Grundlage für die Aussage dass es Zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen Darknet Dienstanbieter gab
Auf welcher Grundlage folgende Passage aus dem aktuellen Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes - Einführung einer eigenständigen Strafbarkeit für das Betreiben von internetbasierten Handelsplattformen für illegale Waren und Dienstleistungen[1] getroffen wurde:
Das Kriminalitätsphänomen gewinnt in der Praxis der Strafverfolgung zunehmend an Gewicht und beschränkt sich dabei nicht auf wenige Einzelfälle.
Eine IFG Anfrage[2] bei dem BKA -- in wie vielen Ermittlungsverfahren die Nutzung von Anonymisierungssoftware, wie beispielsweise TOR, oder Verschlüsselung die Ermittlungen signifikant erschwert oder behindert wurden -- wurde aufgrund des Nichtvorhandenseins von Informationen abgelehnt.
[1] https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0001-0100/33-19(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1
[2] https://fragdenstaat.de/a/125180
Anfrage erfolgreich
-
Datum27. April 2019
-
1. Juni 2019
-
Ein:e Follower:in
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!