Auflistung aller Meldebehörden in Deutschland

Bitte senden Sie mir eine Auflistung aller Meldebehörden in Deutschland zu. Bitte fügen Sie hierzu jeweils alle frei verfügbaren Informationen zu den Meldebehörden bei (z.B. Anschrift, Kontaktdaten, zugeteilte Kennziffern, etc.).

Bitte fügen Sie noch die jeweiligen Zuständigkeitsräume (Geografisch oder anhand Postleitzahlen o.Ä.) der einzelnen Meldebehörden bei.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. April 2019
  • Frist
    1. Juni 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte senden Sie mi…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
Auflistung aller Meldebehörden in Deutschland [#135156]
Datum
29. April 2019 01:41
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir eine Auflistung aller Meldebehörden in Deutschland zu. Bitte fügen Sie hierzu jeweils alle frei verfügbaren Informationen zu den Meldebehörden bei (z.B. Anschrift, Kontaktdaten, zugeteilte Kennziffern, etc.). Bitte fügen Sie noch die jeweiligen Zuständigkeitsräume (Geografisch oder anhand Postleitzahlen o.Ä.) der einzelnen Meldebehörden bei.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-13002/4#1939 Sehr geehrteAntragsteller/in dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, (BMI) lieg…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Auflistung aller Meldebehörden in Deutschland [#135156] - (#1939)
Datum
30. April 2019 13:34
Status
Anfrage abgeschlossen
ZII4-13002/4#1939 Sehr geehrteAntragsteller/in dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, (BMI) liegen keine amtlichen Informationen zu den von Ihnen begehrten Daten vor. Das BMI ist im Meldewesen hauptsächlich für die Gesetzgebung sowie den Erlass von Verordnungen zuständig. Der Vollzug der Regelungen obliegt den Ländern (Art. 30 und 83 GG), die Meldebehörden sind Behörden der Länder (vgl. § 1 Bundesmeldegesetz). Es gibt in Deutschland nach hiesiger Kenntnis ca. 5.000 Meldebehörden. Das BMI verfügt über kein Verzeichnis dieser Meldebehörden. Ich empfehle Ihnen daher, Ihre Anfrage an die Innenressorts der Länder zu stellen. Mit freundlichen Grüßen