Rundfunkbeitrag bei "Living apart together"-Ehepartnerschaften
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Bitte senden Sie mir Informationen darüber zu, wie Ehepartnerschaften, die sich entschieden haben, getrennte Wohnungen zu bewohnen, aber abgabenrechtlich zusammen veranlagt werden, weil sie sich darüber einig sind, dass dies ihrer Art der Partnerschaftsführung entspricht, also sie weder getrennt noch in Scheidung leben, bebeitragt werden.
- wird für jede Wohnung ein voller Rundfunkbeitrag fällig?
- wird eine der Wohnungen aufgrund der gemeinsamen Lebensführung als Zweitwohnung angesehen und daher nach dem Zweitwohnungsurteil des BVerfG vom Beitrag freigestellt?
- wird das Ehepaar abgabenrechtlich als eine juristische Person angesehen, bei der aufgrund der verbotenen Doppeltbebeitragung unabhängig von den o.a. Sachverhalten zu den Wohnungen sowieso nur ein Rundfunkbeitrag gezahlt werden muss?
Dies ist kein Antrag auf Zugang zu Information nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG).
Gründe, die Ihnen verbieten, mir diese Information erteilen zu dürfen, liegen meines Erachtens nicht vor. Falls doch Gründe vorliegen, teilen Sie mir diese bitte mit.
Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
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Datum28. April 2019
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1. Juni 2019
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