Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeit

Anfrage an: Stadt Dresden

1. Wie viele Privatanzeigen von Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeit wurden in den Jahren 2017, 2018 und im laufenden Jahr 2019 erstattet?
Bitte schlüsseln Sie die Ordnungswidrigkeiten nach Art des Verstoßes (Parken im absoluten Haltverbot, Parken im eingeschränkten Haltverbot, Parken auf dem Gehweg, Parken vor einer Grundstücksein- bzw. -ausfahrt, Parken auf einem Behindertenparkplatz, Parken auf einem Radweg, Parken vor einer Bordsteinabsenkung, anderer Verstoß gegen die StVO) auf.

2. Wie viele Privatanzeigen von Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeit wurden in den Jahren 2017, 2018 und im laufenden Jahr 2019 über das Online-Formular auf dresden.de erstattet?
Bitte schlüsseln Sie die Ordnungswidrigkeiten nach Art des Verstoßes (Parken im absoluten Haltverbot, Parken im eingeschränkten Haltverbot, Parken auf dem Gehweg, Parken vor einer Grundstücksein- bzw. -ausfahrt, Parken auf einem Behindertenparkplatz, Parken auf einem Radweg, Parken vor einer Bordsteinabsenkung, anderer Verstoß gegen die StVO) auf.

3. In wie vielen Fällen in den Jahren 2017, 2018 und im laufenden Jahr 2019 wurden aus den eingegangenen Privatanzeigen von Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeit Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet?
Bitte schlüsseln Sie die Ordnungswidrigkeiten nach Art des Verstoßes (Parken im absoluten Haltverbot, Parken im eingeschränkten Haltverbot, Parken auf dem Gehweg, Parken vor einer Grundstücksein- bzw. -ausfahrt, Parken auf einem Behindertenparkplatz, Parken auf einem Radweg, Parken vor einer Bordsteinabsenkung, anderer Verstoß gegen die StVO) auf.

4. In wie vielen Fällen der in Frage 3 beschriebenen eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde auch das Abschleppen veranlasst?
Bitte schlüsseln Sie die Ordnungswidrigkeiten nach Art des Verstoßes (Parken im absoluten Haltverbot, Parken im eingeschränkten Haltverbot, Parken auf dem Gehweg, Parken vor einer Grundstücksein- bzw. -ausfahrt, Parken auf einem Behindertenparkplatz, Parken auf einem Radweg, Parken vor einer Bordsteinabsenkung, anderer Verstoß gegen die StVO) auf.

5. In wie vielen Fällen in den Jahren 2017, 2018 und im laufenden Jahr 2019 wurden infolge der Feststellung durch den Gemeindlichen Vollzugsdienst im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeit Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet?
Bitte schlüsseln Sie die Ordnungswidrigkeiten nach Art des Verstoßes (Parken im absoluten Haltverbot, Parken im eingeschränkten Haltverbot, Parken auf dem Gehweg, Parken vor einer Grundstücksein- bzw. -ausfahrt, Parken auf einem Behindertenparkplatz, Parken auf einem Radweg, Parken vor einer Bordsteinabsenkung, anderer Verstoß gegen die StVO) auf.

6. In wie vielen Fällen der in Frage 5 beschriebenen eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde auch das Abschleppen veranlasst?
Bitte schlüsseln Sie die Ordnungswidrigkeiten nach Art des Verstoßes (Parken im absoluten Haltverbot, Parken im eingeschränkten Haltverbot, Parken auf dem Gehweg, Parken vor einer Grundstücksein- bzw. -ausfahrt, Parken auf einem Behindertenparkplatz, Parken auf einem Radweg, Parken vor einer Bordsteinabsenkung, anderer Verstoß gegen die StVO) auf.

7. Wie viele der Ordnungswidrigkeitsverfahren, welche nach einer Privatanzeige von Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeit eingeleitet wurden, konnten in den Jahren 2017, 2018 und im laufenden Jahr 2019 erfolgreich abgeschlossen werden?
Bitte schlüsseln Sie die Ordnungswidrigkeiten nach Art des Verstoßes (Parken im absoluten Haltverbot, Parken im eingeschränkten Haltverbot, Parken auf dem Gehweg, Parken vor einer Grundstücksein- bzw. -ausfahrt, Parken auf einem Behindertenparkplatz, Parken auf einem Radweg, Parken vor einer Bordsteinabsenkung, anderer Verstoß gegen die StVO) auf.

8. Wie viele der Ordnungswidrigkeitsverfahren, welche infolge der Feststellung durch den Gemeindlichen Vollzugsdienst im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeit eingeleitet wurden, konnten in den Jahren 2017, 2018 und im laufenden Jahr 2019 erfolgreich abgeschlossen werden?
Bitte schlüsseln Sie die Ordnungswidrigkeiten nach Art des Verstoßes (Parken im absoluten Haltverbot, Parken im eingeschränkten Haltverbot, Parken auf dem Gehweg, Parken vor einer Grundstücksein- bzw. -ausfahrt, Parken auf einem Behindertenparkplatz, Parken auf einem Radweg, Parken vor einer Bordsteinabsenkung, anderer Verstoß gegen die StVO) auf.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. April 2019
  • Frist
    29. Mai 2019
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt Dresden Sehr geehrteAntragsteller/in bitte sen…
An Stadt Dresden Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeit [#135312]
Datum
29. April 2019 23:06
An
Stadt Dresden
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt Dresden Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie viele Privatanzeigen von Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeit wurden in den Jahren 2017, 2018 und im laufenden Jahr 2019 erstattet? Bitte schlüsseln Sie die Ordnungswidrigkeiten nach Art des Verstoßes (Parken im absoluten Haltverbot, Parken im eingeschränkten Haltverbot, Parken auf dem Gehweg, Parken vor einer Grundstücksein- bzw. -ausfahrt, Parken auf einem Behindertenparkplatz, Parken auf einem Radweg, Parken vor einer Bordsteinabsenkung, anderer Verstoß gegen die StVO) auf. 2. Wie viele Privatanzeigen von Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeit wurden in den Jahren 2017, 2018 und im laufenden Jahr 2019 über das Online-Formular auf dresden.de erstattet? Bitte schlüsseln Sie die Ordnungswidrigkeiten nach Art des Verstoßes (Parken im absoluten Haltverbot, Parken im eingeschränkten Haltverbot, Parken auf dem Gehweg, Parken vor einer Grundstücksein- bzw. -ausfahrt, Parken auf einem Behindertenparkplatz, Parken auf einem Radweg, Parken vor einer Bordsteinabsenkung, anderer Verstoß gegen die StVO) auf. 3. In wie vielen Fällen in den Jahren 2017, 2018 und im laufenden Jahr 2019 wurden aus den eingegangenen Privatanzeigen von Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeit Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet? Bitte schlüsseln Sie die Ordnungswidrigkeiten nach Art des Verstoßes (Parken im absoluten Haltverbot, Parken im eingeschränkten Haltverbot, Parken auf dem Gehweg, Parken vor einer Grundstücksein- bzw. -ausfahrt, Parken auf einem Behindertenparkplatz, Parken auf einem Radweg, Parken vor einer Bordsteinabsenkung, anderer Verstoß gegen die StVO) auf. 4. In wie vielen Fällen der in Frage 3 beschriebenen eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde auch das Abschleppen veranlasst? Bitte schlüsseln Sie die Ordnungswidrigkeiten nach Art des Verstoßes (Parken im absoluten Haltverbot, Parken im eingeschränkten Haltverbot, Parken auf dem Gehweg, Parken vor einer Grundstücksein- bzw. -ausfahrt, Parken auf einem Behindertenparkplatz, Parken auf einem Radweg, Parken vor einer Bordsteinabsenkung, anderer Verstoß gegen die StVO) auf. 5. In wie vielen Fällen in den Jahren 2017, 2018 und im laufenden Jahr 2019 wurden infolge der Feststellung durch den Gemeindlichen Vollzugsdienst im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeit Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet? Bitte schlüsseln Sie die Ordnungswidrigkeiten nach Art des Verstoßes (Parken im absoluten Haltverbot, Parken im eingeschränkten Haltverbot, Parken auf dem Gehweg, Parken vor einer Grundstücksein- bzw. -ausfahrt, Parken auf einem Behindertenparkplatz, Parken auf einem Radweg, Parken vor einer Bordsteinabsenkung, anderer Verstoß gegen die StVO) auf. 6. In wie vielen Fällen der in Frage 5 beschriebenen eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde auch das Abschleppen veranlasst? Bitte schlüsseln Sie die Ordnungswidrigkeiten nach Art des Verstoßes (Parken im absoluten Haltverbot, Parken im eingeschränkten Haltverbot, Parken auf dem Gehweg, Parken vor einer Grundstücksein- bzw. -ausfahrt, Parken auf einem Behindertenparkplatz, Parken auf einem Radweg, Parken vor einer Bordsteinabsenkung, anderer Verstoß gegen die StVO) auf. 7. Wie viele der Ordnungswidrigkeitsverfahren, welche nach einer Privatanzeige von Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeit eingeleitet wurden, konnten in den Jahren 2017, 2018 und im laufenden Jahr 2019 erfolgreich abgeschlossen werden? Bitte schlüsseln Sie die Ordnungswidrigkeiten nach Art des Verstoßes (Parken im absoluten Haltverbot, Parken im eingeschränkten Haltverbot, Parken auf dem Gehweg, Parken vor einer Grundstücksein- bzw. -ausfahrt, Parken auf einem Behindertenparkplatz, Parken auf einem Radweg, Parken vor einer Bordsteinabsenkung, anderer Verstoß gegen die StVO) auf. 8. Wie viele der Ordnungswidrigkeitsverfahren, welche infolge der Feststellung durch den Gemeindlichen Vollzugsdienst im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeit eingeleitet wurden, konnten in den Jahren 2017, 2018 und im laufenden Jahr 2019 erfolgreich abgeschlossen werden? Bitte schlüsseln Sie die Ordnungswidrigkeiten nach Art des Verstoßes (Parken im absoluten Haltverbot, Parken im eingeschränkten Haltverbot, Parken auf dem Gehweg, Parken vor einer Grundstücksein- bzw. -ausfahrt, Parken auf einem Behindertenparkplatz, Parken auf einem Radweg, Parken vor einer Bordsteinabsenkung, anderer Verstoß gegen die StVO) auf.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Dresden (Informationsfreiheitssatzung Dresden). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 4 Abs. 6 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Dresden
Anfrage nach der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt Dresden
Von
Stadt Dresden
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt Dresden
Datum
7. Juni 2019
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt Dresden (vom 29.04.2019, Zeichen 32 01 14) …
An Stadt Dresden Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt Dresden (vom 29.04.2019, Zeichen 32 01 14) [#135312]
Datum
14. Juni 2019 17:04
An
Stadt Dresden
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe noch folgende Nachfragen zu Ihrem Schreiben: Unter den Punkten 1, 3 und 8 bat ich in meiner Anfrage um Aufschlüsselung nach Art des Verstoßes (Parken im absoluten Haltverbot, Parken im eingeschränkten Haltverbot, Parken auf dem Gehweg, Parken vor einer Grundstücksein- bzw. -ausfahrt, Parken auf einem Behindertenparkplatz, Parken auf einem Radweg, Parken vor einer Bordsteinabsenkung, anderer Verstoß gegen die StVO). Hierzu haben Sie keine Angaben gemacht. Unter den Punkten 5 und 6 bat ich auch um o. g. Aufschlüsselung. Bei den Arten der Verstöße orientierte ich mich an den Vorgaben des Onlineformulars (https://eforms.dresden.de/intelliform/forms/buergeraccount/buergeraccount-kunde/anwendungen/A32%20Anzeige%20einer%20Ordnungswidrigkeit/index). In Ihrer Auflistung ließen Sie den Verstoß „Parken auf einem Radweg“ unerwähnt. Können Sie bitte, falls vorhanden, die Information nachreichen oder alternativ klarstellen, ob bei „Parken auf einem Radweg“ vom Gemeindlichen Vollzugsdienst kein Verfahren eingeleitet bzw. kein Abschleppen veranlasst wird, oder dieser Verstoß statistisch nicht erfasst wird? Falls Letzteres zutreffend ist, unter welche der von Ihnen mitgeteilten Kategorien fällt das „Parken auf einem Radweg“. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 135312 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Dresden
Anfrage nach der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt Dresden
Von
Stadt Dresden
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt Dresden
Datum
27. Juni 2019
Status
Anfrage abgeschlossen

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