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Auswirkungen des Brexit

Die zu erwartenden oder bereits eingetretenen Auswirkungen des "Brexit" auf Ihren Aufgabenbereich und auf etwaige Zusammenarbeit mit Großbritannien nach dem dem "Brexit".

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. April 2019
  • Frist
    20. Mai 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Basis der Verordnungen 104…
An Europäischer Rechnungshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auswirkungen des Brexit [#134333]
Datum
26. April 2019 15:54
An
Europäischer Rechnungshof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Basis der Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 bitte ich Sie um Übersendung von Dokumenten, die folgende Informationen enthalten:
Die zu erwartenden oder bereits eingetretenen Auswirkungen des "Brexit" auf Ihren Aufgabenbereich und auf etwaige Zusammenarbeit mit Großbritannien nach dem dem "Brexit".
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Europäischer Rechnungshof
Sehr geehrteAntragsteller/in wir danken Ihnen für die Kontaktaufnahme mit dem Europäischen Rechnungshof (EuRH). …
Von
Europäischer Rechnungshof
Betreff
RE: Auswirkungen des Brexit [#134333]
Datum
20. Mai 2019 08:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in wir danken Ihnen für die Kontaktaufnahme mit dem Europäischen Rechnungshof (EuRH). Ihr Antrag auf Zugang zu Dokumenten wurde gemäß Artikel 6 des Beschlusses Nr. 12/2005 des Rechnungshofs über den Zugang der Öffentlichkeit zu den Dokumenten des Hofes<https://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/DEC12_2005/DEC12_2005_DE.PDF> (in der durch den Beschluss Nr. 14-2009 des Hofes<https://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/DEC14_2009/014de.pdf> geänderten Fassung) bearbeitet. Mit Blick auf Ihre Anfrage informieren wir Sie, dass der Europäische Rechnungshof nach derzeitiger Rechtslage die Verwendung von EU-Mitteln prüft, wann und wo sie auch ausgegeben werden – zum Beispiel für humanitäre oder Entwicklungshilfe. Dazu sind wir gemäß den Verträgen verpflichtet. Hieran wird sich auch in Zukunft nichts ändern und dies gilt selbstverständlich auch für das Vereinigte Königreich als potenzielles Drittland, sofern dort EU-Mittel eingesetzt werden. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie gemäß Artikel 7 des Beschlusses Nr. 12/2005 binnen 15 Arbeitstagen nach Erhalt dieser Antwort beim Hof einen Antrag auf Überprüfung seines Standpunkts einreichen können. Ihr Antrag auf Überprüfung sollte an den Präsidenten des EuRH gerichtet sein. Mit freundlichen Grüßen