CO2-Ausstoß Dienstwagen

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Den durchschnittlichen CO2-Ausstoß in Gramm pro Kilometer (g/km) der Fahrzeuge

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    3. Mai 2019
  • Frist
    5. Juni 2019
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 3 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir …
An Verfassungsschutz Berlin Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
CO2-Ausstoß Dienstwagen [#136283]
Datum
3. Mai 2019 13:46
An
Verfassungsschutz Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den durchschnittlichen CO2-Ausstoß in Gramm pro Kilometer (g/km) der Fahrzeuge Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Verfassungsschutz Berlin
Antrag Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Ihrer Email vom 3. Mai 2019 beantragen Sie Auskunft über den durchschnitt…
Von
Verfassungsschutz Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Antrag
Datum
27. Mai 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
895,2 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Ihrer Email vom 3. Mai 2019 beantragen Sie Auskunft über den durchschnittlichen C02-Ausstoß in Gramm pro Kilometer (g/km) der Fahrzeuge. Sie beziehen sich auf das Berliner lnformationsfreiheitsgesetz (IFG). Ihre Anfrage lässt nicht erkennen, auf welche Akte und auf welche Fahrzeuge sie sich bezieht. Der Sache nach begehren Sie eine Auskunft über eine Umweltinformation, so dass der Anwendungsbereich des Umweltinformationsgesetzes (UIG) eröffnet seien dürfte, das gemäß § 18 a IFG für den Zugang zu Umweltinformationen im Land Berlin (mit Ausnahme der §§ 11 bis 14 UIG) entsprechend gilt. Nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 UIG sind informationspflichtige Stellen die Regierung und andere Stellen der öffentlichen Verwaltung . Übertragen auf das Land Berlin bedeutet dies, dass die Senatsverwaltung für Inneres und Sport informationspflichtig ist. Auf Ihre Anfrage vom 3. Mai 2019 muss ich Ihnen mitteilen , dass die Senatsverwaltung für Inneres und Sport über keine Daten über den durchschnittlichen C02-Ausstoß in Gramm pro Kilometer (g/km) von Fahrzeugen verfügt. Ich kann Ihnen daher die angefragte Information nicht zugänglich machen. Rechtsbehelfsbelehrung
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Ihr Bescheid vom 27. Mai 2019 [#136283] -- vorab per E-Mail -- Az.: ZS D 05598-1/2019-4 Sehr geehrte<< Anr…
An Verfassungsschutz Berlin Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Ihr Bescheid vom 27. Mai 2019 [#136283]
Datum
21. Juni 2019 18:30
An
Verfassungsschutz Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
-- vorab per E-Mail -- Az.: ZS D 05598-1/2019-4 Sehr geehrte<< Anrede >> gegen Ihren Bescheid mit dem Zeichen ZS D 05598-1/2019-4 vom 27. Mai 2019 lege ich Widerspruch ein. Sie lehnen meinen Antrag ab, da keine Daten über den durchschnittlichen CO2-Ausstoß in Gramm pro Kilometer vorliege. Damit haben Sie es sich zu einfach gemacht. Nach dem IFG mag eine solche Antwort zulässig sein, nach § 4 Abs. 2 UIG sind Sie dazu verpflichtet, Antragsteller "bei der Stellung und Präzisierung von Anträgen zu unterstützen". In einem vergleichbaren Fall musste der BND vor dem Bundesverwaltungsgericht einen Bescheid gegen mich aufheben (vgl. https://fragdenstaat.de/blog/2019/05/29/klage-gegen-bnd-erfolgreich-geheimdienst-muss-grundsatzlich-auskunft-geben/). Damit ich meinen Antrag präzisieren kann, möchte ich Sie bitten mitzuteilen, welche Arten von Informationen Ihnen über den CO2-Ausstoß der Dienstwagen des sog. Verfassungsschutzes vorliegen. Ich werde sogleich die Anfrage präzisieren können, sodass beide Seite zufrieden sind. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 136283 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Bescheid vom 27. Mai 2019 Widerspruch vom Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihr Widerspruch vom 21. Juni 2019 gegen me…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Bescheid vom 27. Mai 2019 Widerspruch vom
Datum
2. Juli 2019 11:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihr Widerspruch vom 21. Juni 2019 gegen meinen Bescheid vom 27. Mai 2019 ist hier in Schriftform am 24. Juni 2019 eingegangen. Der Widerspruch ist somit fristgerecht erhoben. Zur Begründung Ihres Widerspruchs machen Sie im Wesentlichen geltend, Sie hätten nicht die notwendige Unterstützung bei der Stellung und Präzisierung Ihres Antrages erhalten (§ 4 Absatz 2 UIG). Hierzu teile ich Ihnen folgendes mit: Im Bescheid vom 27. Mai 2019 habe ich zwar eingangs ausgeführt, dass Ihre Anfrage nicht erkennen läßt, auf welche Akte und welche Fahrzeuge sie sich bezieht. Ihr Antrag ist aber nicht abgelehnt worden, weil er zu unbestimmt war. Vielmehr habe ich Ihren Antrag so ausgelegt, dass Sie nach dem durchschnittlichen CO2 Ausstoß in Gramm pro Kilometer der auf die Senatsverwaltung für Inneres und Sport zugelassenen Fahrzeuge fragen. Für den so ausgelegten Antrag gilt die Aussage, dass die Senatsverwaltung für Inneres und Sport über keine Daten über den durchschnittlichen CO2-Ausstoß in Gramm pro Kilometer (g/km) von Fahrzeugen verfügt. Eine Unterstützung bei der Stellung eines präzieseren Antrages hätte somit nicht weitergeführt. Es gibt in der Senatsverwaltung für Inneres und Sport keine Akte über den CO2 Ausstoß der auf die Senatsverwaltung für Inneres und Sport zugelassenen Fahrzeuge. Es sind lediglich die Kraftfahrzeugbriefe der Fahrzeuge vorhanden, in dene Angaben zum durchschnittlichen CO2 Ausstoß enthalten sind. Fahrzeugbriefe sind aber keine Umweltinformationen im Sinne von § 2 Absatz 3 UIG. Die Pflicht nach § 4 Absatz 2 UIG, Sie bei der Stellung und Präzisierung von Anträgen zu unterstützen, führt hier nicht weiter. Bitte teilen Sie mir unter Berücksichtigung meiner vorstehenden Ausführungen mit, ob Sie Ihren Widerspruch zurücknehmen. Wenn Sie Ihren Widerspruch aufrecht erhalten, bitte ich um nähere Begründung. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Bescheid vom 27. Mai 2019 Widerspruch vom [#136283] Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre …
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Bescheid vom 27. Mai 2019 Widerspruch vom [#136283]
Datum
8. Juli 2019 00:20
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort auf meinen Widerspruch. Natürlich sind die in den Kraftfahrzeugen enthaltenen Daten zum CO2-Ausstoß Umweltinformationen. Ich bitte daher um die Zusendung der Informationen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 136283 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
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Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Betreff versteckt
Datum
8. Juli 2019 00:20
Status
Warte auf Antwort

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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
AW: Bescheid vom 27. Mai 2019 Widerspruch vom [#136283] Sehr geehrter Herr Semsrott, ich gehe davon aus, dass Sie…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
AW: Bescheid vom 27. Mai 2019 Widerspruch vom [#136283]
Datum
8. Juli 2019 08:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, ich gehe davon aus, dass Sie nicht meinten "die in den Kraftfahrzeugen enthaltenen Daten" sondern "die in den Kraftfahrzeugbriefen enthaltenen Daten". Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Bescheid vom 27. Mai 2019 Widerspruch vom [#136283] Guten Morgen, korrekt. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsr…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Bescheid vom 27. Mai 2019 Widerspruch vom [#136283]
Datum
8. Juli 2019 08:44
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Morgen, korrekt. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 136283 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Bescheid vom 27. Mai 2019 Widerspruch vom [#136283] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfr…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Bescheid vom 27. Mai 2019 Widerspruch vom [#136283]
Datum
6. Oktober 2019 08:51
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „CO2-Ausstoß Dienstwagen“ vom 03.05.2019 (#136283) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 124 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 136283 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
AW: Bescheid vom 27. Mai 2019 Widerspruch vom [#136283] Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Ihrer unten stehenden em…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
AW: Bescheid vom 27. Mai 2019 Widerspruch vom [#136283]
Datum
11. Oktober 2019 17:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Ihrer unten stehenden email vom 6. Oktober 2019 bitte Sie um Information über den Stand Ihrer Anfrage vom 03.05.2019. Hierzu erinnere ich daran, dass mit Bescheid vom 27. Mai 2019 Ihr Antrag vom 03. Mai 2019 beschieden worden ist. Gegen diesen Bescheid haben Sie mit Schreiben vom 21. Juni 2019 Widerspruch eingelegt. Mit email vom 02. Juli 2019 habe ich zu Ihrer Widerspruchsbegründung Stellung genommen und angefragt, ob Sie unter Berücksichtigung meiner Ausführungen an Ihrem Widerspruch festhalten. Sie haben mir hierzu mit email vom 08. Juli 2019 mitgeteilt, dass nach Ihrer Auffassung die in den Kraftfahrzeugbriefen enthaltenen Daten zum CO2-Ausstoß Umweltinformationen sind und daher um die Zusendung der Informationen gebeten. Ich habe daraufhin veranlasst, dass der Verwaltungaufwand geprüft wird, der zur Beantwortung Ihrer Anfrage nötig wird. Mir liegt nunmehr eine Einschätzung hierzu vor. Danach wird der voraussichtliche Arbeitsaufwand zur Beantwortung Ihrer Anfrage auf 24 bis 32 Arbeitsstunen geschätzt. Nach § 16 IFG sind die Akteneinsicht oder Aktenauskunft gebührenpflichtig. Dies gilt nach § 18a Absatz 4 IFG auch für die Übermittlung von Umweltinformationen nach dem UIG. Eine zur Gebührenzahlung verpflichtende Tätigkeit oder Leistung kann nach § 17 des Gesetzes über Gebühren und Beiträge (GebG) vom 22. Mai 1957 (GVBl. S. 516), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. Juni 2019 (GVBl. S. 284) von der Vorauszahlung der vermutlich entstehenden Gebühr oder eines Teils derselben abhängig gemacht werden. Gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 GebG in Verbindung mit Tarifstelle 1004 des Gebührenverzeichnisses der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung vom 24. November 2009 (GVBl. S. 707), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 02. Juli 2019 (GVBl. S. 454) ist für die vorliegende Amtshandlung nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 250 bis 500 Euro festzusetzen. Unter Berücksichtigung des konkreten Verwaltungsaufwandes wird für die Erteilung einer entsprechenden Aktenauskunft eine Gebühr in Höhe von 500 Euro als angemessen angesehen. Die Pflicht zur Zahlung von Verwaltungsgebühren entsteht nach § 9 Abs. 1 GebG bei Vorliegen eines Antrages mit dessen Eingang. Im Fall des Aufrechterhaltens des Antrages bzw. des Widerspruches werde ich daher die Einzahlung des Betrages von 500 Euro zu einem noch mitzuteilenden Kassenzeichen anfordern. Teilen Sie mir unter Berücksichtigung dieser Information bitte mit, ob Sie bereit sind, die anfallende Gebühr zu zahlen oder ob Sie Ihren Widerspruch zurücknehmen. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Bescheid vom 27. Mai 2019 Widerspruch vom [#136283] Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre …
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Bescheid vom 27. Mai 2019 Widerspruch vom [#136283]
Datum
11. Oktober 2019 17:56
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Wieso dauert es denn 24 Stunden, die CO2-Werte aus den Kraftfahrtzeugbriefen zuzusenden? Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 136283 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
AW: Bescheid vom 27. Mai 2019 Widerspruch vom [#136283] Sehr geehrter Herr Semsrott, bereits mit meiner email vom…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
AW: Bescheid vom 27. Mai 2019 Widerspruch vom [#136283]
Datum
14. Oktober 2019 14:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, bereits mit meiner email vom 2. Juli 2019 hatte ich Ihnen mitgeteilt, dass es in der Senatsverwaltung für Inneres und Sport keine Akte über den CO2 Ausstoß der auf die Senatsverwaltung für Inneres und Sport zugelassenen Fahrzeuge gibt. Es sind lediglich die Kraftfahrzeugbriefe der Fahrzeuge vorhanden, in denen Angaben zum durchschnittlichen CO2 Ausstoß enthalten sind. Diese Kraftfahrzeugbriefe befinden sich aber jeweils in unterschiedlichen Akten und müssen herausgesucht und ausgewertet werden. Dieser Arbeitsaufwand ist an Hand von Stichproben auf insgesamt 24 bis 32 Arbeitsstunden geschätzt worden. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Bescheid vom 27. Mai 2019 Widerspruch vom [#136283] Sehr geehrte<< Anrede >> ich halte an meinem A…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Bescheid vom 27. Mai 2019 Widerspruch vom [#136283]
Datum
10. November 2019 12:18
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich halte an meinem Antrag fest. Außerdem gehe ich davon aus, dass die Fahrzeugdaten in der Lohnbuchhaltung wegen geldwerter Vorteile vorgehalten werden. Dort muss die genaue Bezeichnung dokumentiert werden, wodurch auf die Motorisierung und von dort auf die Emissionen geschlossen werden kann. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 136283 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/136283
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
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Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Betreff versteckt
Datum
10. November 2019 12:18
Status
Anfrage abgeschlossen

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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Automatische Antwort: Bescheid vom 27. Mai 2019 Widerspruch vom [#136283] Sehr geehrte<< Anrede >>…
An Verfassungsschutz Berlin Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Automatische Antwort: Bescheid vom 27. Mai 2019 Widerspruch vom [#136283]
Datum
23. Februar 2020 12:41
An
Verfassungsschutz Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „CO2-Ausstoß Dienstwagen“ vom 03.05.2019 (#136283) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 264 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 136283 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/136283 Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>

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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
WG: Automatische Antwort: Bescheid vom 27. Mai 2019 Widerspruch vom [#136283] Sehr geehrter Herr Semsroth, mit Ih…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
WG: Automatische Antwort: Bescheid vom 27. Mai 2019 Widerspruch vom [#136283]
Datum
11. März 2020 15:54
Status
Sehr geehrter Herr Semsroth, mit Ihrer unten stehenden email vom 23.02.2020 erkundigen sie sich über den Sachstand Ihrer Anfrage vom 03.05.2019. Auf eine ähnlich lautende Sachstandsanfrage hatte ich Ihnen am 11.10.2019 per email folgendes mitgeteilt: "Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Ihrer unten stehenden email vom 6. Oktober 2019 bitte Sie um Information über den Stand Ihrer Anfrage vom 03.05.2019. Hierzu erinnere ich daran, dass mit Bescheid vom 27. Mai 2019 Ihr Antrag vom 03. Mai 2019 beschieden worden ist. Gegen diesen Bescheid haben Sie mit Schreiben vom 21. Juni 2019 Widerspruch eingelegt. Mit email vom 02. Juli 2019 habe ich zu Ihrer Widerspruchsbegründung Stellung genommen und angefragt, ob Sie unter Berücksichtigung meiner Ausführungen an Ihrem Widerspruch festhalten. Sie haben mir hierzu mit email vom 08. Juli 2019 mitgeteilt, dass nach Ihrer Auffassung die in den Kraftfahrzeugbriefen enthaltenen Daten zum CO2-Ausstoß Umweltinformationen sind und daher um die Zusendung der Informationen gebeten. Ich habe daraufhin veranlasst, dass der Verwaltungaufwand geprüft wird, der zur Beantwortung Ihrer Anfrage nötig wird. Mir liegt nunmehr eine Einschätzung hierzu vor. Danach wird der voraussichtliche Arbeitsaufwand zur Beantwortung Ihrer Anfrage auf 24 bis 32 Arbeitsstunden geschätzt. Nach § 16 IFG sind die Akteneinsicht oder Aktenauskunft gebührenpflichtig. Dies gilt nach § 18a Absatz 4 IFG auch für die Übermittlung von Umweltinformationen nach dem UIG. Eine zur Gebührenzahlung verpflichtende Tätigkeit oder Leistung kann nach § 17 des Gesetzes über Gebühren und Beiträge (GebG) vom 22. Mai 1957 (GVBl. S. 516), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. Juni 2019 (GVBl. S. 284) von der Vorauszahlung der vermutlich entstehenden Gebühr oder eines Teils derselben abhängig gemacht werden. Gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 GebG in Verbindung mit Tarifstelle 1004 des Gebührenverzeichnisses der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung vom 24. November 2009 (GVBl. S. 707), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 02. Juli 2019 (GVBl. S. 454) ist für die vorliegende Amtshandlung nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 250 bis 500 Euro festzusetzen. Unter Berücksichtigung des konkreten Verwaltungsaufwandes wird für die Erteilung einer entsprechenden Aktenauskunft eine Gebühr in Höhe von 500 Euro als angemessen angesehen. Die Pflicht zur Zahlung von Verwaltungsgebühren entsteht nach § 9 Abs. 1 GebG bei Vorliegen eines Antrages mit dessen Eingang. Im Fall des Aufrechterhaltens des Antrages bzw. des Widerspruches werde ich daher die Einzahlung des Betrages von 500 Euro zu einem noch mitzuteilenden Kassenzeichen anfordern. Teilen Sie mir unter Berücksichtigung dieser Information bitte mit, ob Sie bereit sind, die anfallende Gebühr zu zahlen oder ob Sie Ihren Widerspruch zurücknehmen." Bisher liegt mir keine Mitteilung vor, ob Sie bereit sind, eine Gebühr in Höhe von 500 Euro zu zahlen. Mit freundlichen Grüßen