Beratungsleistungen für die IPv6-Einführung

Wird bzw. wurde die Bundesregierung bzw. die zuständigen Bundesbehörden bei der Einführung von IPv6 durch externe Berater und/oder Beratungsunternehmen unterstützt?

Sofern dies der Fall ist, bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:

1. Seit welchem Datum erfolgt die externe Beratung und in welchem Umfang?
2. Für welchen Zeitraum ist die Beratung angesetzt?
3. Nach welchen Kriterien wurde der Zeitraum der Beratung festgelegt?
4. Auf Grundlage welcher Entscheidung kommt es zu einer externen Beratung?
5. Wie wurde geprüft, ob die Bundesregierung bzw. die Bundesbehörden nicht selbst über ausreichend Fachwissen verfügen, um die Einführung vorzunehmen?
6. Durch welche Berater bzw. Unternehmen erfolgt die Beratung?
7. Wie wurden Berater bzw. beratende Unternehmen ausgewählt? Wenn hier ein Auswahlverfahren zur Anwendung gekommen ist, lassen Sie mir bitte die Auswahlkriterien zukommen.
8. Welche Kosten sind der Bundesregierung bzw. den Bundesbehörden für die Einführung von IPv6 bis jetzt entstanden? Welches Budget wurde für die Einführung veranschlagt? Welcher Anteil entfällt hier in beiden Fällen auf Beratungsleistungen (aufgeschlüsselt nach Berater bzw. beratendem Unternehmen)?
9. Wie viel Prozent der vom Bund betriebenen Netzwerke verfügt bereits über IPv6?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. Mai 2019
  • Frist
    8. Juni 2019
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wird bzw. wurde die…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beratungsleistungen für die IPv6-Einführung [#137645]
Datum
6. Mai 2019 00:14
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wird bzw. wurde die Bundesregierung bzw. die zuständigen Bundesbehörden bei der Einführung von IPv6 durch externe Berater und/oder Beratungsunternehmen unterstützt? Sofern dies der Fall ist, bitte ich um Beantwortung folgender Fragen: 1. Seit welchem Datum erfolgt die externe Beratung und in welchem Umfang? 2. Für welchen Zeitraum ist die Beratung angesetzt? 3. Nach welchen Kriterien wurde der Zeitraum der Beratung festgelegt? 4. Auf Grundlage welcher Entscheidung kommt es zu einer externen Beratung? 5. Wie wurde geprüft, ob die Bundesregierung bzw. die Bundesbehörden nicht selbst über ausreichend Fachwissen verfügen, um die Einführung vorzunehmen? 6. Durch welche Berater bzw. Unternehmen erfolgt die Beratung? 7. Wie wurden Berater bzw. beratende Unternehmen ausgewählt? Wenn hier ein Auswahlverfahren zur Anwendung gekommen ist, lassen Sie mir bitte die Auswahlkriterien zukommen. 8. Welche Kosten sind der Bundesregierung bzw. den Bundesbehörden für die Einführung von IPv6 bis jetzt entstanden? Welches Budget wurde für die Einführung veranschlagt? Welcher Anteil entfällt hier in beiden Fällen auf Beratungsleistungen (aufgeschlüsselt nach Berater bzw. beratendem Unternehmen)? 9. Wie viel Prozent der vom Bund betriebenen Netzwerke verfügt bereits über IPv6?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Datum
14. Mai 2019
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben vom 14.05.2019. Mit Bedauern nehme ich zur Kenntnis, d…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Beratungsleistungen für die IPv6-Einführung [#137645]
Datum
16. Mai 2019 17:08
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben vom 14.05.2019. Mit Bedauern nehme ich zur Kenntnis, dass im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur kein IPv6 eingeführt wurde. Bitte lassen Sie mich wissen, ob eine Einführung geplant ist, wenn ja, zu wann und kommen hier Berater und/oder Beratungsunternehmen zum Einsatz? Meine ursprüngliche Anfrage habe ich an Sie gerichtet, da ich davon ausging, dass das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur für die IT-Infrastruktur des Bundes zuständig ist. Meine Anfrage bezog sich auf die IT-Netzwerke des Bundes und nicht ausschließlich auf das des Bundesministeriums. Ich würde Sie daher bitte meine Anfrage an die zuständige Stelle im Haus weiterzuleiten oder mir die zuständige Behörde/das zuständige Amt zu nennen. Die Antwort kann gerne per E-Mail erfolgen. Ich bedanke mich im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 137645 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Datum
16. Mai 2019
Status
Warte auf Antwort