Errichtungsanordnung LKA-Datei AURELIA

Die Errichtungsanordnung zur Datei AURELIA des LKA 7 der Polizei Hamburg, die nach §26 PolDVG Hamburg ergangen ist.

Ergebnis der Anfrage

Die Errichtungsanordnung für die LKA-Datei AURELIA (angesiedelt beim Staatsschutz) gibt die Behörde nicht raus, da ihrer Meinung nach das Datenschutzgesetz speziell für Polizei-Dateien generelle Ausnahmen vom Auskunftsrecht vorsieht. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte hat diese Ablehnung der Anfrage mit erarbeitet, hilft also auch nicht. Über das fragdenstaat-Portal will er die Datei nicht datenschutzrechtlich prüfen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. Januar 2016
  • Frist
    27. Februar 2016
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr << Anrede >> ich möchte Sie bitten, mi…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Errichtungsanordnung LKA-Datei AURELIA [#13663]
Datum
26. Januar 2016 22:47
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr << Anrede >> ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Die Errichtungsanordnung zur Datei AURELIA des LKA 7 der Polizei Hamburg, die nach §26 PolDVG Hamburg ergangen ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag nach dem HmbTG. Ihr Antrag ist bei der Beh…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
AW: Errichtungsanordnung LKA-Datei AURELIA [#13663]
Datum
27. Januar 2016 13:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag nach dem HmbTG. Ihr Antrag ist bei der Behörde für Inneres und Sport eingegangen und wurde an die Polizei Hamburg weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr Antragsteller/in im Anhang befindet sich die Eingangsbestätigung der Polizei in Sachen Ihrer Anfrage gem. §…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
Errichtungsanordnung LKA-Datei AURELIA [#13663]
Datum
4. Februar 2016 12:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in im Anhang befindet sich die Eingangsbestätigung der Polizei in Sachen Ihrer Anfrage gem. §1 Hamburgisches Transparenzgesetz HmbTG vom 26.01.2016 zum Thema: "Errichtungsanordnung LKA-Datei AURELIA [#13663]" Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr Antragsteller/in im Anhang befindet sich eine Rückfrage der Polizei Hamburg in Sachen Ihrer Anfrage gem. §1 …
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
Errichtungsanordnung LKA-Datei AURELIA [#13663]
Datum
8. Februar 2016 10:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in im Anhang befindet sich eine Rückfrage der Polizei Hamburg in Sachen Ihrer Anfrage gem. §1 Hamburgisches Transparenzgesetz HmbTG vom 26.01.2016 zum Thema: "Errichtungsanordnung LKA-Datei AURELIA [#13663]" Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> anbei meine Adresse. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in A…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Errichtungsanordnung LKA-Datei AURELIA [#13663]
Datum
9. Februar 2016 12:47
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Sehr << Anrede >> anbei meine Adresse. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 13663 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Lennickeweg 13 44229 Dortmund
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
? "Das elektronische Postfach "Transparenzgesetz (BIS)" kann leider keine E-Mails empfangen. Beacht…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
Automatische Antwort: Errichtungsanordnung LKA-Datei AURELIA [#13663]
Datum
9. Februar 2016 12:47
Status
Warte auf Antwort
? "Das elektronische Postfach "Transparenzgesetz (BIS)" kann leider keine E-Mails empfangen. Beachten Sie, dass Sie auf Ihre an dieses Postfach gesendete Mail keine Antwort erhalten werden. F?r weitere Nachfragen nutzen Sie die Ihnen bekannten Kontaktdaten." Freie und Hansestadt Hamburg Beh?rde f?r Inneres und Sport Amt f?r Innere Verwaltung und Planung Johanniswall 4 - 20095 Hamburg
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich sehe zwar keine Grundlage für eine Ablehnung meiner Anfrage, aber anbei die gew…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Errichtungsanordnung LKA-Datei AURELIA [#13663]
Datum
9. Februar 2016 13:00
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Sehr << Anrede >> ich sehe zwar keine Grundlage für eine Ablehnung meiner Anfrage, aber anbei die gewünschte Adresse. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 13663 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Lennickeweg 13 44229 Dortmund
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr Antragsteller/in im Anhang befindet sich -per E-Mail vorab- die Antwort des Landeskriminalamts Hamburg Fachs…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
Errichtungsanordnung LKA-Datei AURELIA [#13663]
Datum
17. Februar 2016 09:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in im Anhang befindet sich -per E-Mail vorab- die Antwort des Landeskriminalamts Hamburg Fachstab Grundsatz (LKA FSt 21) in Sachen Ihrer Anfrage gem. §1 Hamburgisches Transparenzgesetz HmbTG vom 12.11.2015 zum Thema: "Errichtungsanordnung LKA-Datei AURELIA [#13663]" Dieser Bescheid geht Ihnen im Original auf dem Postwege zu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Errichtungsanordnung LKA-Datei AURELIA" [#13663]
Datum
19. Februar 2016 08:37
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/13663 Das Ziel des Hamburger Transparenzgesetz ist es, „durch ein umfassendes Informationsrecht die bei den in § 2 Absatz 3 bezeichneten Stellen vorhandenen Informationen unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten unmittelbar der Allgemeinheit zugänglich zu machen und zu verbreiten, um über die bestehenden Informationsmöglichkeiten hinaus die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern und eine Kontrolle des staatlichen Handelns zu ermöglichen.“ Dass eine Kontrolle der Datensammlungen der Polizei Hamburg notwendig ist, zeigt die aktuelle Diskussion um die Datei "Gruppen- und Szenegewalt", die das LKA über gewalttätige Sportfans führt. Zunächst hatte das LKA auf eine Anfrage nach dem Hamburger Transparenzgesetz die Existenz einer solchen Datei verneint, dann doch auf eine kleine Anfrage hin im Januar 2016 zugegeben. Am 17.2.2016 beanstandeten Sie als Datenschutzbeauftragter des Landes Hamburg die Führung der Datei offiziell und stellten fest, dass sie zum großen Teil rechtswidrig war. Dort heißt es: „Bei einem nicht unerheblichen Teil der Verdächtigen und Beschuldigten konnte die Erforderlichkeit der Speicherung nicht positiv festgestellt werden.“ und „In der Datei waren zahlreiche Kontakt- und Begleitpersonen gespeichert, obwohl die gesetzlich festgelegte Speicherdauer überschritten war.“ Anfrage zur Existenz der Datei: https://fragdenstaat.de/anfrage/existenz-sportgewalt-datei-hamburg/ Antwort in der kleinen Anfrage in Drucksache 21/2701: http://www.grundrechte-kampagne.de/sites/default/files/15_01_13_SKA_SKB.pdf Prüfung durch den HmbBfDI https://www.datenschutz-hamburg.de/news/detail/article/datenhaltung-bei-der-polizei-formell-beanstandet.html?tx_ttnews[backPid]=1&cHash=7553f0bbbba647cca3c1096de0113efc Vor dem Hintergrund dieser offensichtlichen Missachtung von Datenschutzbestimmungen durch die Polizei stellt sich die Frage, ob die Praxis bei anderen, ähnlichen Dateien ähnlich ist. Gerade deshalb ist eine Kontrolle der polizeilichen Datenspeicherungspraxis notwendig, diese kann nur geschehen, wenn die Grundlagen für die polizeiliche Datenspeicherung dargelegt wird. Bei der Datei AURELIA kommt hinzu, dass sie vermutlich die politische Meinungsäußerung betrifft. Gespeicherte Personen oder Personen, die befürchten gespeichert zu werden, könnten also bei mangelnder Transparenz über die Aufnahmekriterien von AURELIA davon abgehalten werden, an Versammlungen teilzunehmen, weil sie befürchten müssen, durch die Ausübung ihres Grundrechts auf Versammlungsfreiheit in einer polizeilichen Datensammlung erfasst zu werden. Deshalb bitte ich Sie um Vermittlung bei der Anfrage, zur Offenlegung der Errichtungsanordnung oder zumindest dazu, dass die Polizei offen legt, welche Rechtsgrundlage zur Führung der AURELIA-Datei besteht, welchen Zweck diese Datei hat, auf welcher Grundlage Personen dort gespeiert werden und wie viele Personen dort gespeichert werden. Mir ist bisher nur bekannt, dass es sich um eine Datei handelt, die von der Staatsschutzabteilung des LKA (LKA 7) geführt wird. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Bitte prüfen Sie auch insgesamt die Datei AURELIA auf datenschutzrechtliche Mängel. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 13663 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr Antragsteller/in wir haben Ihre Eingabe erhalten. Die Auskunft der Polizei ist aus rechtlicher Sicht nicht …
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Errichtungsanordnung LKA-Datei AURELIA" [#13663] (D3/2016/13-IFG)
Datum
22. Februar 2016 13:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in wir haben Ihre Eingabe erhalten. Die Auskunft der Polizei ist aus rechtlicher Sicht nicht zu beanstanden. Sie wurde in einem anderen Zusammenhang von uns gemeinsam mit der Polizei erarbeitet. Nach richtiger Auffassung sind Errichtungsanordnungen der Polizei nach § 26 PolDVG gem. §§ 9 Abs. 3 Satz 3 i.V.m. 23 Abs. 6 Satz 1 HmbDSG vom Einblicksrecht für jedermann ausgenommen. Zwar bezieht sich § 9 Abs. 3 Satz 3 HmbDSG nur auf Verfahrensbeschreibungen, nicht auf Errichtungsanordnungen und nimmt nur diese vom Einsichtsrecht aus. Wir sind aber der Ansicht, dass mit "Verfahrensbeschreibungen" nach § 9 Abs. 3 Satz 3 HmbDSG auch polizeiliche Errichtungsanordnungen gemeint sind. Die Gesetzesbegründung zur Einführung der Errichtungsanordnung erklärt, dass es sich bei der Errichtungsanordnung um eine besondere Form der Dateibeschreibung handelt (Bü.-Drs. 13/5422, Seite 31). Aus der Dateibeschreibung wurde dann das Verfahrensverzeichnis (Bü.-Drs. 16/3995, Seite 14 f., wobei der Gesetzgeber munter zwischen den Begriffen Dateiverzeichnis/-beschreibung bzw. Verfahrensverzeichnis/-beschreibung hin und herspringt; wir gehen davon aus, dass es sich dabei um die mangelnde terminologische Disziplin des Gesetzgebers handelt und damit keine unterschiedlichen Inhalte gemeint sind.). Unserer Ansicht nach ist die Ausnahme vom Einblicksrecht nach §§ 9 Abs. 3 Satz 3 i.V.m. 23 Abs. 6 Satz 1 HmbDSG für Verfahrensbeschreibungen auf Errichtungsanordnungen nach § 26 PolDVG als polizeilicher Unterfall der Verfahrensbeschreibung direkt anwendbar. Die Ansicht der Polizei, dass diese Ausnahme vom allgemeinen Einblicksrecht auch für das Hamburgische Transparenzgesetz Sperrwirkung entfaltet, halten wir für plausibel. Eine fehlerhafte Rechtsanwendung können wir nicht erkennen. Dies bedeutet aber nicht, dass Sie nicht trotzdem die Möglichkeit haben, gerichtlich gegen die verweigerte Herausgabe durch die Polizei vorzugehen. Es ist uns nicht bekannt, dass diese Fragen schon einmal gerichtlich geklärt worden wären. Sie können also versuchen, durch Widerspruch und Klage eine Herausgabe der Information zu erzwingen. Im Rahmen Ihrer Eingabe verlangen Sie außerdem, "dass die Polizei offen legt, welche Rechtsgrundlage zur Führung der AURELIA-Datei besteht, welchen Zweck diese Datei hat, auf welcher Grundlage Personen dort gespeiert werden und wie viele Personen dort gespeichert werden." Ich kann nicht erkennen, dass Sie dies bislang gegenüber der Polizei verlangt haben. Diese Forderungen sind weder Gegenstand Ihres ursprünglichen Antrags gewesen, noch hat sich die Polizei dazu im Ablehnungsbescheid vom 16.2.2016 geäußert. Sie müssten dies zunächst bei der Polizei beantragen. Sollte dies abgelehnt werden, können Sie sich gerne wieder an uns wenden und wir überprüfen die Ablehnung. Sie regen außerdem an, dass der HmbBfDI die Datei AURELIA in ihrer Gesamtheit auf zulässige Speicherungen prüft. Datenschutzrechtliche Eingaben wickeln wir möglichst nicht über das offene Portal FragdenStaat.de ab. Wir möchten Sie bitten, sich unter <<E-Mail-Adresse>> an den HmbBfDI zu wenden und dabei eine Kontaktadresse zu hinterlassen, unter der wir Sie ohne automatisierte Veröffentlichung erreichen können. Vielen Dank im Voraus. Die Polizei erhält eine Kopie dieses Schreibens. Mit freundlichen Grüßen