Dienst? Wie werden vertrauliche Daten von Bürgern von der Polizei in der Kommunikation per Email mit anderen Landesbehörden verschlüsselt? Wie sind Geräte welche für den Dienstgebrauch verwendet werden verschlüsselt und welche Vorgaben für Passwörter gibt es? Wie werden vertrauliche Daten von Bürgern von der Polizei, auch in der Kommunikation per Email mit Beschuldigten oder Anzeigenden, verschlüsselt? Auf welcher Rechtsgrundlage geschieht das jeweils oder geschieht das nicht?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in auf meine Anfrage erhielt ich bis heute leider keine Empfangsbestätigung (obwohl ich…
An Hessische Polizei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verschlüsselung bei der Polizei Hessen [#134154]
Datum
21. Mai 2019 12:04
An
Hessische Polizei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in auf meine Anfrage erhielt ich bis heute leider keine Empfangsbestätigung (obwohl ich um diese ausdrücklich bat) noch eine Antwort allgemein. Ich bitte um zeitnahe Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 134154 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Hessische Polizei
Guten Tag Herr [geschwärzt], die Nachricht ist bei mir eingegangen. Ich prüfe zurzeit die Zuständigkeit. …
Von
Hessische Polizei
Betreff
AW: Verschlüsselung bei der Polizei Hessen [#134154]
Datum
21. Mai 2019 14:13
Status
Warte auf Antwort
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10,4 KB


Guten Tag Herr [geschwärzt], die Nachricht ist bei mir eingegangen. Ich prüfe zurzeit die Zuständigkeit. Freundliche Grüße, [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich erwarte die Antwort auf meine Anfrage na…
An Hessische Polizei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verschlüsselung bei der Polizei Hessen [#134154]
Datum
21. Mai 2019 15:24
An
Hessische Polizei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich erwarte die Antwort auf meine Anfrage nach dem HDSIG/HUIG/VIG dann bis zum 28.05.2019 (gemäß § 188 BGB und/oder HDSIG/HUIG/VIG). Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 134154 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Hessische Polizei
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Fragen zur Verschlüsselung. Der Polizei Hesse…
Von
Hessische Polizei
Betreff
Verschlüsselung bei der Polizei Hessen [#134154]
Datum
24. Mai 2019 09:45
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Fragen zur Verschlüsselung. Der Polizei Hessen ist die Informationssicherheit ein wichtiges Anliegen. Hierzu betreiben wir im eigenen und im Interesse des Bürgers Verschlüsselungen nach dem Stand der Technik als ein Baustein der Informationssicherheit. Das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen findet jedoch gemäß § 81 Abs. 2 Nr. 1 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) nicht gegenüber Polizeibehörden und dem Landesamt für Verfassungsschutz Anwendung. Nach § 81 Abs. 3 HDSIG ist der Zugang zu Informationen dieser Stellen auch dann ausgeschlossen, wenn sich die Informationen in Daten oder Akten anderer öffentlichen Stellen befinden, wie z.B. im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport. Informationsansprüche nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG), dem Hessischen Umweltinformationsgesetz (HUIG) oder dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) bestehen nicht, da die Anwendungsbereiche der genannten Gesetze nicht eröffnet sind; der Antrag zielt weder auf Umwelt- noch auf Verbraucherinformationen ab (§ 1 Abs. 1, § 2 Abs. 3 UIG, § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 3 HUIG, §§ 1, 2 Abs. 1 VIG). Abgesehen davon sind Landesbehörden keine informationspflichtigen Stellen i.S.d. § 1 Abs. 2 UIG. Aus den vorgenannten Gründen kann Ihre Frage leider nicht im Detail beantwortet werden. Ich danke für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Ein Widerspruch innerhalb der einmonatigen Frist prüf…
An Hessische Polizei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verschlüsselung bei der Polizei Hessen [#134154]
Datum
24. Mai 2019 09:54
An
Hessische Polizei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Ein Widerspruch innerhalb der einmonatigen Frist prüfe ich aktuell. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Nachricht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 134154 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Hessische Polizei
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Nachrichten zu #134154 und #144413 sind entsprechend bei uns eingegangen. Mit …
Von
Hessische Polizei
Betreff
AW: Verschlüsselung bei der Polizei Hessen [#134154]
Datum
24. Mai 2019 10:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Nachrichten zu #134154 und #144413 sind entsprechend bei uns eingegangen. Mit freundlichen Grüßen