Auflistung aller Meldebehörden in Sachsen

Eine Auflistung aller Meldebehörden in Ihrem Land. Bitte fügen Sie hierzu jeweils alle frei verfügbaren Informationen zu den Meldebehörden bei (z.B. Anschrift, Kontaktdaten, zugeteilte Kennziffern, Schlüsselnummern, Behördenkennzahlen für Personalausweise / Reisepässe, etc.).

Bitte fügen Sie noch die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche (Geografisch oder anhand Postleitzahlen o.Ä.) der einzelnen Meldebehörden bei.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    4. Mai 2019
  • Frist
    8. Juni 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Auflistung al…
An Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auflistung aller Meldebehörden in Sachsen [#136408]
Datum
4. Mai 2019 09:17
An
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung aller Meldebehörden in Ihrem Land. Bitte fügen Sie hierzu jeweils alle frei verfügbaren Informationen zu den Meldebehörden bei (z.B. Anschrift, Kontaktdaten, zugeteilte Kennziffern, Schlüsselnummern, Behördenkennzahlen für Personalausweise / Reisepässe, etc.). Bitte fügen Sie noch die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche (Geografisch oder anhand Postleitzahlen o.Ä.) der einzelnen Meldebehörden bei.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie wandten Sich mit Ihrer unten aufgeführten E-Mail an den Sächsischen Datenschutzb…
Von
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Betreff
AW: Auflistung aller Meldebehörden in Sachsen [#136408] (Gz.: V-0127/8/46)
Datum
26. Juni 2019 11:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie wandten Sich mit Ihrer unten aufgeführten E-Mail an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten. Der Sächsische Datenschutzbeauftragte ist Aufsichtsbehörde im Sinne des Artikels 51 Abs.1 DS-GVO. Er überwacht bei den öffentlichen Stellen (z. B. Behörden) des Freistaates Sachsen gemäß § 14 SächsDSDG und bei den nicht-öffentlichen Stellen gemäß § 40 BDSG die Anwendung der Vorschriften über den Datenschutz. Der Sächsische Datenschutzbeauftragte verfügt nicht über die von Ihnen angefragten Informationen. Ich gehe bei Ihrer E-Mail von einem Irrläufer aus. Das Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen könnte über die von Ihnen angefragten Informationen verfügen. Ihren Antrag werde ich nicht weiterleiten, da Sie ausdrücklich der Weitergabe Ihrer Daten widersprochen haben. Mit freundlichen Grüßen